RIS AI
5 Treffer333 msnur geltende Fassungen
2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

2023-0.913.347Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Besteuerung von Ärzten gemäß dem deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34722.12.2023

…nicht von einer Krankenanstalt im eigenen Namen vereinnahmt werden, um Einkünfte aus selbständiger Arbeit handelt. 3.Sofern eine feste Einrichtung in Österreich fehlt, steht sowohl nach Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens als auch nach Artikel 14 des Abkommens Deutschland das Besteuerungsrecht für diese Zahlungen…

GebR 2025 Rz 283–29710.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…eine bestimmte Person berechtigt. Beispiel für gebührenpflichtige Bewilligungen: Befugniserteilung zur Führung von Hausapotheken durch Ärzte (Apothekengesetz) Rz 288: Ausschließlich sachbezogene Befugniserteilungen begründen keine Gebührenpflicht nach § 14 TP 2 GebG. Beispiel (Anm.: unabhängig der nunmehr bestehenden Gebührenbefreiung in § 333a GewO 1994): Die Genehmigung einer Betriebsanlage nach …

GebR 2025 Rz 656–65810.13.8. Gebührenbefreiungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…| Z 2 | Strafregisterbescheinigungen, die aufgrund einer gebührenbefreiten Eingabe gemäß § 14 Tarifpost 6 Abs. 5 Z 28 GebG ausgestellt werden Rz 658: Hinsichtlich einer allfälligen persönlichen Gebührenbefreiung des Zeugniswerbers wird auf Rz 17 ff verwiesen. Demnach liegt für die im § 2 Z 3 GebG…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…des Amts für Betrugsbekämpfung bei Gefahr im Verzug folgende Handlungen (als Organ der Abgabenbehörde) vornehmen: Erlassen von Sicherstellungsaufträgen (§ 232 BAO), Setzen von Vollstreckungshandlungen (§ 31 AbgEO, §§ 65 bis 70 AbgEO und § 75 AbgEO) und Sicherungsmaßnahmen (§ 78 AbgEO). 1.3.4. Tätigwerden von Organen einer eigentlich unzuständigen…