…2020 zeitgerecht erfolgen kann. Vorfinanzierte Eigenmittel, über die der Kunde nicht verfügen kann, sind bei der Ermittlung der oben angeführten Grenzen nicht zu berücksichtigen. Rz 102: Risikoversicherungen bei denen der Eintritt des Versicherungsfalls ungewiss ist (§ 2 Z 7 GMSG-DV), sind, auch wenn aus versicherungsrechtlichen…
…1988, BGBl. I Nr. 400/1988 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 118/2015; Risikoversicherungen, bei denen der Eintritt des Versicherungsfalls ungewiss ist; Treuhandkonten (Anderkonten), deren Treuhänder ein befugter Parteienvertreter (Rechtsanwalt, Notar oder Wirtschaftstreuhänder) ist, sofern es sich um ein Sammelanderkonto handelt, das…
1.3.3.4. Sicherungsgeschäfte (Hedging und Factoring) Rz 130: Deckungsgeschäfte (hedging arrangements) werden von Konzernen genutzt, um gewisse Risiken abzumildern, zB Währungskurs- oder Rohstoffpreisschwankungen (Z 10.149rev 10.149 OECD-VPL). Diese werden häufig zentralisiert gemanagt, wobei die Zentralisierung unterschiedlich ausgestaltet sein kann und…