A.3.2. Rettungsdienst oder Krankenwagen Rz 109: Von der Normverbrauchsabgabe, der motorbezogenen Versicherungssteuer sowie der Kraftfahrzeugsteuer sind gemäß § 3 Abs. 3 Z 5 NoVAG 1991 idF BGBl. I Nr. 18/2021 (Rechtslage ab 1. Juli 2021) bzw. § 3 Z 3 TS 5 NoVAG 1991…
…Taxi- und Gästewagen Kraftfahrzeuge, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden Kraftfahrzeuge, die für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen verwendet werden Leichenwagen Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren Erprobungs- und Entwicklungsfahrzeuge (Rechtslage seit 1. September 2022, siehe Rz 406) (Zu Vorführkraftfahrzeugen siehe Rz 407) Rz 406: (Rechtslage bis 30…
…Rettungsdienst oder Krankenwagen Rz 685: Von der Normverbrauchsabgabe sind Kraftfahrzeuge befreit, die vorwiegend (daher zu mehr als 80%) für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen verwendet werden. Näheres zur Befreiung von der Normverbrauchsabgabe für Kraftfahrzeuge des Rettungsdienstes und Krankenwagen siehe Rz 109 bis 122. B.3…
…den Rettungsdienst sowie Krankenwagen (§ 2 Abs. 1 Z 2 KfzStG 1992) Rz 1403: Steuerfrei sind Kraftfahrzeuge, die ausschließlich oder vorwiegend für die Feuerwehr, für den Rettungsdienst oder als Krankenwagen bestimmt sind. Näheres zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer für Kraftfahrzeuge der Feuerwehr siehe Rz 123 bis…
…Feuerwehr, Rettungsdienst oder Krankenwagen Rz 1635: Näheres zur Befreiung von Feuerwehrfahrzeugen siehe Rz 123 bis 129. Näheres zur Befreiung von Kraftfahrzeugen des Rettungsdienstes und Krankenwagen siehe Rz 109 bis 122. D.2.4. Probe- und Überstellungsfahrtkennzeichen Rz 1636: Die Ausführungen zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer…
…befanden, sofern diese Unternehmen nicht Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind und sie weder Rettungsbeihilfen noch Umstrukturierungsbeihilfen erhalten haben. 3 Mitteilung 2020/C 1863 der Kommission "Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19 2020/C I/01", ABl…
… 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 (Fahrschulkraftfahrzeuge, Miet-, Taxi- und Gästewagen, Kraftfahrzeuge zur kurzfristigen Vermietung, Kraftfahrzeuge zur Krankenbeförderung und im Rettungswesen, Leichenwagen, Einsatzfahrzeuge der Feuerwehren, Erprobungs- und Entwicklungsfahrzeuge sowie Begleitfahrzeuge für Sondertransporte). Handelt es sich um einen Vergütungsantrag, der sich auf § 12a NoVAG 1991…