RIS AI
4 Treffer329 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…mehrfach anfallen können. Beispiel 1: Es wird eine Beschwerde erhoben und danach ein Vorlageantrag eingebracht. Die Beschwerde ist mit 30 Euro und der Vorlageantrag mit 15 Euro zu vergebühren. Beispiel 2: Ein Rechtsanwalt bringt für 5 Beschwerdeführer jeweils eine Maßnahmenbeschwerde in einer gemeinsamen Schrift ein…

GebR 2025 Rz 13–161.6. Verjährung
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

1.6. Verjährung Rz 13: Nach § 207 Abs. 2 BAO beträgt die Verjährungsfrist bei den festen Gebühren nach dem II. Abschnitt des GebG drei Jahre, bei den übrigen Gebühren fünf Jahre. Die zehnjährige Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben ist auch für den Bereich des Gebührengesetzes 1957…

GebR 2025 Rz 1199–120325. Anzeigepflicht (§ 31 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Zeit des Postlaufes nicht in die Anzeigefrist eingerechnet (§ 108 Abs. 4 BAO). Rz 1203: Die Auffindung einer gebührenpflichtigen Schrift bei einer Nachschau kann ebenso wenig als Gebührenanzeige gewertet werden (VwGH 11.7.1961, 0381/61), wie die Benachrichtigung anderer Abgabenbehörden aus anderen als gebührenrechtlichen Gründen…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass ersetzt (ab 1. Jänner 2014) folgende Erlässe: Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz…