…des § 71 GMSG dar. Die fortgesetzte Nennung dieser Versicherungsarten auf der Liste der ausgenommenen Konten in § 2 der GMSG-DV erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarstellung. Rz 99: Begräbniskostenversicherungen stellen ungeachtet eines vorhandenen Barwerts bzw. Rückkaufswerts keine Finanzkonten im Sinne des § 71 GMSG dar…
…wonach begünstigte und nicht begünstigte Zwecke mehrmals nacheinander gewechselt werden können, zum Zwecke der Rechtssicherheit weiterhin anzuwenden. Rz 1216: Eine Vergütung der Normverbrauchsabgabe kann nur auf Antrag erfolgen. Nach der Rechtsprechung des VwGH ist über einen Antrag auf Vergütung der Normverbrauchsabgabe grundsätzlich mit Bescheid abzusprechen…
… 62 und 87 GMSG. Zur Schaffung von Klarheit und Rechtssicherheit für betroffene Rechtsträger und Finanzinstitute wurden daher auch allenfalls ohnedies bereits ex lege erfasste Ausnahmefälle in die GMSG-DV aufgenommen. Die darüber hinaus in der GMSG-DV genannten Finanzinstitute und Konten erfüllen die Anforderungen nach…