RIS AI
10 Treffer386 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Privatinteresse ist dann nicht gegeben, wenn die Eingabe ausschließlich aus ordnungspolitischen Gründen zu erfolgen hat und im Falle ihrer Unterlassung keine anderen Rechtsfolgen als die Verhängung einer Verwaltungsstrafe drohen. Rz 420: Ein Privatinteresse ist zB anzunehmen bei: einem Ansuchen um Ausstellung einer Widmungsbestätigung über die…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…Ausführungen der Rz 456 ff auch bei Eingaben im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs sinngemäß anzuwenden. Rz 461: Die Verwaltungsgerichte haben die bei ihnen anfallenden Schriften auf die Einhaltung der Vorschriften des Gebührengesetzes zu überprüfen. Im Fall einer nicht entsprechenden Vergebührung muss die Behörde oder das…

GebR 2025 Rz 1551–156027.9.3. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…bei außergerichtlichem Vergleich über (gerichts-)anhängige Rechtsstreitigkeiten 1%. Rz 1554: Nicht bei "Gericht" anhängig sind Rechtsstreitigkeiten vor Schiedsgerichten (zB der Börse, Kammern; vgl. oben Rz 1546). Rz 1555: Gerichtsanhängigkeit einer Streitsache tritt mit dem Einlangen (oder der Protokollierung) der Klage bei Gericht ein. Ein außerstreitiges…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Beilagen vor, die jeweils mit 3,90 Euro (jeweils ein angefangener Bogen) zu vergebühren sind. Rz 387: Bei einer Zusammenfassung von inhaltlich nicht zusammengehörenden Beilagen auf einem Bogen in Übergröße (siehe Rz 109) liegt nur eine (Zahlwort) Beilage in Übergröße vor. Beispiel: Ein Lageplan, ein…

BMF-010103/0209-IV/2013Richtlinien zu Beschwerdevorentscheidungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010103/0209-IV/201305.12.2013Teil 2/2

…die im Interesse einer bundeseinheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten werden dadurch weder begründet noch können solche aus dem Erlass abgeleitet werden. Dieser Erlass ersetzt (ab 1. Jänner 2014) folgende Erlässe: Formalerledigungen von Berufungen durch die Abgabenbehörde erster Instanz…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…für gegenstandslos erklärt, so entsteht mit der Zustellung der schriftlichen Erledigung die Gebührenschuld für den ursprünglichen Antrag (siehe Rz 138 ff). 10.5.7.2. Begleitschreiben Rz 424: Ein Begleitschreiben, mit dem eine Beilage zu einer früheren Eingabe nachgereicht wird, ist nicht gebührenpflichtig, sofern kein…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

…| Anträge, die im Zusammenhang mit dem Register der wirtschaftlichen Eigentümer gestellt werden, und diesbezügliche Rechtsmittelverfahren, wenn der Rechtszug an das Bundesfinanzgericht geht | | Z 30 | Ansuchen um Austausch einer bis zum Ablauf des Übergangszeitraumes ausgestellten Bescheinigung des Daueraufenthaltes (§ 53a NAG), einer Daueraufenthaltskarte (§…

GebR 2025 Rz 1095–110013.2. Formmangel der Urkunde
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…der eingetretenen Gebührenschuld nichts ändern. Auch eine Berichtigung nach § 5 Abs. 2 BewG 1955, wonach im Fall des Eintritts einer auflösenden Bedingung die Festsetzung der nicht laufend veranlagten Steuern nach dem tatsächlichen Wert des Erwerbes zu berichtigen ist, ist insofern ausgeschlossen (siehe Rz 1163 ff).

GebR 2025 Rz 1424–143527.4.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1433: Bürgschaften zu Darlehensverträgen, Kreditverträgen und Haftungs- und Garantiekreditverträgen sowie zu den im Rahmen des Factoringgeschäftes (§ 1 Abs. 1 Z 16 BWG) getroffenen Vereinbarungen über die Gewährung eines Rahmens für die Inanspruchnahme von Anzahlungen mit zB Kreditinstituten oder Versicherungsunternehmen sind unter den in § 20 Z…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 7 GebG Rz 113: Gemäß § 7 GebG ist die Gebühr trotz Beteiligung mehrerer Personen am gebührenpflichtigen Vorgang nur im einfachen Betrag zu entrichten, wenn die mehreren Personen in einer solchen Rechtsgemeinschaft stehen, dass sie in Bezug auf den Gegenstand der Gebühr als eine Person anzusehen…