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GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 447: Folgende Eingaben an die Verwaltungsgerichte unterliegen einer Pauschalgebühr nach der Verordnung des Bundesministers für Finanzen betreffend die Gebühr für Eingaben bei…

GebR 2025 Rz 381–38910.4.7. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.4.7. Höhe der Gebühr Rz 381: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 3,90 Euro von jedem Bogen (siehe Rz 104 ff). Die Gebühr darf nicht mehr als 21,80 Euro je Beilage betragen. Zur Gebührenermäßigung bei Beilagen zu Anträgen auf…

ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen Rz 11: Anbringen (§ 85 BAO) einer Partei sind grundsätzlich bei dem für die betreffende Angelegenheit zuständigen Finanzamt einzureichen. Langt bei einem Finanzamt ein Anbringen ein, für dessen Behandlung es nicht zuständig ist, hat es dieses ohne unnötigen…

GebR 2025 Rz 422–43410.5.7. Einzelfälle
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.7. Einzelfälle 10.5.7.1. Zurückziehung von Eingaben Rz 422: Eine Eingabe, mit der in einem anhängigen Verfahren eine Eingabe zurückgezogen wird, ist nach § 14 TP 6 Abs. 5 Z 17 GebG gebührenbefreit. Rz 423: Wird eine Eingabe zurückgezogen und erfolgt nur…

GebR 2025 Rz 70–763.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

3.1.3. Entrichtung an Urkundspersonen (§ 13 Abs. 4 GebG) Rz 70: Die Gebühren für Protokolle (Niederschriften) gemäß § 14 TP 7 Abs. 1 Z 4 bis 6 GebG (siehe Rz 490 ff) über eine Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, eine Versammlung der Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter…

GebR 2025 Rz 44610.5.12. Befreiungen
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

10.5.12. Befreiungen Abweichend von den Ausführungen in der Einleitung ist dieser Abschnitt ab 1. Jänner 2026 anzuwenden. Rz 446: Gemäß § 14 TP 6 Abs. 5 GebG sind gebührenfrei: | Z 1 | Eingaben an Gerichte | In Justizverwaltungsangelegenheiten besteht eine Befreiung nur, wenn…

GebR 2025 Rz 112–1195. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

5. Rechtsgemeinschaft und gemeinschaftlicher Rechtsgrund (§ 7 GebG) 5.1. Allgemeines 5.1.1. Grundsatz Rz 112: Sind mehrere Personen in der gleichen rechtlichen Eigenschaft an einem nach außen einheitlichen gebührenpflichtigen Vorgang beteiligt, dann ist die Gebühr so oft zu entrichten, als Personen an dem Vorgang…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG) 10.5.1. Gegenstand der Gebühr Rz 400: Eingaben von Privatpersonen an Organe der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises, die die Privatinteressen des Einschreiters betreffen, unterliegen einer Eingabengebühr. Rz 401: Die Eingabe hat…

GebR 2025 Rz 416–42110.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.5. Öffentlich-rechtlicher Wirkungskreis Rz 416: Der öffentlich-rechtliche Wirkungskreis ist jener Aufgabenbereich, der einer Gebietskörperschaft durch Gesetz verpflichtend auferlegt ist. Es sind darunter jene Angelegenheiten, Tätigkeiten und Aufgaben zu verstehen, denen sich die Gebietskörperschaft auf Grund öffentlich-rechtlicher Norm nicht entziehen kann…

GebR 2025 Rz 139–1428.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627…

GebR 2025 Rz 439–44510.5.10. Höhe der Gebühr
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.10. Höhe der Gebühr Rz 439: Die Eingabengebühr beträgt im Allgemeinen 14,30 Euro. § 14 TP 6 Abs. 2 und 3 GebG sehen in taxativ aufgezählten Fällen erhöhte Eingabegebühren vor. Die Eingabengebühr ist von der Anzahl der verwendeten Bogen unabhängig. Zur Gebührenermäßigung bei…

GebR 2025 Rz 550–55410.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.9. Schriften in Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten (§ 14 TP 10 GebG) 10.9.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 550: § 14 TP 10 Abs. 1 GebG | Z 1 | Anmeldungen von Patenten, Gebrauchsmustern, Schutzzertifikaten oder Halbleiterschutzrechten, Schutzzertifikatsverlängerungen, Anträge auf Recherchen und…

GMSR Rz 10–163. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

3. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3…

GebR 2025 Rz 157–1688.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

8.2. Entstehen der Gebührenschuld nach § 11 GebG 8.2.1. Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels, Eingaben im Zusammenhang mit Patent-, Gebrauchsmuster-, Marken- und Musterangelegenheiten, übrige Eingaben, Beilagen, Protokolle Rz 157: Bei Ansuchen um Erteilung oder Neuausstellung eines Aufenthaltstitels sowie bei den in…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

31. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG 31.1. Allgemeines Rz 1781: Den Bundesverwaltungsabgaben nach §§ 78 ff AVG iVm BVwAbgV unterliegen Verleihungen von Berechtigungen oder sonstige wesentlich im Privatinteresse der Parteien liegende Amtshandlungen, die von Behörden in Angelegenheiten der Bundesverwaltung vorgenommen werden. Rz 1782: Angelegenheiten…

GebR 2025 Rz 1142–114517.2. Parteienidentität und Parteiwechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

17.2. Parteienidentität und Parteiwechsel 17.2.1. Parteienidentität Rz 1142: Von einem Zusatz oder Nachtrag zu einer bereits voll ausgefertigten Urkunde iSd § 21 GebG kann nur dann gesprochen werden, wenn die Parteien, die den Zusatz oder Nachtrag vereinbart haben, dieselben sind wie die, die…

ZustRL Rz 22–341.4. Wechsel der Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien27.02.2023

1.4. Wechsel der Zuständigkeit 1.4.1. Übertragung der Zuständigkeit (§ 57 BAO) Rz 22: Die Zuständigkeit für die Erhebung einer Abgabe kann von einem Finanzamt auf ein anderes Finanzamt übertragen werden, wenn der Zuständigkeitswechsel insbesondere zur Vereinfachung des Verfahrens oder zur Beschleunigung des Verfahrens…

KfzBStR 2021 Rz 1698–1708D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

D.4.2. Oldtimer und Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator Rz 1698: Die Ausführungen in der Kraftfahrzeugsteuer zu Oldtimern und zur Steuererhöhung für Kraftfahrzeuge ohne Katalysator (siehe Rz 1508 ff) sind sinngemäß anzuwenden. D.4.3. Hybrid-Elektro-Kraftfahrzeuge Rz 1699: Die Ausführungen in der…

GebR 2025 Rz 308–31410.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.2.1.6. Bergrechtliche Ausfertigungen Rz 308: Der Bescheid der Bergbehörde über die Genehmigung der rechtsgeschäftlichen Übertragung der Ausübung einer Bergwerksberechtigung (§§ 51 ff Mineralrohstoffgesetz) erfüllt nicht den Tatbestand des § 14 TP 2 Abs. 1 Z 8 GebG oder § 14 TP 2 Abs. 1 Z…

GebR 2025 Rz 121726. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

26. Mündliche Gebührenfestsetzung (§ 32 GebG) Rz 1217: Hat ein Gebührenschuldner (siehe Rz 1176 ff) ein Interesse daran, eine mit Bescheid festzusetzende Gebühr im Zeitpunkt der Anzeige eines Vertrages sogleich zu entrichten, so kann er beim Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten beantragen, einen mündlichen Bescheid zu erlassen…