…mit den betreffenden öffentlich-rechtlichen Versicherungsträgern "rückverrechenbar" sind. Dh., dass Österreich nur für die Entgeltfortzahlungen an die Arbeitnehmer das Besteuerungsrecht hat, die von österreichischen Sozialversicherungseinrichtungen getragen werden. Nach Artikel 18 Absatz 2 des DBA dürfen Zahlungen, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der…
…in dem die Arbeitnehmer ihre Tätigkeit ohne die Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie ausgeübt hätten. Dies gilt nicht für Arbeitstage, die unabhängig von diesen Maßnahmen im Homeoffice verbracht worden wären (zB aufgrund arbeitsvertraglicher Regelungen). (2) Macht der Arbeitnehmer durch Mitteilung an den Arbeitgeber…
…anwendbar ist und der prämienwirksame Beitrag pro Jahr nicht überschritten wird. Rz 101: Sollte eine Bausparkasse vor der Konkretisierung in Rz 100 davon ausgegangen sein, nur ausgenommene Konten zu führen und deshalb im Sinne von Rz 72 für die Eröffnung eines Bausparkontos keine Selbstauskunft eingeholt…
…Waldbauzieles. Da diese Beeinträchtigungen und Schäden im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlungsbestimmungen nicht darstellbar sind, dient der Hälftesteuersatz gemäß § 37 Abs. 6 EStG 1988 für Gewinne aus solchen Holznutzungen sowohl der pauschalen Berücksichtigung dieser steuerlichen Nachteile wie auch im Falle von kalamitätsbedingt zusammengeballten Einkünften der Progressionsmilderung…
…der anlässlich der Bildung von Rückstellungen für latente Steuern entsteht und den Fondsgewinn mindert, darf jedoch gemäß § 20 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 bzw. § 12 Abs. 1 Z 6 KStG 1988 bei der Einkünfteermittlung des Anteilinhabers nicht abgezogen werden und ist daher wieder hinzuzurechnen…
…OGH, 18.10.2000, 9 Ob A 150/00z). Bei der Verwirklichung des Normverbrauchsabgabe-Tatbestandes kommt es nicht darauf an, ob das Kraftfahrzeug für diese Person überhaupt zugelassen werden könnte oder wem der rechtliche Besitz des Kraftfahrzeuges zukommt (vgl. VwGH 27.01.2010, 2009/16…
…latenten Steuern oder Rückstellungen für ungewisse Steuerverbindlichkeiten (vgl. EU-Amtshilferichtlinie, Anhang III, Abschnitt III, C.1.5.). Steueraufwand (oder -ertrag), der sich aus aktiven oder passiven Steuerlatenzen (zB nach § 198 Abs. 9 UGB oder IAS 12 Abs. 15) ergibt, ist daher nicht in Spalte 7…