RIS AI
4 Treffer525 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 97–10315. Zweifelsfragen
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…dar. Die fortgesetzte Nennung dieser Versicherungsarten auf der Liste der ausgenommenen Konten in § 2 der GMSG-DV erfolgt aus Gründen der Rechtssicherheit und Klarstellung. Rz 99: Begräbniskostenversicherungen stellen ungeachtet eines vorhandenen Barwerts bzw. Rückkaufswerts keine Finanzkonten im Sinne des § 71 GMSG dar, solange sichergestellt ist…

GMSR Rz 31.3. Allgemeine Meldepflichten (§ 3 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…deren funktionale Entsprechung, wenn keine Kontonummer vorhanden ist (Z 1), der Name und die österreichische Steueridentifikationsnummer des meldenden Finanzinstituts und (Z 2) der Kontosaldo oder -wert (einschließlich des Barwerts oder Rückkaufwerts bei rückkaufsfähigen Versicherungs- oder Rentenversicherungsverträgen) zum Ende des betreffenden Kalenderjahrs oder, wenn das Konto…

GMSR Rz 65–6810.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

10.5. Versicherungsvertrag (§ 75 GMSG) Rz 65: Nach dem globalen Standard für den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Steuersachen gelten bei Versicherungsprodukten nur rückkaufsfähige Versicherungsverträge und Rentenversicherungsverträge als Finanzkonten. § 75 GMSG enthält eine generelle Definition des Begriffes Versicherungsvertrag. Die speziellen Definitionen für die einzelnen Arten…

VPR 2021 Rz 172–1751.3.5.3. Ein- und Austritt
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.5.3. Ein- und Austritt Rz 172: Unternehmen, die sich zu einem späteren Zeitpunkt an dem KVV beteiligen, müssen eine Eintrittszahlung leisten, wenn die bisherigen KVV-Teilnehmer dem Eintretenden materielle und immaterielle Ergebnisse überlassen. Die Eintrittszahlungen werden nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestimmt…