A.3.7.3. Motorbezogene Versicherungssteuer und Kraftfahrzeugsteuer Rz 372: Eine Versicherungsgesellschaft kann Diplomaten, die sich ihr gegenüber mit Lichtbildausweis als Träger diplomatischer Privilegien ausweisen, unmittelbar von der motorbezogenen Versicherungssteuer entlasten. Hat der Versicherer dennoch die motorbezogene Versicherungssteuer in Rechnung gestellt, hat er diese unrichtige…
A.3.7.4. Legitimationskarte Rz 376: Personen, die in Österreich zum Kreis der Träger von Privilegien und Immunitäten gehören, wird vom Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten auf Antrag eine Legitimationskarte mit bis zu dreijähriger Gültigkeitsdauer ausgestellt, aus der die Identität, die Staatsangehörigkeit und…
…Einkünfte nicht Privatpersonen zugutekommen. Dabei sind Abkommen iSd § 64 Z 2 GMSG zB Vereinbarungen, welche die Büros oder Betriebe der Organisation (zB ein regionales Büro) mit Privilegien und Immunitäten ausstatten (vgl. Sec. VIII Rz 34 CRS-Kommentar). Der Begriff der Zentralbank iSd § 62 Z 1…
…dem zypriotischen Kennzeichen. C.2.2.11. Kraftfahrzeuge für privilegierte Organisationen und Personen (§ 2 Abs. 1 Z 11 KfzStG 1992) Rz 1423: Von der Kraftfahrzeugsteuer befreit sind Kraftfahrzeuge zur Verwendung durch Träger von Privilegien in Österreich. Näheres zu diesem Befreiungstatbestand siehe Rz 372 bis 375…
…zur Befreiung von der Kraftfahrzeugsteuer (siehe Rz 1418) sind sinngemäß anzuwenden. D.2.11. Diplomaten Rz 1643: Von der motorbezogenen Versicherungssteuer befreit sind Kraftfahrzeuge zur Verwendung durch Träger von diplomatischen Privilegien in Österreich. Näheres zu diesem Befreiungstatbestand siehe Rz 372 bis 375. D.2.12…