…Produkteinführungsphase häufig erhebliche Aufwendungen oder Mindererlöse. Unter Fremden werden sie in der Regel von dem Betriebsteil mit Vertriebsfunktion nur insoweit getragen, als ihm aus der Geschäftsverteilung ein angemessener Betriebsgewinn verbleibt. Solche Aufwendungen oder Erlösminderungen werden unter Fremden beispielsweise derart aufgeteilt, dass der Vertreiber diese Aufwendungen…
27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…
…abweichenden Weise auszulegen und es sind Zinsen aus einer Kaufpreisforderung, die aus der Veräußerung eines Betriebs herrühren, nicht unter Art. 7, sondern unter Art. 11 des Abkommens zu subsumieren und sind daher nach Maßgabe des Art. 11 im Betriebsstättenstaat von der Besteuerung freizustellen (AÖF Nr…
1.3.2.4. Abgrenzungsfragen Rz 102: Bei der steuerlichen Gewinnermittlung einer inländischen Konzerngesellschaft sind nur deren betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder…
…des Bundes stehen, wenn sie also unter Zwischenschaltung einer eigenen, vom Bund verschiedenen Rechtsperson (Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft) betrieben werden (VwGH 5.10.1987, 86/15/0102). 2.3.1.3. Fonds, deren Abgänge der Bund zu decken hat Rz 28: Unter einem Fonds iSd § 2…
…20 kWp. Von den erzeugten 20.000 kWh Strom verbraucht sie 15.000 kWh im Betrieb und 5.000 kWh werden eingespeist. Die Einkünfte aus der Einspeisung sind steuerfrei. Die Betriebsausgaben iZm der Anlage sind nach § 20 Abs. 2 EStG 1988 zu kürzen. Daher können…
…Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es sich dabei um eine…
…erfolgte eine Erweiterung der Verordnungsermächtigung für den Bundesminister für Finanzen, allerdings ebenfalls unter der Voraussetzung, dass die Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems nicht zumutbar ist und die ordnungsgemäße Ermittlung der Grundlagen der Abgabenerhebung dadurch nicht gefährdet ist. Diese Erleichterungen betreffen: Umsätze im Freien Umsätze in unmittelbaren…
…2 lit. a UStG 1994 zur Gänze nicht zu. Eine Besteuerung der Stromlieferungen kann diesfalls unter den oben genannten Voraussetzungen unterbleiben. Beispiel 18: Mit einer netzgekoppelten 20 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 20.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt 30.000,00 €, die…
3.2. Anteile im Betriebsvermögen 3.2.1. Allgemeines Rz 282: Befinden sich Investmentfondsanteile im Betriebsvermögen, werden daraus betriebliche Einkünfte erzielt. Durch die Transformation der "Kapitaleinkünfte" in betriebliche Einkünfte sind die Regeln für betriebliche Einkünfte anzuwenden. Bei natürlichen Personen ergeben sich dabei geringe Unterschiede zur…
…Netz eingespeist wird (insgesamt 40%). Die Einkünfte daraus sind grundsätzlich als land- und forstwirtschaftliche Einkünfte zu erfassen. Die Einnahmen aus dem Stromverkauf von 1.200 kWh fallen aber unter die Steuerbefreiung. Die AfA ist in dem Umfang, der der in das Netz eingespeisten steuerfreien Strommenge…
3.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung 3.2.2.1.2.1. Allgemeines Rz 287: Die Ermittlung der steuerlich relevanten Daten (wie zB Zusammensetzung und Ausschüttungsreihenfolge) erfolgt auf Fondsebene; es ergeben sich daher keine Unterschiede zur Behandlung im Privatvermögen (siehe Rz 151…
…5.) gelten die Ausführungen zur Überschusseinspeisung entsprechend. Zur abweichenden Zuordnung zum Unternehmen siehe Abschnitt 2.2.2.1. Randzahlen 82 bis 85: derzeit frei 2.3.3. Elektrizitätsabgabe Rz 86: Die Ausführungen unter Abschnitt 2.2.3. gelten entsprechend. Randzahlen 87 bis 99: derzeit frei
…Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aufwendungen/Ausgaben sind in jenem Umfang, in dem die Anlage der Einspeisung in das öffentliche Netz (dem Stromverkauf) dient, Betriebsausgaben. Da der produzierte Strom bei Überschusseinspeisung immer auch unmittelbar der Eigenverwendung dient, ist die Anlage insoweit der Privatsphäre zuzuordnen, als der…
…f. Dementsprechend sind sämtliche Einnahmen aus der Einspeisung als Betriebseinnahmen zu erfassen. Sämtliche Aufwendungen/Ausgaben aus dem Betrieb der Anlage (inkl. allfälliger Sozialversicherungsbeiträge) stellen Betriebsausgaben dar. Die Tatsache, dass für den privaten und/oder einen betrieblichen Verbrauch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, ist…
…unter den besonderen Steuersatz von 27,5% des § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988. Dieser gilt für Veräußerungen nach dem 31.12.2015, dabei ist zu beachten, dass auch die Veräußerung von "Altvermögen", das sind vor dem 1.1.2011 erworbene Investmentfondsanteile, grundsätzlich unter…
…die nicht den Offenlegungsverpflichtungen gemäß § 13 Abs. 6 KStG 1988 nachgekommen sind, gelten die Ausführungen unter Rz 332 ff (Anteile im Betriebsvermögen juristischer Personen). 3.3.2. Zwischenbesteuerung Rz 356: Nach § 13 Abs. 3 Z 1 KStG 1988 unterliegen die dort angeführten Einkünfte aus Kapitalvermögen…
…geben (AOA Report 2008 Z I/101, 114). Da der Begriff der Unternehmensgewinne im Sinn von Art. 7 OECD-MA - und somit auch die Einordnung von Wirtschaftsgütern als Betriebs- oder Privatvermögen - unter Rückgriff auf Art. 3 Abs. 2 OECD-MA nach innerstaatlichem Recht zu definieren…
2.2.2. Umsatzsteuer 2.2.2.1. Unternehmereigenschaft Rz 56: Auch bei der Überschusseinspeisung wird mit der Photovoltaikanlage Strom produziert, der - teilweise - gegen nachhaltige Einnahmen an das Netz geliefert wird. Es liegt daher eine unternehmerische Tätigkeit iSd § 2 UStG 1994 vor. Ein allfälliger Strombezug…
…sich diese als Entnahme eines Vorweggewinns dar und sind - auch wenn die Geschäftsführertätigkeit überwiegend in Österreich ausgeübt worden sein solltesoweit diese Sondervergütung unter Berücksichtigung des AOA light einer ausländischen Betriebsstätte zugerechnet werden kann - als Teil des ausländischen Betriebsstättengewinns in Österreich von der Besteuerung gemäß Art…