RIS AI
6 Treffer536 msnur geltende Fassungen
PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…00 | - IFB (50.000 * 15%) | - 7.500,00 | - (lineare) AfA (50.000 / 20 Jahre abzüglich 30% Privatanteil) | - 1.750,00 | Ergebnis | - 6.450,00 Aus dem Stromverkauf werden negative Einkünfte (Verluste) aus Gewerbebetrieb iHv 6.450,00 € erzielt. …

PV-Erlass Rz 56–582.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…8 lit. a UStG 1994). Diese Selbstkosten setzen sich aus dem ertragsteuerlich auszuscheidenden Privatanteil der AfA und den anteiligen laufenden und sonstigen Aufwendungen (Betriebskosten, usw.) der Anlage zusammen. Beispiel 14: Mit einer netzgekoppelten 20 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) werden insgesamt 20.000 kWh Strom produziert. Der…

PV-Erlass Rz 592.2.2.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen einer zusätzlichen unternehmerischen Nutzung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Zuschuss Vorsteuer: 600,00 | Einspeisung 10.000 kWh à 10 Cent | 1.000,00 | USt: 200,00 | Entnahme (Privatanteil 20% der AfA) | 310,00 | USt: 62,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich daher eine Umsatzsteuerschuld von 200,00…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…| | 3.630,00 2.970,00 | Einspeisung 2.000 kWh à 10 Cent | 200,00 | USt: 40,00 | Entnahme (Privatanteil 35% der AfA) | 542,50 | USt: 108,50 Die Überschusseinspeisung ist nicht der Land- und Forstwirtschaft zuzuordnen…

PV-Erlass Rz 151–1543.2.2. Umsatzsteuer
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…576,00 | Einspeisung 4.000 kWh à 10 Cent an das Energieversorgungsunternehmen | 400,00 | USt: 80,00 | Entnahme (Privatanteil 30% der AfA) | 990,00 | USt: 198,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich für den Anlagenbetreiber eine Umsatzsteuerschuld von…

GebR 2025 Rz 1302–130527.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

27.3.2.1.3. Besondere Bestandteile des Entgelts 27.3.2.1.3.1. Betriebskosten als Nebenleistung Rz 1302: Die Betriebskosten (zB Beheizungs- und Warmwasserkosten) sind grundsätzlich in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sich der Bestandnehmer ausdrücklich zur Zahlung der Kosten im Bestandvertrag verpflichtet. An…