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VPR 2021 Rz 25–301.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2. Methodik der Verrechnungspreisermittlung 1.2.1. Die OECD-Verrechnungspreismethoden 1.2.1.1. Preisvergleichsmethode Rz 25: Wird die Preisvergleichsmethode ("comparable uncontrolled price method", CUP) angewendet, dann ist bei der Preisermittlung für eine konkrete Geschäftsbeziehung zu einem verbundenen ausländischen Unternehmen zu untersuchen, welcher Preis…

VPR 2021 Rz 31–371.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.1.3. Kostenaufschlagsmethode Rz 31: Der angemessene Verrechnungspreis wird bei Anwendung der Kostenaufschlagsmethode ("cost plus method", CPM) auf der Grundlage der Kosten des Leistungserbringers ermittelt, die um einen marktüblichen (Roh-)Gewinnaufschlag erhöht werden. Die Rohgewinnspanne ergibt sich damit grundsätzlich aus der Differenz zwischen…

VPR 2021 Rz 57–711.2.2.2. Die fünf Vergleichbarkeitsfaktoren
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Menge und Qualität vergleichbar sind. Die Ähnlichkeit der Eigenschaften gelieferter Wirtschaftsgüter und erbrachter Dienstleistungen wird im Allgemeinen bei der Anwendung der Preisvergleichsmethode wesentlich wichtiger sein als bei einem Vergleich der Gewinnspannen (Z 1.1081.128 OECD-VPL). Beispiel: Die Preise, die ein fremder Erzeuger aus…

VPR 2021 Rz 74–781.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.2.4. Margenermittlung durch Datenbanken Rz 74: Für die Identifizierung potenziell vergleichbarer Geschäftsvorfälle wird in der Praxis häufig mit Datenbankrecherchen gearbeitet (deduktiver Ansatz, vgl. Z 3.42 OECD-VPL; der ebenfalls zulässige additive Ansatz ist in der Praxis von untergeordneter Bedeutung). Datenbankrecherchen führen…

VPR 2021 Rz 50–561.2.2. Fragen zur Methodenanwendung
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Standardmethoden (Preisvergleichsmethode, Wiederverkaufspreismethode, Kostenaufschlagsmethode) und Gewinnmethoden (Gewinnaufteilungsmethode, Nettomargenmethode). Bei der Auswahl der anzuwendenden Methode ist grundsätzlich jener Methode der Vorzug zu geben, die die größte Sicherheit für die Ermittlung eines fremdvergleichskonformen Verrechnungspreises bietet. Bei gleicher Sicherheitswahrscheinlichkeit sind die Standardmethoden den Gewinnmethoden vorzuziehen; können die Preisvergleichsmethode…

VPR 2021 Rz 149–1531.3.4.3. Verrechnung der Höhe nach
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…sodass dafür grundsätzlich alle fünf Verrechnungspreismethoden zur Verfügung stehen. Für Transaktionen in Zusammenhang mit immateriellen Werten werden jedoch in den meisten Fällen die Preisvergleichsmethode oder die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode am zweckmäßigsten sein. Auch anerkannte Bewertungsverfahren können einen brauchbaren Lösungsansatz zur Bestimmung fremdüblicher Preise für die Nutzung…

VPR 2021 Rz 79–851.3. Konzerninterner Leistungsverkehr
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…2.1993, I R 3/92, BStBl II 1993, 457). Beispiel: Wendet ein Vertriebsunternehmen die Preisvergleichsmethode in einer Art an, die nach einer Anlaufphase nicht zu einem angemessenen Gesamtgewinn führt, könnte sich im Rahmen einer Außenprüfung die Wiederverkaufspreismethode als die geeignetere Methode erweisen. Sollte diesfalls…

VPR 2021 Rz 125–1291.3.3.3. Garantien, Bürgschaften und Patronatserklärungen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Haftungsprovision (Garantiegebühr) muss auf Basis der am besten geeigneten Methode erfolgen. Gibt es externe oder interne Vergleichswerte, wird die Preisvergleichsmethode anzuwenden sein (Z 10.170rev 10.170 OECD-VPL). Es bestehen keine Bedenken, sich beispielsweise an den für Bankbürgschaften üblichen Sätzen einer Avalprovision zu orientieren…

VPR 2021 Rz 164–1711.3.5.2. Beitrag zum KVV
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…für die Beiträge von A und B ein fremdüblicher Aufschlag iHv 10 % auf die Forschungskosten angenommen wird. Der Marktwert des Patents entspricht dem Fremdvergleichspreis (auf Basis der Preisvergleichsmethode). Alle Beiträge sowie das Fremdleistungsentgelt an D werden addiert und sodann auf die drei KVV-Teilnehmer umgelegt…

VPR 2021 Rz 200–2031.3.7.4. Konzernsynergien
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…bei diesem Lieferanten nun als Zentraleinkäufer auf und erlangt aus diesem Grund eine Preisreduktion auf 110. Da sich die Preisvergleichsmethode gemäß Z 2.18 OECD-VPL als besonders verlässlich erweist, beliefert die CH-AG die A-GmbH nach dieser Methode daher weiterhin zum bisherigen Fremdpreis…

VPR 2021 Rz 328–3342.2.3.4. Nutzungsüberlassung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…sondern muss jene Preise ansetzen, die bei Erstellung solcher Übersetzungen an vergleichbare dritte Auftraggeber in Rechnung gestellt würden. Rz 331: Ist ein Fremdvergleichspreis nicht nach der Preisvergleichsmethode festzustellen, wird die Dienstleistung der Betriebsstätte in der Regel mit einem nach der Kostenaufschlagsmethode ermittelten Verrechnungspreis in Rechnung…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…dem Konzern um die Finanzierung seiner Geschäftstätigkeit, um die Sicherung der Liquidität sowie um die Optimierung der Mittel und des Zinsergebnisses. Rz 118: Sofern keine vergleichbaren Geschäftsvorfälle für die Bestimmung des fremdüblichen Zinssatzes auf Basis der Preisvergleichsmethode vorliegen, kann auch auf andere Methoden zurückgegriffen werden…

VPR 2021 Rz 38–431.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.4. Geschäftsvorfallbezogene Nettomargenmethode Rz 38: Bei Anwendung der geschäftsvorfallbezogenen Nettomargenmethode ("transactional net margin method", TNMM) werden die Nettomargen untersucht, die ein Unternehmen aus konzerninternen Geschäften erzielt und in Vergleich zu den Nettomargen bei Fremdgeschäften gesetzt. Die Nettomarge ergibt sich aus der Relation…

VPR 2021 Rz 44–491.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.2.1.5. Geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode Rz 44: Die geschäftsvorfallbezogene Gewinnaufteilungsmethode ("transactional profit split method", TPSM) beruht darauf, dass der aus einer bestimmten konzerninternen Geschäftsbeziehung zweier Konzerngesellschaften erzielte Gewinn zwischen den beiden Gesellschaften geteilt wird. Die Aufteilung wird nach dem durch Funktionsanalyse zu ermittelnden Beitragsgrad…

VPR 2021 Rz 86–931.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.2. Dienstleistungen allgemeiner Art 1.3.2.1. Fremdvergleichsgrundsatz Rz 86: Der konzerninterne Dienstleistungsaustausch ist von Umfang und Inhalt her gesehen sehr unterschiedlich und hängt vom Integrationsgrad der Konzerne ab. Im dezentralisierten Konzern kann beispielsweise die Muttergesellschaft ihre konzerninterne Tätigkeit darauf beschränken, ihre…

VPR 2021 Rz 422–4263.1.4. Vorteilsausgleich
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

3.1.4. Vorteilsausgleich Rz 422: Den OECD-VPL (Glossar "Vorteilsausgleichsvereinbarung") folgend spricht man von einer Vorteilsausgleichsvereinbarung, wenn ein Vorteil, den ein verbundenes Unternehmen einem anderen verbundenen Unternehmen innerhalb des Konzerns verschafft, in bestimmtem Umfang durch andere Vorteile ausgeglichen werden soll, die das erstere Unternehmen…

VPR 2021 Rz 179–1911.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

1.3.6.2. Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes Rz 179: Für die Anwendung des Fremdvergleichsgrundsatzes auf Konzernreorganisationen gilt Kapitel IX der OECD-VPL. Dabei ist maßgeblich (Z 9.39 OECD-VPL): ob etwas an Wert (zB Wirtschaftsgüter oder eine Geschäftstätigkeit) übertragen wird oder ob bestehende Verträge…

VPR 2021 Rz 72–731.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.2.2.3. Zeitfragen bei der Vergleichbarkeit Rz 72: Die OECD-VPL lehnen im Allgemeinen eine rückwirkende Betrachtungsweise ab (zB Z 1.78 und 1.106 OECD-VPL; für die Ausnahme bei HTVI siehe Rz 154 ff). Für die Verrechnungspreisgestaltung ist daher der Grundsatz…

VPR 2021 Rz 348–3572.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…

VPR 2021 Rz 94–1011.3.2.2. LVAIGS-Ansatz
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

1.3.2.2. LVAIGS-Ansatz Rz 94: Bei konzerninternen Dienstleistungen mit geringer Wertschöpfung ("low value-adding intra-group services", im Folgenden: LVAIGS) kann eine vereinfachte Verrechnung nach den Maßstäben des Kapitels VII.D der OECD-VPL erfolgen (LVAIGS-Ansatz). Der LVAIGS-Ansatz stellt eine…