Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025
…der gleichen Bemessungsgrundlage unterliegen. Eine Vermischung von Kraftfahrzeugen in der Pauschalierung, bei denen die Steuer aufgrund der Leistung des Motors in Kilowatt oder der Größe des Hubraums in Kubikzentimetern und aufgrund der CO2-Emissionen in Gramm pro Kilometer berechnet wird, mit Kraftfahrzeugen, bei denen die…
Der für einen Kostenersatz maßgebliche Strompreis gemäß § 4c Abs. 1 Z 2 lit. b der Sachbezugswerteverordnung beträgt für das Kalenderjahr 2026 32,806 Cent/kWh. Bundesministerium für Finanzen, 24. Oktober 2025
…2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine Bundesverwaltungsabgaben an…
…die Steuer pro in Österreich verbrachtem Tag für dieses Kraftfahrzeug, je nachdem ob es sich um ein Kraftrad, einen Personen- und Kombinationskraftwagen oder um alle übrigen Kraftfahrzeuge handelt, gesondert festgelegt. Diese Bestimmung gilt nicht für Kraftfahrzeuge, die im Inland widerrechtlich ohne die erforderliche inländische Zulassung…
…Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe | | 0 - 5 Jahre | 360 Euro | 6 - 9 Jahre | 460 Euro | 10 - 14 Jahre | 560 Euro | 15 - 19 Jahre | 700 Euro |…
…im Verfahren vorzulegende Bestätigungen gemäß § 14 TP 14 GebG (siehe Rz 630 ff) sind jedoch nicht von der Gebührenpflicht ausgenommen. 10.15.2.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 716: Die Pauschalgebühr beträgt nach § 14 TP 16 Abs. 1 GebG für die Ausstellung des…
B.6.2.2.4.4. Änderung Abzugsposten und Umweltbonus -Rechtslage 1. März 2014 bis 31. Dezember 2014 Rz 979: Der Abzugsposten (§ 6 Abs. 3 NoVAG 1991) beträgt vom 1. März 2014 bis zum 31. Dezember 2014: für Kraftfahrzeuge mit Dieselmotor 350 Euro, für Kraftfahrzeuge…
…4.Feststellung der Anzahl der anderen Anhänger mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen, 5.Differenz von Punkt 3 minus Punkt 1 und Punkt 4 minus Punkt 2 ergibt Überbestand an Anhängern, 6.Nichterhebung der Steuer für den jeweils zum 1…