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9 Treffer350 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…Bei der Beurteilung, welcher Unternehmenseinheit dieser immaterielle Vermögenswert als fiktives wirtschaftliches Eigentum zuzurechnen ist, wird nach den Grundsätzen des AOA light darauf abzustellen sein, welche Unternehmensteile die ihren Werbestrategien zugrundeliegenden Aufwendungen getragen und die wesentlichen Mitarbeiterfunktionen ausgeübt haben. Werbe- und Markterschließungsaufwand führen hingegen dann nicht…

KfzBStR 2021 Rz 53–57A.2.3.6. Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

… OGH 18.10.2000, 9 Ob A 150/00z). Dabei kann als Verwender im Sinne dieser Bestimmungen nicht nur eine natürliche Person,; bei mehreren Wohnsitzen vereinigt jeweils einer die das Kraftfahrzeug lenkt, sondern auch eine juristische Person angesehen werden, die über das Kraftfahrzeug die Verfügungsgewalt…

KfzBStR 2021 Rz 1670–1677D.3. Steuerberechnung (§ 5 VersStG 1953)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Eine Rückerstattung für die motorbezogene Versicherungssteuer vor diesem Zeitpunkt ist nicht möglich, da die Berechnung auf den Werten in der Zulassungsbescheinigung basiert. Rz 1672: Bei Kraftfahrzeugen, deren Motorleistung durch so genanntes "Tuning" erhöht wurde, bleibt die in der Zulassungsbescheinigung eingetragene Motorleistung als Bemessungsgrundlage solange bestehen…

KfzBStR 2021 Rz 58–65A.2.3.7. Widerlegung der Standortvermutung
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…aus denen sich hinreichende Anhaltspunkte ergeben, ob das Kraftfahrzeug bei der erforderlichen Gesamtbetrachtung für Zwecke der Vollziehung des KFG 1967 einem bestimmten Ort außerhalb des Bundesgebietes zugeordnet werden muss oder nicht. Der Gegenbeweis ist als erbracht anzusehen, wenn sich anhand der Feststellungen über den regelmäßigen…

KfzBStR 2021 Rz 143–152A.3.5. Miet-, Taxi- und Gästewagen
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…ausgeklammert. Rz 149: So genannte "Leihfahrzeuge" (ohne Beistellung eines Lenkers - siehe Rz 19) sind nicht als Miet-, Taxi und Gästewagen befreit (vgl. VwGH 19.10.1981, 1321/79). In Feld A4 der Zulassungsbescheinigung (Verwendungsbestimmung) scheint bei diesen Kraftfahrzeugen in der Regel der Code "22" auf…

KfzBStR 2021 Rz 46–52A.2.3.4. Person des Verwenders
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Kraftfahrzeugen von Einzelunternehmern der Hauptwohnsitz (siehe Rz 52) des Einzelunternehmers (siehe Rz 49). Rz 52: Bei unterhaltsberechtigten Studenten wird als dauernder Standort des Kraftfahrzeuges der Hauptwohnsitz der Eltern fingiert. Besteht bei getrennt lebenden Eltern bei einem Elternteil ein Hauptwohnsitz im Inland, gilt diese Fiktion nicht…

KfzBStR 2021 Rz 239–246A.3.6.2.2. Rechtslage ab 30. Oktober 2019 bis 30. Juni 2021
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…dem 30. Oktober 2019 (Tag des Inkrafttretens) ist eine Befreiung gemäß § 3 Z 5 NoVAG 1991 nicht möglich. Eine rückwirkende Steuerbefreiung ist nicht vorgesehen. Rz 245: Die Befreiung steht für ein Kraftfahrzeug zu, welches vom Menschen mit Behinderungen zur persönlichen Fortbewegung verwendet wird, sofern der…

KfzBStR 2021 Rz 1433–1437C.2.4. Kraftfahrzeuge im Huckepackverkehr (§ 2 Abs. 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…| Anhänger: 18 t x 1,70 Euro = 30,60 Euro | 15% Ermäßigung = 4,59 Euro Rz 1434: Wird eine Fahrzeugkombination (siehe Rz 1356), bei welcher das Sattelzugfahrzeug und der Sattelanhänger verschiedenen Zulassungsbesitzern gehören, im Huckepackverkehr mit der Bahn im Inland befördert…

KfzBStR 2021 Rz 1480–1485C.4. Dauer der Steuerpflicht (§ 4 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…als auch - bei Zeiträumen, die kürzer als ein Monat sind - unterschiedliche Besteuerungszeiträume vorsehen (Monats-Kraftfahrzeugsteuer gemäß § 4 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 versus anteilige motorbezogene Versicherungssteuer gemäß § 6 Abs. 3 Z 3 VersStG 1953). Der Nachsichtsgrund einer sachlichen Unbilligkeit der Abgabeneinhebung liegt nicht vor…