…sind, außer bei Vorliegen der durch die Barumsatzverordnung geschaffenen Ausnahmeregelungen bzw. Erleichterungen. Sie ist in § 131 Abs. 1 Z 2 lit. b BAO und § 131 Abs. 1 Z 2 lit. c BAO geregelt und gilt für Buchführungspflichtige und für Einnahmen-Ausgaben Rechner. Soweit nach den …
…erstellen, kann daraus aber nicht abgeleitet werden, dass auch keine steuerliche Dokumentationsverpflichtung bestünde. Weil der Begriff "Buchführung" die Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle in einer Art und Weise erfordert, dass daraus eine Ermittlung des steuerrechtlichen Gewinnes möglich wird, verlangt dies nach einer Gewinnermittlung unter Beachtung des in …
…Es ist auch ausreichend, wenn das meldende Finanzinstitut in seinen Unterlagen einen Vermerk in Bezug auf die Belege hat, aus dem die Art des Belegs, das Datum der Vorlage und, wenn vorhanden, die Nummer des Belegs (etwa Reisepassnummer) hervorgeht. Alle elektronisch gespeicherten Exemplare müssen auf…
…führen. Gemäß § 131 Abs. 1 Z 1 BAO hat der Abgabepflichtige jedoch auf Verlangen der Abgabenbehörde eine (bei Bedarf auch beglaubigte) Übersetzung beizubringen, soweit die Bücher und Aufzeichnungen nicht in einer im Abgabenverfahren zugelassenen Amtssprache geführt werden. Die Amtssprache ist in Österreich gemäß Art. 8…
…verwirklichen (z.B. bei Verkauf eines Taxifahrzeuges). B.9.3. Aufzeichnungspflicht bei begünstigter Verwendung des Kraftfahrzeuges Rz 1133: Der Unternehmer muss den Nachweis über den begünstigten Verwendungszweck fortlaufend geordnet führen und aufbewahren. Als Nachweis kommt eine Liste der nach § 3 Abs. 3 NoVAG 1991 befreiten…
…sind (in diesem Sinn auch UFS 14.3.2005, RV/2154-L/02; Abs. 3 der Entscheidungsgründe). Die Deckungsgleiche des internationalen und innerstaatlichen Fremdvergleichsgrundsatzes im Geltungsbereich des § 6 Z 6 EStG 1988 ist hierbei dynamisch zu verstehen, da nur bei einer dynamischen Interpretation internationalen Verrechnungspreiskonflikten…
…1.1. Prinzip der Schriftlichkeit - Urkundenprinzip Rz 139: Weist eine Schrift oder Amtshandlung die gesetzlich geforderten Merkmale auf, unterliegt sie einer festen Gebühr (siehe Rz 55). Das GebG knüpft - besonders im Bereich der festen Gebühren - an formale Kriterien an (VwGH 15.1.1981, 3627/80…
Bundesministerium für Finanzen, 30. September 2026
…ihrer ausländischen Tochtergesellschaft monatliche Zinszahlungen. Für Zwecke der Erstellung des jährlichen Local File können die monatlichen Zinszahlungen zusammengefasst im Rahmen eines Geschäftsvorfalls dokumentiert werden. Rz 491: Im Falle einer Buchführung nach dem Realisationsprinzip ist der Begriff der "Zahlungen" im Sinne von § 9 Z 2 VPDG…
…6, Rz 80) zu entrichten. Rz 86: Innerhalb der Zahlungsfrist (diese endet mit dem Fälligkeitstag) ist für den jeweiligen Berechnungs- und Zahlungszeitraum (das ist immer ein Kalendermonat) dem Finanzamt Österreich - Dienststelle Sonderzuständigkeiten (siehe Rz 6, Rz 80) eine Abschrift (Kopie, Zweitausdruck) der Aufschreibungen zu übersenden…
…beurteilen. Rz 1007: Entgegen dem für das Gebührenrecht maßgeblichen Urkundenprinzip nach § 17 Abs. 1 GebG (siehe Rz 1083 ff) ist der Gegenbeweis zulässig, dass das Rechtsgeschäft zivilrechtlich nicht zustande gekommen ist (nichtige Rechtsgeschäfte). Rz 1008: Den Beweis, dass das Rechtsgeschäft tatsächlich nicht zustande gekommen ist…
…Rz 348. Rz 313: Die Buchführungspflicht inländischer Unternehmen ist sowohl unternehmensrechtlich (§ 189 UGB) wie auch steuerrechtlich (§§ 124 und 125 BAO) nicht auf die inländischen Unternehmensteile beschränkt. Sie erstreckt sich auch auf im Ausland gelegene Betriebsstätten. Die Betriebsstättenbuchführung kann einen selbständigen Buchführungskreis in der Unternehmensbuchführung bilden…
…Subkonto - bzw. das Nennkapital-Subkonto - um 10.000 zu vermindern. Anhang II: Mögliche Eigenkapitalbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Evidenzkonten | VON | AUF | BEZEICHNUNG | AUSWIRKUNG auf Evidenzkonten | Nennkapital | Gesellschafter | ordentliche Kapitalherabsetzung | primäre Verminderung der indisponiblen Einlagen; soweit keine…
… Notare und sonstige Urkundspersonen hinsichtlich der Gebührenentrichtung nach § 13 Abs. 4 GebG (siehe Rz 70) sowie Unternehmen, denen durch Gesetz behördliche Aufgaben übertragen wurden (siehe Rz 414). Rz 1702: Bei festgestellten Gebührengebrechen haben die Organe der Gebietskörperschaften hierüber einen amtlichen Befund aufzunehmen und an das…