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ZustRL Rz 11–141.2. Zuständigkeit für die Entgegennahme von Anbringen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Einschreiter trotzdem innerhalb eines Jahres ab dem Verlust der Zuständigkeit das Anbringen bei diesem Finanzamt eingebracht hat und er nicht bereits vor der Einbringung seines Anbringens über die Änderung der Zuständigkeit seitens einer Abgabenbehörde in Kenntnis gesetzt worden ist. Diese Bestimmung wurde durch das 2…

ZustRL Rz 122–1293.3. Stabilitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien01.01.2022

…die Erhebung der Einkommen- oder Körperschaftsteuer des Einbringenden zuständige Finanzamt einzureichen, wenn die Einbringung in eine im Ausland ansässige übernehmende Körperschaft erfolgt, für die bis zur Einbringung kein inländisches Finanzamt zuständig ist. 3.4.4. Entgegennahme der Zusammenschlussmeldung Rz 126: Im Rahmen eines Zusammenschlusses ist…

ZustRL Rz 15–201.3. Zuständigkeit für die Erledigung
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

1.3. Zuständigkeit für die Erledigung 1.3.1. Allgemeines Rz 15: Die Zuständigkeit für die Erledigung einer Sache ergibt sich aus den jeweils einschlägigen Bestimmungen. Allerdings bedarf es allgemeiner Regelungen für folgende Fälle: Die Zuständigkeit ist nicht eindeutig geregelt und es kommt aufgrund unterschiedlicher…

ZustRL Rz 1–101. Allgemeine Bestimmungen zur Zuständigkeit
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…3 BAO). Zur Erhebung gehört die Ermittlung des Sachverhaltes, die Festsetzung der Abgabe, ihre Einhebung (einschließlich Rückzahlung und Nachsicht sowie Erlassung von Haftungsbescheiden [zB VwGH 6.8.1996, 93/17/0093; VwGH 24.6.2010, 2010/16/0014].) und zwangsweise Einbringung (vgl. zB VwGH 25…

GebR 2025 Rz 408–41510.5.3. Privatperson
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

10.5.3. Privatperson Rz 408: Unter einer Privatperson sind alle natürlichen und juristischen Personen des privaten und des öffentlichen Rechtes zu verstehen, sofern sie nicht im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises tätig sind. Beispiele: Ein Notar, der in seiner Eigenschaft als Gerichtskommissär eine Eingabe…

ZustRL Rz 138–1433.6. Gesundheits- und Sozialbereichs-Beihilfen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…und zwangsweise Einbringung obliegt jenem Finanzamt, das für die Zwecke der Grundsteuer den Messbetrag festzusetzen hat (§ 6 AbglufBG). Daher ist immer das Finanzamt Österreich zuständig. 3.11. Bodenwertabgabe Rz 143: Die Berechnung und Festsetzung des Jahresbetrages der Bodenwertabgabe sowie die Einhebung und zwangsweise Einbringung obliegen…

GebR 2025 Rz 1781–178931. Exkurs: Bundesverwaltungsabgaben gemäß §§ 78 ff AVG
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…als Gläubiger" einen Exekutionsantrag an das zuständige Bezirksgericht zu stellen. Wenn dies im Interesse der Raschheit und der Kostenersparnis gelegen ist (zB Vorliegen eines eigenen Vollzugsdienstes, Amtsexekutor), kann die Einbringung auch durch die Vollstreckungsbehörde selbst vorgenommen werden. Gemäß § 3 Abs. 3 VVG können Gebietskörperschaften (Bund…

ZustRL Rz 105–1123.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.1.7. Spendenbegünstigte Einrichtungen Rz 105: Für Anträge auf die bescheidmäßige Feststellung, dass die Voraussetzungen für die erstmalige Zuerkennung der Spendenbegünstigung erfüllt sind, für den Widerruf dieser Feststellung sowie für die Aufnahme in die und die Führung der Liste spendenbegünstigter Einrichtungen ist das Finanzamt…

ZustRL Rz 47–542.1.3. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von Bestimmungen außerhalb der BAO
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…der Durchführung von Verwaltungsstrafverfahren betreffend Pflichtverletzungen im Zusammenhang mit der Geldwäschevorbeugung (§ 52b GSpG und § 52c GSpG). Rz 54: Das Finanzamt Österreich ist zuständig für die Verhängung von Zwangsstrafen gemäß § 16 WiEReG sowie deren Einhebung, Sicherung und Einbringung (§ 14 Abs. 6 WiEReG); siehe unten, Rz 165.

ZustRL Rz 80–792.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.4. Spezielle Zuständigkeit aufgrund von BAO-Bestimmungen Rz 77: § 61 Abs. 4 BAO enthält einen Katalog an Aufgaben, die eine ausschließliche Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe vorsehen. Diese "punktuelle" Zuständigkeit für bestimmte Aufgaben kommt auch dann zum Tragen, wenn für den Abgabepflichtigen grundsätzlich…

GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

28. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG) 28.1. Befundaufnahme Behörden - Notare Rz 1700: Die Organe der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen…

GebR 2025 Rz 447–46110.5.13. VwG-Eingabengebührverordnung - VwG-EGebV
geltende FassungRichtlinien17.04.2025

… 14 TP 6 Abs. 5 GebG oder im jeweils zur Anwendung kommenden (Verwaltungs)Materiengesetz eine Gebührenbefreiung für die angeführten Eingaben vorgesehen ist. Rz 455: Bei einer Eingabe in Papierform entsteht die Gebührenschuld im Zeitpunkt der Einbringung. Wird eine Eingabe im Wege des elektronischen Rechtsverkehrs eingebracht…

ZustRL Rz 70–762.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

2.2.2. Sachlicher Zuständigkeitsaspekt Rz 70: Das Finanzamt für Großbetriebe hat keine umfassende Zuständigkeit für alle (bundesrechtlich geregelten) Abgaben, sondern nur für jene, die ein in § 61 Abs. 1 BAO genannter Abgabepflichtiger zu entrichten hat und nur sofern die Abgabe nicht gemäß § 61 Abs…

GebR 2025 Rz 1072–107412.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

12.2.3. Verbringung der Urkunde in das Inland Rz 1072: Die Entstehung der Gebührenschuld durch Einbringung der Auslandsurkunde oder einer beglaubigten Abschrift ins Inland gemäß § 16 Abs. 2 Z 2 GebG ist auf jene Fälle beschränkt, in denen die Gebührenpflicht nicht bereits gemäß § 16…

ZustRL Rz 167–1763.34. Zuständigkeitsbegründende Normen im Familienlastenausgleichsgesetz
geltende FassungRichtlinien12.02.2025

…gemäß § 31 Abs. 11 ORF-Gesetz für den Entfall des Vorsteuerabzugs, der bis zum 31. Dezember 2023 für Leistungen zur Erbringung des öffentlich-rechtlichen Auftrags zu gewähren war, ist das Finanzamt für Großbetriebe zuständig (§ 31 Abs. 14 dritter Satz ORF-Gesetz). Rz 176f: 3.37f…

ZustRL Rz 153–1603.21. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

3.21. Elektrizitätsabgabe Rz 153: Für die Erhebung der Elektrizitätsabgabe ist das für die Erhebung der Umsatzsteuer des Abgabenschuldners zuständige Finanzamt zuständig. Diese Norm kann entweder eine Zuständigkeit des Finanzamtes Österreich oder des Finanzamtes für Großbetriebe begründen. Abgabeschuldner ist gemäß § 3 Abs. 1 Elektrizitätsabgabegesetz der…

KfzBStR 2021 Rz 1271–1276B.12.10. Anwendungsfälle
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

B.12.10. Anwendungsfälle B.12.10.1. Lieferung/Verbringung durch den Zulassungsbesitzer Rz 1271: Der Vergütungsanspruch nach § 12a Abs. 1 TS 1 NoVAG 1991 wird dann ausgelöst, wenn ein Kraftfahrzeug durch den Zulassungsbesitzer selbst nachweislich ins Ausland verbracht oder geliefert wird. Vergütungsberechtigt ist regelmäßig…

KfzBStR 2021 Rz 1300–1310B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

B.13. Mitwirkung anderer Behörden (§ 13 NoVAG 1991) B.13.1. Mitwirkung anderer Behörden (Allgemeines) Rz 1300: In die Genehmigungsdatenbank werden vom Hersteller oder dessen Bevollmächtigten im Sinne des KFG 1967 (das sind die mittels Bescheid des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und…

GebR 2025 Rz 400–40710.5. Eingaben (§ 14 TP 6 GebG und § 12 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…löst keine Gebührenpflicht aus. Erfolgt nachträglich eine schriftliche Bestätigung durch den Einschreiter, so unterliegt die Bestätigung der Gebühr für Eingaben. Rz 406: Wird eine Eingabe über amtlichen Auftrag im Zuge einer amtlichen Sachverhaltsermittlung überreicht, ist das Privatinteresse ausgeschlossen (VwGH 14.11.1996, 94/16/0148…

GebR 2025 Rz 30–342.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

2.3.2. Die übrigen Gebietskörperschaften im Rahmen ihres öffentlich-rechtlichen Wirkungskreises (§ 2 Z 2 GebG) 2.3.2.1. Allgemeines Rz 30: Gebietskörperschaften sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Gebietshoheit gegenüber jedermann, der sich auf ihrem Gebiet aufhält. Sie sind grundsätzlich für alle Angelegenheiten…