…Nutzungszeit als drei Jahre bestimmt sind und sich aus dem Inhalt der Vereinbarung oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften ergibt, dass ein aliquoter Rückforderungsanspruch (nicht "abgewohnter" Teil) des Bestandnehmers hinsichtlich der von ihm erbrachten Leistung für den Fall der Beendigung des Vertragsverhältnisses vor dem Ablauf des…
…das auf drei Jahre entfallende Entgelt die Bemessungsgrundlage bildet, vielmehr ist - vorbehaltlich § 16 BewG 1955 - das Neunfache des Jahreswertes maßgeblich (siehe auch Rz 1468). Rz 1466: Auch die Umsatzsteuer ist in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn sie laut Vertragsinhalt neben dem Entgelt, das dem Liegenschaftseigentümer bzw…
…wurde, sind für die Zeit des Kündigungsverzichtes als Verträge mit bestimmter Dauer und für die anschließende unbestimmte Zeit als solche von unbestimmter Vertragsdauer zu vergebühren. Beispiel: Verzichten der Bestandgeber innerhalb der ersten neun Jahre und die Bestandnehmerin innerhalb der ersten vier Jahre auf ein Kündigungsrecht…
…von bestimmter, unbestimmter und immerwährender Dauer zu unterscheiden. Rz 1165: Wiederkehrende Nutzungen und Leistungen von unbestimmter Dauer sind solche, bei denen das Ende in absehbarer Zeit sicher, der Zeitpunkt des Fortfalls aber ungewiss ist (VwGH 7.3.1978, 0348/75, VwGH 16.2.1984, 83…