…576: Auf der Ebene des internationalen Steuerrechts gebietet daher der gegenwärtige internationale Auslegungsstand, die inländische Kapitalanlagegesellschaft - und nicht den Anteilinhaber - in jenen Fällen als Empfänger und Nutzungsberechtigten der ihr zugehenden Immobilienerträge anzusehen, in denen die Anteilinhaber die Fondsanteile im Streubesitz halten und daher keinen unmittelbaren…
…werden, als Zinsen gelten, die von den Vorteilen dieses Absatzes erfasst sind, sofern die Regierung oder Institution der Nutzungsberechtigte der Zinsen ist. Die obige Vereinbarung tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und findet auf alle offenen und künftigen Fälle Anwendung. Bundesministerium für Finanzen, 1…
…Verfahren für die Überprüfung ändern, wird die belgische zuständige Behörde die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. (7) Die belgische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden…
…die Überprüfung ändern, wird die portugiesische zuständige Behörde die österreichische zuständige Behörde davon in Kenntnis setzen und eine Kopie des neuen Formulars übermitteln. 7. Die portugiesische Ansässigkeitsbestätigung muss vom Empfänger der Einkünfte, der gleichzeitig der Nutzungsberechtigte der Einkünfte ist, besorgt bzw. vorgelegt werden. Die Ansässigkeitsbestätigung…
…in der Regel als Mietverträge gemäß § 33 TP 5 GebG zu werten (zur Abgrenzung zwischen Bestandvertrag und Dienstbarkeit siehe Rz 1458 ff). Rz 1456: Wird allerdings die zur Nutzung überlassene Wohnung vereinbarungsgemäß nicht zur Befriedigung eines Wohnbedürfnisses des Nutzungsberechtigten, sondern zur Erzielung von Erträgnissen verwendet…
…ob der Nutzungsberechtigte seinerseits dem Überlasser des immateriellen Werts eine die Technik bereichernde oder ähnliche Leistung zukommen lässt, die bei dem Nutzungsberechtigten im Zuge der Nutzung anfällt (bedeutender Know-how-Rückfluss) und ob dies bei der Entgeltverrechnung angemessen berücksichtigt worden ist. Rz 153: Bei der…
C.3. Steuerschuldner (§ 3 KfzStG 1992) Rz 1470: Steuerschuldner ist die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist (siehe aber auch Rz 1471). Kraftfahrzeuge dürfen nur zugelassen werden, wenn der Antragsteller glaubhaft macht, dass er der rechtmäßige Besitzer des Kraftfahrzeuges ist oder das Kraftfahrzeug auf…
A.2.52.3.6. Person des VerwendersMittelpunkt der Lebensinteressen Rz 5453: Als Verwender im Sinne des Die Frage§ 82 Abs. 8 KFG 1967 ist - unter Heranziehung des Halterbegriffs im Sinne des § 5 Abs. 1 Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz - die Person zu verstehen, die das Kraftfahrzeug…
3.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen Rz 116: Es sind folgende marktrelevante Akteure bei Energiegemeinschaften zu unterscheiden: Energiegemeinschaft Mitglieder (Genossenschafter/Gesellschafter) Konsumenten: Mitglieder, die ausschließlich Strom aus der Energiegemeinschaft beziehen Erzeuger: Mitglieder, die Strom produzieren und in die Energiegemeinschaft einspeisen Prosumenten (Prosumer): Mitglieder, die sowohl Strom…
3.1.2.4. Übersicht Rz 110: | Gemeinsam Energie erzeugen - Modelle im Vergleich | Modell | Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) | Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) | Bürgerenergiegemeinschaft (BEG) | lokal | regional | Zulässig für (Energieart) | Strom | erneuerbaren Strom und Wärme | Strom…
1 Anwendungsbereich 1.1 Allgemeines Mit dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017, wurde das von der 4. und 5. Geldwäscherichtlinie vorgesehene Register für Gesellschaften und sonstige juristische Personen sowie das Register für Trusts und trustähnliche Vereinbarungen in einem zentralen Register umgesetzt…
B.4. Abgabenschuldner (§ 4 NoVAG 1991) B.4.1. Lieferung (§ 4 Z 1 NoVAG 1991) Rz 750: Abgabenschuldner ist im Falle der Lieferung (§ 1 Z 1 und 4 NoVAG 1991) der Unternehmer (im Regelfall der Fahrzeughändler), der die Lieferung ausführt. Wirtschaftlich trifft die Steuerlast im…
A.2.62.3.7. Widerlegung der Standortvermutung Rz 58: Die gesetzliche Vermutung des § 82 Abs. 8 KFG 1967, dass Kraftfahrzeuge als mit dauerndem Standort im Inland anzusehen sind, kann durch einen Gegenbeweis widerlegt werden. Den Verwender gemäß § 82 Abs. 8 KFG 1967 trifft die…
Soll durch die Depotbestätigung der Nachweis der gegenwärtigen Eigenschaft als Aktionär geführt werden, so darf sie zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein. Bei der Feststellung von wirtschaftlichen Eigentümern von Inhaberaktien kann es somit erforderlich sein, die entsprechenden Depotbestätigungen…