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GebR 2025 Rz 1700–170728. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
28. Pflichten der Organe der Gebietskörperschaften (§ 34 GebG) 28.1. Befundaufnahme Behörden - Notare Rz 1700: Die Organe der Gebietskörperschaften (Bund, Länder und Gemeinden) sind verpflichtet, die bei ihnen anfallenden Schriften und Amtshandlungen auf die Einhaltung der gebührenrechtlichen Vorschriften zu überprüfen. Rz 1701: Zu den Organen…
GebR 2025 Rz 298–30710.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe
geltende FassungRichtlinien01.04.2025
10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…