…mit § 2 Verordnung des Bundesministeriums für Justiz vom 15. Februar 1928 über die Einrichtung und Führung der Verzeichnisse der Notare und Notariatskandidaten, BGBl. Nr. 47/1928), die für diese bestellten Substitute (§ 119 NO) und die durch die Notariatskammer genehmigten Notar-Partnerschaften (§ 22 Abs. 2 NO…
…4, 13 und 14 GebG befreit. 10.17.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 742: Die Gebührenschuld entsteht mit der Einbringung des Antrages auf Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft begründen zu können. Gebührenschuldner sind die Antragsteller zur ungeteilten Hand. Randzahlen 743 bis 749: derzeit frei
…3 GebG einer Pauschalgebühr und sind nicht nach § 14 Tarifpost 4 GebG zu vergebühren. Dies gilt auch in Verfahren zur Ermittlung der Fähigkeit, eine eingetragene Partnerschaft zu begründen (§ 14 Tarifpost 18 GebG, siehe Rz 741). 10.3.1.3. Auszüge aus Registern Rz 345: Unter…
…3) | Offene Stellvertretung zB Steuerberater, Notare, Rechtsanwälte | Gleichzeitige Bewilligung für mehrere Personen zur Änderung des Familiennamens oder des Vornamens | § 14 TP 2 (2) | | Antragsteller (Eheschließung) | § 14 TP 17 (5) | | Antragsteller (Eingetragene Partnerschaft) | § 14 TP 18 (5…
…Der Vertrag muss sich daher auf bestimmte Vermögenswerte beziehen. Für einen Ehepakt reicht es nicht aus, dass die Eheschließung oder Begründung der eingetragenen Partnerschaft den Anlass zu einem Vertrag bildet. Voraussetzung ist vielmehr, dass durch die Vereinbarung der Güterstand zwischen den Ehegatten oder eingetragenen Partnern…