B. Normverbrauchsabgabe (NoVAG 1991) B.1. Steuergegenstand (§ 1 NoVAG 1991) B.1.1. Lieferung (§ 1 Z 1 NoVAG 1991) Rz 400: Der Normverbrauchsabgabe unterliegt die im Inland ausgeführte gewerbliche Lieferung von bisher noch nicht im Inland zugelassenen und vom NoVAG 1991 betroffenen Kraftfahrzeugen, die ein…
… 1 Z 3 NoVAG 1991 steuerbar, außer es wird ein Nachweis über die Entrichtung der Normverbrauchsabgabe erbracht. Darunter fallen insbesondere: ein gebrauchtes Kraftfahrzeug, das von einem Nichtunternehmer aus dem Ausland importiert und im Inland zugelassen wird; ein Kraftfahrzeug, das im Rahmen eines Übersiedlungsgutes (Heiratsgutes) in…
…unerheblich ist, ob es sich bei der Person des Steuerpflichtigen um einen Unternehmer oder Nichtunternehmer handelt. Zum Beispiel wird auch ein Nichtunternehmer mit einem Wohnmobil über 3,5 Tonnen kraftfahrzeugsteuerpflichtig. Ausgenommen von der Kraftfahrzeugsteuer sind in einem inländischen Zulassungsverfahren zum Verkehr zugelassene Krafträder, Personenkraftwagen und…
…Innergemeinschaftlicher Erwerb neuer Kraftfahrzeuge durch Nichtunternehmer Rz 417: Erwirbt ein Nichtunternehmer ein neues Kraftfahrzeug, so liegt auch in diesem Fall ein innergemeinschaftlicher Erwerb vor (Art. 1 Abs. 2 Z 1 UStG 1994). Der Erwerb durch einen Nichtunternehmer hat Entgeltlichkeit zur Voraussetzung. B.1.2.3…
…kann ein Unternehmer (Erwerb für das Unternehmen) oder im Fall eines Neufahrzeuges gemäß Art. 1 Abs. 8 UStG 1994 auch ein Nichtunternehmer sein (siehe Rz 411 bis 420). B.4.3. Erstmalige Zulassung (§ 4 Z 2 NoVAG 1991) Rz 752: Führt die erstmalige Zulassung zum…
…Bei Import eines Kraftfahrzeuges aus dem übrigen Unionsgebiet ist der gemeine Wert als Bemessungsgrundlage heranzuziehen, wenn ein Gebrauchtfahrzeug durch einen inländischen Nichtunternehmer aus dem EU-Raum erworben wird oder ein Neu- oder Gebrauchtfahrzeug ohne unmittelbar vorangegangenen Erwerbsvorgang (z.B. bei Übersiedlung) nach Österreich eingebracht wird…
…Veräußerungen von Kraftfahrzeugen getätigt, handelt es sich nicht um einen befugten Fahrzeughändler. B.5.3.3. Fahrzeugimport aus demeinem Drittland Rz 815: Wird ein Kraftfahrzeug durch einen Nichtunternehmer im Drittland käuflich erworben, kann grundsätzlich der Kaufpreis als gemeiner Wert herangezogen werden. Die Heranziehung dieser Größe…
…ist mittels Vordrucks NOVA 2 abzugeben. Der Vordruck NOVA 2a enthält Erläuterungen zum Vordruck NOVA 2. Eine Jahreserklärung ist nicht vorgesehen. Rz 1169: In den Fällen von Nichtunternehmern ist für die Erhebung der Normverbrauchsabgabe immer das Finanzamt Österreich zuständig. B.11.3. Abgabenfestsetzung Rz 1170:…
…zu setzen und das Kraftfahrzeug in der Genehmigungsdatenbank zu sperren. Für die Benachrichtigung des Finanzamtes soll das Formular NOVA 7 verwendet werden (siehe Rz 225 f). Rz 1053: Nichtunternehmerfälle iZm Menschen mit Behinderungen In jenen Fällen, in denen die Normverbrauchsabgabe beim zuständigen Finanzamt durch den…
…Händler-Verkaufspreis (jeweils ohne Umsatzsteuer- und Normverbrauchsabgabekomponente) zum Zeitpunkt der Abmeldung des Kraftfahrzeuges anzusetzen. Beispiel 1: Lieferung durch Nichtunternehmer (Zulassungsbesitzer) Ein inländischer Nichtunternehmer veräußert und liefert im Juni 2024 ein Kraftfahrzeug an eine Privatperson in der Slowakei um 100.000 Euro und beantragt (als Zulassungsbesitzer…
…der Vergütung sind folgende Dokumente bzw. Anträge nötig: Bei Unternehmern, welche keine Fahrzeughändler sind: ein Antrag auf Sperrsetzung mittels Formular NOVA 4 Bei Nichtunternehmern: ein Antrag auf Sperrsetzung/Vergütung mittels Formular NOVA 2 Ausfuhrnachweis (oder Ausweiskopie des Käufers, Bestätigung einer Anmeldung im Ausland, usw.) Wertnachweis…
1. Allgemeines Der Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht stellt einen Auslegungsbehelf zu den §§ 131 ff BAO, in der Fassung des Abgabenänderungsgesetzes 2025 - AbgÄG 2025, BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die…
3.1.3. Beteiligte, Begriffsdefinitionen Rz 116: Es sind folgende marktrelevante Akteure bei Energiegemeinschaften zu unterscheiden: Energiegemeinschaft Mitglieder (Genossenschafter/Gesellschafter) Konsumenten: Mitglieder, die ausschließlich Strom aus der Energiegemeinschaft beziehen Erzeuger: Mitglieder, die Strom produzieren und in die Energiegemeinschaft einspeisen Prosumenten (Prosumer): Mitglieder, die sowohl Strom…
2.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Rz 382: Der Begriff "Personengesellschaften" wird in einem sehr weiten Sinn verwendet. Er schließt alle Personenvereinigungen ein, in denen eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches…