…Begräbniskostenversicherungen, deren Versicherungssumme die genannten Parameter übersteigt, sind keine ausgenommenen Konten gemäß § 2 Z 2 GMSG-DV. Rz 100: Bauspareinlagen im Sinne von § 2 Z 5 GMSG-DV sind nur insoweit ausgenommene Konten, als § 108 EStG 1988 anwendbar ist und der prämienwirksame Beitrag pro Jahr…
…BGBl. I Nr. 97/2025, dar, der im Interesse einer einheitlichen Vorgangsweise mitgeteilt wird. Der nachstehende Erlass enthält insbesondere die zu beachtenden Kriterien und Details der Führung von Büchern und Aufzeichnungen (Einzelaufzeichnungspflicht nach § 131 Abs. 1 Z 2 BAO), der Registrierkassenpflicht (§ 131b BAO), der Belegerteilungspflicht (…
Die Dotierung von freien Gewinnrücklagen verändert den Stand der disponiblen Innenfinanzierung nicht. Sollen Innenfinanzierungsbeträge für eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden, mindert sich dadurch der Stand der disponiblen Innenfinanzierung. Eine Erhöhung der indisponiblen Innenfinanzierung findet nicht statt; eine Erhöhung der indisponiblen Einlagen erfolgt erst nach…
…kommen, dass ein Finanzinstitut keine Meldepflicht trifft, weil es ausschließlich ausgenommene Konten führt (Sec. VIII Rz 87 CRS-Kommentar). § 87 Z 1 GMSG nimmt von der Meldepflicht zunächst ein Altersvorsorgekonto aus, das die genannten Voraussetzungen erfüllt. Dabei sind für Zwecke des § 87 Z 1 lit…
…53 GMSG) Rz 51: Neben §§ 51 und 52 GMSG bezieht sich die dritte Zusammenfassungsvorschrift auf die Feststellung, ob es sich bei einem Finanzkonto um ein Konto von hohem Wert handelt. Demnach ist ein meldendes Finanzinstitut über die Bestimmungen des §§ 51 und 52 GMSG hinaus verpflichtet…
…meldende Finanzinstitut nach dessen Ermessen von einer Überprüfung, Identifizierung und Meldung nach den Vorschriften dieses Gesetzes absehen (§ 34 GMSG). Die Anwendung dieser Ausnahmebestimmung liegt ausschließlich im Ermessen des Finanzinstituts und kann für alle oder jeweils für eine eindeutig identifizierte Gruppe bestehender Konten von Rechtsträgern erfolgen…
…einen gültigen Ausweis - ausgestellt hat (zu Belegen siehe Rz 86 ff). Es ist nicht notwendig, dass dem meldenden Finanzinstitut Kopien von Belegen in Papierform vorliegen. Die Anforderungen sind auch erfüllt, wenn das meldende Finanzinstitut in seinen Unterlagen einen Vermerk in Bezug auf die Belege hat…
…81 und 83 GMSG) Rz 69: Der Ausdruck "bestehendes Konto" bedeutet einerseits ein Finanzkonto, das zum 30. September 2016 von einem meldenden Finanzinstitut geführt wird (§ 79 Z 1 GMSG). Andererseits gilt ungeachtet des Zeitpunkts der Eröffnung des Finanzkontos jedes Finanzkonto eines Kontoinhabers als bestehendes Konto…
…| 8.000 | Innenfinanzierungs-Subkonto | -10.000 | | -1.000 (1) | | -11.000 Folgende Geschäftsfälle haben sich im Jahr X3 ereignet: 1. Die A-GmbH erzielt einen Jahresüberschuss von 5.000, wobei der steuerliche Gewinn nur 3.700 beträgt. 2…
…durch Einlagenzertifikate, Sparbriefe, Investmentzertifikate, Schuldtitel oder vergleichbare Instrumente verbrieft sind, die von einem Finanzinstitut im Rahmen gewöhnlicher Bankgeschäfte oder einer ähnlichen Geschäftstätigkeit geführt werden (vgl. zur Abgrenzung zum Finanzvermögen iSd § 60 GMSG Rz 58) Beispiel: Ein Konto, das durch ein Sparbuch verbrieft ist, wird im…
…derer das meldende Finanzinstitut die steuerliche(n) Ansässigkeit(en) des Kontoinhabers ermitteln kann, beschaffen und die Plausibilität dieser Selbstauskunft anhand der vom meldenden Finanzinstitut bei Kontoeröffnung beschafften Informationen einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML/KYC) erfassten Unterlagen bestätigen. Erklärt der Rechtsträger…
…2 GMSG folgende Informationen zu melden: Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en) und (sofern vorhanden) andere Ansässigkeitsstaaten und ausländische Steueridentifikationsnummer(n) dieses Rechtsträgers, sowie von jeder ermittelten meldepflichtigen Person Name, Adresse, Ansässigkeitsstaat(en), ausländische Steueridentifikationsnummer(n), sowie Geburtsdatum und Geburtsort. Das Schema für den gemeinsamen Meldestandard verlangt…
…bei Neukonten natürlicher Personen (§§ 29 bis 32 GMSG, § 82 GMSG) 4.1. Allgemeines Rz 26: Wenn von einem Neukonto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 82 GMSG). 4.2. Selbstauskunft (§ 30 GMSG) …
…elektronischen Datensätzen, in Papierunterlagen sowie die Nachfrage beim Kundenbetreuer. 3.3.1. Suche in elektronischen Datensätzen (§ 18 GMSG) Rz 18: Bei Konten von hohem Wert muss das meldende Finanzinstitut zunächst eine Indiziensuche in den elektronischen Datensätzen (§ 12 GMSG) durchführen (§ 18 GMSG). 3.3.2. Suche…
…der Meldepflicht unterliegt, überprüft das Finanzinstitut die ihm vorliegenden Informationen, welche es zu aufsichtsrechtlichen Zwecken oder für die Kundenbetreuung verwahrt (einschließlich der aufgrund von Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche [AML/KYC] erhobenen Informationen), nach Hinweisen auf die Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat (§ 91…
…ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige Personen handelt. Wenn…
…Entrichtung der Gebühr tritt in diesem Fall dann ein, wenn von der Urkunde ein amtlicher Gebrauch im Inland gemacht wird (siehe Rz 120 ff). Rz 1192: Bleibt die ausdrückliche oder stillschweigende Genehmigung der Geschäftsführung durch den Geschäftsherrn aus bzw. hat er dadurch keinen Vorteil erlangt…