…Der Vertreter könne entweder ein selbständiger Gewerbetreibender ... oder ... Angestellter der ausländischen Firma sein. Es komme nicht darauf an, für wie viele Auftraggeber etwa ein deutscher Agent tätig sei. Entscheidend sei vielmehr, ob die Tätigkeit des Vertreters für die vertretene ausländische Firma von einer gewissen Dauer…
…der Tochtergesellschaft zugeordnet wird, nicht gleichzeitig ein Risiko der Betriebsstätte der Muttergesellschaft sein kann (OECD Additional PE Guidance 2018 Z 41). Rz 337: Der Ein-Steuerpflichtiger-Ansatz ("single taxpayer approach") wird im Allgemeinen verworfen (AOA Report 2008 Z 1/271 ff). Eine besondere Situation besteht…
…die Preisvergleichsmethode in einer Art an, die nach einer Anlaufphase nicht zu einem angemessenen Gesamtgewinn führt, könnte sich im Rahmen einer Außenprüfung die Wiederverkaufspreismethode als die geeignetere Methode erweisen. Sollte diesfalls die ausländische Produktionsgesellschaft nicht in der Lage sein, auch selbst einen angemessenen Produktionsgewinn zu…
…8/2019, keine Auslegungshilfe mehr dar. Dieser Erlass ist ab Veröffentlichung in der Findok als Auslegungsbehelf heranzuziehen. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können aus dem Erlass nicht abgeleitet werden. Bei Erledigungen haben Zitierungen mit Hinweisen auf diesen Erlass zu unterbleiben. Sollten Regelungen…
…für das Unternehmen Tätigkeiten vorbereitender Art oder Hilfstätigkeiten sind, nicht als abkommensrechtliche Betriebsstätten. Eine Tätigkeit kann nur dann als bloße Hilfstätigkeit im Sinne der Bestimmung angesehen werden, wenn sie nicht das Kerngeschäft des Unternehmens bildet (EAS 3445). Dieser Grundsatz gilt für alle Abkommensbestimmungen ungeachtet dessen…
…betrieblich veranlasste Aufwendungen abzugsfähig, nicht aber jene, die aufAuf Gesellschafterebene durch die ausländische Muttergesellschaft entstanden sind.entstandene Kosten für Leistungen, die im Anteilseignerinteresse getätigt werden (Gesellschaftertätigkeit oder "Shareholder Activities"), sind daher nicht an die Tochtergesellschaft verrechenbar (Z 7.9 OECD-VPL). Bei der Tätigkeit der…
…formal Beschlüsse zu fassen, während die eigentlichen operativen Arbeiten im Stammhaus durchgeführt werden, so werden die maßgeblichen Mitarbeiterfunktionen nicht der Betriebsstätte zuzuordnen sein. Ebenso wenig werden Finanzierungserträge des inländischen Unternehmens bloß auf Grund des Umstands im Inland steuerfrei gestellt werden können, dass sie buchmäßig in…