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PV-Erlass Rz 36–402.2. Überschusseinspeiser
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…und forstwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen, wenn die Stromproduktion für den Verkauf an ein Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder eine Energiegemeinschaft als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb (Substanzbetrieb) anzusehen ist (vgl. Rz 42 f). Rz 37: Die Einnahmen aus der Einspeisung sind als Betriebseinnahmen zu erfassen. Die Aufwendungen/Ausgaben…

PV-Erlass Rz 42–452.2.1.3. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Wird die erzeugte Energie aber überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb verwendet, liegt hinsichtlich der im Wege der Überschusseinspeisung veräußerten Energie ein Substanzbetrieb (land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb) vor (vgl. EStR 2000 Rz 4222). Für die Beurteilung, ob ein Substanzbetrieb vorliegt…

PV-Erlass Rz 602.2.2.4. Überschusseinspeisung bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…kWh (60% der gesamten produzierten Strommenge) werden für Zwecke der eigenen (pauschalierten) Land- und Forstwirtschaft verwendet, 1.200 kWh (10% der gesamten produzierten Strommenge) werden in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Es liegt hinsichtlich der Überschusseinspeisung ein land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb vor…

PV-Erlass Rz 412.2.1.2. Steuerbefreiung
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…2.500 kWh aus der ersten Anlage sowie die Einkünfte aus der zweiten Anlage steuerpflichtig sind. Zu Nebenbetrieben siehe Rz 42 f. Beispiel 8: Mit einer im Vorjahr angeschafften netzgekoppelten 30 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung, Anschlussleistung 15.000 kWh) werden insgesamt 30.000 kWh Strom produziert…

2021-0.420.863Richtlinie zur Bewertung des forstwirtschaftlichen Vermögens (rechtsverbindlich gemäß § 44 BewG 1955)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.420.86323.06.2021

…mit mehr als 4 Meter Breite, Holzlagerplätze. Die Bauflächen der Forstdienstgebäude, der forstlichen Wirtschaftsgebäude und der Nebenbetriebe werden einschließlich des jeweiligen Umgriffs zu den Nichtholzbodenflächen hinzugerechnet. (3) Flächen gemäß Abs. 1 Z 2, die durch Biberfraß einen gänzlichen Produktionsausfall erleiden, werden mit dem Verriegelungshektarsatz gemäß…