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InvFR 2018 Rz 214–2233.1.1.4.5. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge für Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis)
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…mit der Erstellung eines derartigen Selbstnachweises beauftragt werden. Der Steuerpflichtige kann, sofern der Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge nicht durch einen steuerlichen Vertreter erfolgt, selbst die Besteuerungsgrundlagen in gleichartiger Form im Veranlagungsweg nachweisen. Rz 218: Ein solcher Selbstnachweis hat in geeigneter Form unter Vorlage entsprechender Unterlagen…

BMF-010221/0362-VI/8/2014Änderungen bei der steuerlichen Behandlung grenzüberschreitender Arbeitskräftegestellungen
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0362-VI/8/201412.06.2014

…sofern die für die Anwendung der Sonderregelung für kurzfristig beschäftigte Arbeitnehmer maßgebliche Frist von 183 Tagen nicht überschritten wird und der Nachweis erbracht wird, dass die auf die in Österreich erbrachten Dienstleistungen entfallenden Arbeitslöhne im Ansässigkeitsstaat der Arbeitnehmer der Besteuerung unterliegen. Anhang 1 Beispiele betreffend…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…dass § 6b KStG 1988 der Anwendung der §§ 186 und 188 InvFG 2011 vorgeht. 7.1.1.2. Ausländische Private Equity Kapitalgesellschaften Rz 516: Wird ein ausländischer AIF in ordnungsgemäßer und EU-rechtskonformer Rechtsanwendung im Ausland mit den erzielten Kapitalerträgen der Besteuerung unterworfen, während dieser ausländische…

InvFR 2018 Rz 158–1663.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen 3.1.1.2.1. Meldefonds (§ 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011) 3.1.1.2.1.1. Allgemeines Rz 158: § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 verpflichtet den steuerlichen Vertreter…

InvFR 2018 Rz 422–4274.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Die Besteuerung erfolgt zum besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 EStG 1988. Die Einkünfte aus den ausschüttungsgleichen Erträgen sind in der Beilage zur Einkommensteuererklärung "E1kv" unter der Kennzahl 937 einzutragen. 4.1.1.4.4. Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge bei Nichtmeldefonds durch Anleger (Selbstnachweis) Rz…

2026-0.812.460Erlass zur Einzelaufzeichnungs-, Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.812.46029.09.2026Teil 4/4

…c BAO auf die betriebsbezogene Betrachtung abgestellt, sodass hier die betriebliche Umsatzbetrachtung maßgeblich ist. Sonderregelung Urprodukteverkauf: Der Verkauf von Urprodukten im Freien (im Sinne des § 131 Abs. 4 Z 1 lit. a BAO) fällt bei ertragsteuerlicher Vollpauschalierung und Besteuerung nach § 22 UStG 1994 nicht unter…

KfzBStR 2021 Rz 8–16Fahrzeugdokumente
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Das Certificate of Conformity (Konformitätsbescheinigung) dient als Nachweis einer unionsweiten Typengenehmigung (EG/EU-Betriebserlaubnis). Bei einem in Österreich oder im übrigen Unionsgebiet erworbenen Kraftfahrzeug erfolgt die Eintragung in die Genehmigungsdatenbank in der Regel durch den Generalimporteur. Rz 10: Einzeltypengenehmigung Bei Kraftfahrzeugen ohne eine unionsweite Typengenehmigung…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gemäß § 102 Abs. 1 EStG 1988 zu besteuern, sofern nicht nach dem Doppelbesteuerungsabkommen das alleinige Besteuerungsrecht dem Ansässigkeitsstaat zugeteilt ist. 3.1.2.4. Nichtmeldefonds Rz 280: Nichtmeldefonds sind dadurch gekennzeichnet, dass kein Nachweis der ausschüttungsgleichen Erträge durch den steuerlichen Vertreter des Fonds erfolgt. Nach …

VPR 2021 Rz 402–4103. Teil: Dokumentations- und Meldepflichten
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…überprüft. Eine bestehende internationale Amtshilfemöglichkeit entbindet den Abgabepflichtigen jedoch nicht von der Erfüllung der ihn treffenden Offenlegungs- und Mitwirkungspflichten (EAS 604, EAS 909, EAS 1089). Denn ein Informationsaustausch auf Ersuchen setzt voraus, dass bereits alle Informationsquellen, die üblicherweise im innerstaatlichen Besteuerungsverfahren zur Verfügung stehen, ausgeschöpft…

KfzBStR 2021 Rz 1404–1412C.2.2.3. Kraftfahrzeuge mit Probefahrt- oder Überstellungskennzeichen (§ 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…öffentlichem Verkehr nur mit Bewilligung der Bezirksverwaltungsbehörde durchgeführt werden. Näheres zur allgemeinen kraftfahrrechtlichen Definition von Probefahrten und Probefahrtkennzeichen siehe Rz 25 ff. Rz 1406: Die Befreiung gemäß § 2 Abs. 1 Z 3 KfzStG 1992 für Probefahrten steht nicht zu, wenn der Nachweis über die Verwendung …

KfzBStR 2021 Rz 1505–1512C.5.2.2. Klasse M1 (Personenkraftwagen)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…der durch eine Wasserstoff-Brennstoffzelle mit Energie versorgt wird. Hierbei wird ein konventioneller Verbrennungsmotor durch Wasserstoff anstelle durch Benzin oder Diesel betrieben. Es handelt sich somit um einen Verbrennungsmotor im Sinne des KfzStG 1992 (VersStG 1953), dessen Leistung als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung heranzuziehen ist…

BMF-010221/0126-IV/8/2019Vereinbarung zwischen der zuständigen Behörde der Republik Österreich und der zuständigen Behörde der Sonderverwaltungsregion Hongkong der Volksrepublik China über den Austausch länderbezogener Berichte
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0126-IV/8/201909.07.2019

…in einer für beide zuständigen Behörden annehmbaren Weise nachweist, dass keine erhebliche Nichteinhaltung vorliegt oder dass die zweitgenannte zuständige Behörde geeignete Maßnahmen ergriffen hat, um gegen die erhebliche Nichteinhaltung vorzugehen.   3. Jede zuständige Behörde kann diese Vereinbarung gegenüber der anderen zuständigen Behörde schriftlich kündigen…

BMF-010221/0099-IV/8/2019Bilaterale Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden der Republik Österreich und den Vereinigten Staaten über den Austausch länderbezogener Berichte.
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0099-IV/8/201905.04.2019

…zuständigen Behörden annehmbaren Weise nachweist, dass kein Verstoß gegen die oben genannten Absätze vorliegt oder dass die zweitgenannte zuständige Behörde geeignete Maßnahmen zur Behebung solcher Verstöße ergriffen hat.   3. Jede zuständige Behörde kann diese Vereinbarung beenden und soll die Beendigung der anderen zuständigen Behörde…

GebR 2025 Rz 1006–101611.1.2. Gültigkeit von Rechtsgeschäften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…Irrtums oder anfänglichen Fehlens der Geschäftsgrundlage kann gerichtlich oder außergerichtlich vorgenommen werden. Im Fall der außergerichtlichen Anfechtung müssen ausreichende Gründe vorliegen, die bei gerichtlicher Anfechtung Erfolg versprechend wären. Den Nachweis, dass ein Grund für eine erfolgreiche Anfechtung des Rechtsgeschäftes vorliegt, hat der Abgabenschuldner zu erbringen…

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…Teil der Vergütung im Ansässigkeitsstaat nach dem Abkommen steuerfrei zu stellen. Das zuständige Finanzamt im Ansässigkeitsstaat wird im Rahmen einer Veranlagung das Entgelt idR nur dann steuerfrei stellen, wenn die Person a)eine Besteuerung im anderen Staat (Tätigkeitsstaat) nachweist, und b)die Anzahl der Arbeitstage…

VPR 2021 Rz 498–5064. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…soll. Neben den Angaben zum Steuerpflichtigen hat das Anbringen folgende Unterlagen zu enthalten: die entsprechenden Nachweise über die sachliche Richtigkeit der ausländischen Korrekturen, eine genaue Sachverhaltsdarstellung (inkl. allfälliger Informationen über die Beziehungen zwischen den vom Antrag erfassten Abkommensberechtigten, zB Beteiligungsstruktur und -verhältnisse), betroffener Besteuerungszeitraum, betreffende…

InvFR 2018 Rz 526–5367.3. Fondsverschmelzungen und Fondsliquidationen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Folge allerdings bei Ausbuchung der Anteilscheine eine pauschale Besteuerung der "letzten" ausschüttungsgleichen Erträge nach der Systematik des § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 vorgenommen werden. Dabei sind die ausschüttungsgleichen Erträge in Höhe von 90% des Unterschiedsbetrages zwischen dem letzten vor Beginn der Liquidation (somit…

KfzBStR 2021 Rz 806–811B.5.3. Gemeiner Wert
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…Als Nachweis des gemeinen Wertes für Gebrauchtfahrzeuge können daher unter anderem auch fundierte Gutachten von dazu befugten, allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen vorgelegt werden. Gelingt dieser Nachweis nicht, bleibt es beim Fahrzeugbewertungslisten-Mittelwert als gemeinem Wert (NoVA-Bemessungsgrundlage). Beispiel: Im Rahmen der Übersiedlung im…

2026-0.590.709Verwendung von Ansässigkeitsbescheinigungen bei der Quellensteuerentlastung in Österreich
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.590.70910.07.2026

…Entlastungsverordnung anwendbar ist - im Zuge dessen die Abkommensberechtigung durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung glaubhaft zu machen (VwGH 9.10.2024, Ra 2023/15/0066). Das ausgefüllte und vom Einkünfteempfänger sowie von der ausländischen Steuerverwaltung unterfertigte Formular (ZS-QU1 oder ZS-QU2) muss…

KfzBStR 2021 Rz 1150–1152B.10. Bescheinigungspflicht (§ 10 NoVAG 1991)
geltende FassungRichtlinien19.06.2024

…......... (Fahrzeugidentifikationsnummer) lt. Kaufvertrag vom .................................................................... (Datum des Kaufvertrages) die Normverbrauchsabgabe gemäß §§ 5 und 6 NoVAG 1991 idgF wie folgt ...................................................... (Angabe der Bemessungsgrundlage/Nettoverkaufspreis) ...................................................... (Tarif/Steuersatz) ...................................................... (Normverbrauchsabgabe) abzüglich Bonus .........…....... zuzüglich Malus …............… (Bonus-Malus iSd § 6a bzw. § 6 NoVAG 1991 idgF) abzüglich Abzugsposten ………