…der ursprüngliche Inhalt nicht mehr ersichtlich ist. 6.Eine Überprüfung der vollständigen, richtigen und lückenlosen Erfassung aller Geschäftsvorfälle soll insbesondere bei der Losungsermittlung durch entsprechende Protokollierung der Datenerfassung und nachträglicher Änderungen möglich sein. Diese Überprüfung unterliegt der Einzelfallbetrachtung. 7.Die vollständige und richtige Erfassung und…
…Machbarkeitsstudien, Wirtschaftlichkeitsgutachten) bei Erwerb eines Personengesellschaftsanteils vorzugehen. 2.2.3.9. Nachträgliche Einkünfte Rz 345: Die steuerliche Erfassung von positiven und negativen Einkünften aus einer ehemaligen gewerblichen Tätigkeit einer Betriebsstätte obliegt dem Betriebsstättenstaat (in diesem Sinn VwGH 6.3.1984, 83/14/0107; EAS 3220…
2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…