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2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 1/6

…2 UGB erlangt. Person 1 stehen im Konsortium 40/60stel der Stimmrechte zur Verfügung, durch die sie Einfluss auf 60% der Stimmrechte in der Gesellschafterversammlung hat. Person 2 und 3 sind mangels Kontrolle keine wirtschaftlichen Eigentümer der GmbH A. [Grafik]   2.3.2 Gemeinsame…

VPR 2021 Rz 375–3812.3. Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…dass in Österreich nicht die Gesellschaft, sondern die Gesellschafter besteuert wurden und dass im Fall von natürlichen Personen als Personengesellschafter in Österreich keine Körperschaftsteuer, sondern Einkommensteuer vorgeschrieben worden ist. Rz 380: Führt eine im nationalen Recht der beiden DBA-Partnerstaaten vorgegebene unterschiedliche Qualifikation von Personengesellschaften…

VPR 2021 Rz 382–3932.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…einer bloßen Betriebsstätte eingesetzten GmbH & CO KGs, die zu 100% dem Kommanditisten gehören und bei denen die ebenfalls dem Kommanditisten gehörende Komplementär-GmbH lediglich die Haftungsfunktion als Arbeitsgesellschafter ausübt. Rz 385: Auch die Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (GesBR), deren Gründung an keinen Formalakt gebunden ist…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 3/6

…förmlich bestellt zu sein - maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung nimmt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob es sich um einen Angestellten, Gesellschafter, Angehörigen oder Außenstehenden handelt. Regelmäßig wird "faktische Geschäftsführung" dann bejaht, wenn die eigentlich bestellten Geschäftsführer als Strohleute ihre Organfunktionen nicht ausüben und…

VPR 2021 Rz 102–1051.3.2.4. Abgrenzungsfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…in dessen Interesse die Tätigkeiten erbracht werden, zu verrechnen. Rz 103: Auf dieser Grundlage werden daher beispielsweise als nicht verrechenbar einzustufen sein: a)die Kosten des Vorstands, Aufsichtsrats sowie der Gesellschafterversammlungen, soweit diese Kosten nicht Tätigkeiten betreffen, die direkt für die Tochtergesellschaft erbracht werden (zB…

GMSR Rz 33–365.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ab. Soweit ersichtlich treten bei einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft keine Änderungen ein. Die Sonderregeln der Fondsbesteuerung gehen jedenfalls dem Transparenzprinzip vor (zB Besteuerung von Substanzgewinnen bei natürlichen Personen als Gesellschafter der Personengesellschaft). 7.1.2.2. Deutsche Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.2.1. Vermögensverwaltende…

GMSR Rz 83–8512.3. Rechtsträger (§ 98 GMSG)
geltende FassungRichtlinien12.12.2016

…Verbundener Rechtsträger (§ 99 GMSG) Rz 84: Bei einem mittelbaren Eigentumsverhältnis gelten Rechtsträger auch dann als verbunden, wenn beispielsweise die Rechtsträger über eine oder mehrere Eigentümerketten durch eine gemeinsame Muttergesellschaft verbunden sind und die gemeinsame Muttergesellschaft an mindestens einer der anderen Gesellschaften unmittelbar mehr als 50…

GMSR Rz 78–8011.6. Non-Financial Entity (§§ 93 bis 95 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…Aktien und der Finanzierung und Erbringung von Dienstleistungen an eine oder mehrere Tochtergesellschaften. Der Begriff Tochtergesellschaft bedeutet jede aktive oder passive Einheit, dessen ausgegebene Aktien entweder unmittelbar oder mittelbar von einem NFE (als Ganzes oder als Teil) gehalten werden (Sec. VIII Rz 130 CRS-Kommentar).

VPR 2021 Rz 436–4373.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

3.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft Rz 436: § 2 Z 3 lit. b VPDG verlangt für eine Einordnung als oberste Muttergesellschaft, dass keine andere Geschäftseinheit Anteile an ihr besitzt, sodass diese zur Aufstellung von konsolidierten Abschlüssen verpflichtet ist (vgl. insb. § 244 ff UGB) oder - im…

2025-0.779.895Feststellung, Überprüfung und Meldung von wirtschaftlichen Eigentümern gemäß dem Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz (WiEReG), BGBl. I Nr. 136/2017 (WiEReG BMF-Erlass)
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.779.89530.09.2025Teil 5/6

…bzw. Gründungsdokumente von Personengesellschaften sind im Meldeformular zum Compliance-Package unter den eigens dafür vorgesehenen Dokumentenarten "Gesellschaftsvertrag" bzw. "Gründungsdokument" hochzuladen. Für schriftliche Erklärungen der Gesellschafter im Falle eines mündlichen Gesellschaftsvertrages ist die Dokumentenart "sonstiges Dokument" zu verwenden. In jenen Fällen, in denen der Gesellschaftsvertrag bzw…