…zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht für den Belegenheitsstaat. Österreich als Ansässigkeitsstaat des Fonds müsste - abhängig vom jeweiligen Methodenartikel - diese Einkünfte entweder befreien oder die darauf angefallene Steuer anrechnen. Einkünfte aus der Bewirtschaftung inländischer Immobilien fallen mangels Grenzüberschreitung nicht unter Artikel 6, sondern Artikel 21 OECD-MA…
…Eigenkapital des Gesellschafters (Sonderbetriebsvermögen) und es stellen die empfangenen Zinsen Sonderbetriebseinnahmen des Gesellschafters dar. Sie sind daher als Teil des Gewinns aus der inländischen Personengesellschaftsbetriebsstätte im Inland zu besteuern und im Ansässigkeitsstaat des Gesellschafters nach Maßgabe des Methodenartikels steuerlich zu entlasten (EAS 106, EAS 2358)…
…14 - Art. 22) sind von der Suspendierung nicht betroffen. Die unter diese Artikel des DBA fallenden Einkünfte unterliegen weiterhin der Aufteilung der Besteuerungsrechte nach dem DBA; eine Doppelbesteuerung wird weiterhin vermieden. Der Methodenartikel (Art. 23), der die Vermeidung der Doppelbesteuerung regelt, ist nicht von der…
…auch dann von der Besteuerung - unter Progressionsvorbehalt - freizustellen, wenn die Entsendung die 183-Tage-Frist nicht übersteigt. Diese abkommensrechtliche Verpflichtung zur Steuerfreistellung besteht auf Grund der "Methodenartikel" der Abkommen (Art. 23A OECD-MA) allerdings nur dann, wenn auch der Tätigkeitsstaat (Beschäftigerstaat) den Beschäftiger als Arbeitgeber…
…teilt Art. 6 der OECD-konformen DBA das Besteuerungsrecht an den Bewirtschaftungsgewinnen Österreich zu. Der Ansässigkeitsstaat des Fonds müsste abhängig vom jeweiligen Methodenartikel diese Einkünfte entweder befreien oder die darauf angefallene Steuer anrechnen. Ähnlich verhält es sich mit den Aufwertungsgewinnen aufgrund von Art. 13 Abs…