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InvFR 2018 Rz 39–512.1.2.3. Depotbank
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…hinaus selber kein Feeder-OGAW sein oder Anteile an einem solchen halten. Rz 48: Auch im Fall von Master-Feeder-Strukturen sind für die Frage, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen OGAW handelt, sowohl der Master-OGAW als auch der Feeder-OGAW unabhängig…

InvFR 2018 Rz 5–121.2. Regulatorischer Rahmen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

1.2. Regulatorischer Rahmen 1.2.1. Wertpapierinvestmentfonds Rz 5: Der regulatorische Rahmen für Investmentfonds im steuerlichen Sinn wird im Wesentlichen von zwei Gesetzen geprägt: dem InvFG 2011 und dem AIFMG. Das InvFG 2011 legt die Bedingungen fest, zu denen Organismen zur gemeinsamen Veranlagung in…

InvFR 2018 Rz 587–5987.4.3.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.4.3.2. Ausländische Fonds 7.4.3.2.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 587: Veranlagen ausländische Immobilieninvestmentfonds iSd § 42 ImmoInvFG die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Immobilieninvestmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der…

InvFR 2018 Rz 141–1452.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung „Fonds“
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.4. Sonstige Gebilde mit der Bezeichnung "Fonds" 2.4.1. Geschlossene Fonds Rz 141: Geschlossene Fonds können entweder als Kapitalgesellschaften oder als Personengesellschaften eingerichtet werden. Häufig werden sie als Kommanditgesellschaften errichtet. Geschlossene Fonds haben eine im Vorhinein vereinbarte feste Fondslaufzeit ("closed-end" Fonds). Oft…

InvFR 2018 Rz 518–5217.1.2. Private Equity Personengesellschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.1.2. Private Equity Personengesellschaften 7.1.2.1. Österreichische Private Equity Personengesellschaften Rz 518: Ob die Umqualifikation einer österreichischen Personengesellschaft in einen AIF unmittelbare ertragsteuerliche Konsequenzen nach sich zieht, kann nicht allgemein gesagt werden; dies hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab…

InvFR 2018 Rz 74–832.1.4. AIF iSd AIFMG
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.4. AIF iSd AIFMG Rz 74: Ein AIF iSd AIFMG ist gemäß § 2 Abs. 1 AIFMG jeder Organismus für gemeinsame Anlagen einschließlich seiner Teilfonds, der von einer Anzahl von Anlegern Kapital einsammelt, um es gemäß einer festgelegten Anlagestrategie zum Nutzen dieser Anleger zu…

InvFR 2018 Rz 52–592.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.3. Alternativer Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 Rz 52: Das InvFG 2011 enthält auch Regelungen für Fonds, die nicht den Anforderungen der geltenden OGAW-RL entsprechen. Diese Fonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 sind im 3…

InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

1.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts 1.3.1. Durchgriffs- oder Transparenzprinzip Rz 13: Investmentfonds und Immobilienfonds im steuerlichen Sinn sind keine Steuersubjekte. Dementsprechend werden die Erträge des Investment- oder Immobilienfonds - wie bei Miteigentum - direkt den Anteilinhabern zugerechnet. Ein Anteil an einem Investmentfonds liegt nur dann…

InvFR 2018 Rz 103–1132.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 2.2.4.1. Allgemeines Rz 103: § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Investmentstrukturen rechtsformunabhängig erfasst, die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG…

InvFR 2018 Rz 24–262. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2. Arten von Investmentfonds und Immobilienfonds Rz 24: Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Abschnitt ausschließlich ein Überblick über die Einstufung und Qualifikation verschiedener Gebilde gegeben wird, ohne in die Auslegungshoheit der FMA einzugreifen.   2.1. Inländische Fonds 2.1.1. Allgemeines Rz…

InvFR 2018 Rz 249–2573.1.1.6. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.6. Verlustausgleich 3.1.1.6.1. Allgemeines Rz 249: Der Verlustausgleich im Rahmen der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist in § 27 Abs. 8 EStG 1988 geregelt und enthält in den Z 1 bis 4 spezielle Verlustausgleichsbeschränkungen (zu den Verlustausgleichsbeschränkungen im Einzelnen siehe…

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften 3.4.1. Beschränkt steuerpflichtige Körperschaften der "ersten" Art 3.4.1.1. Allgemeines Rz 378: Körperschaften, die im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz haben, unterliegen mit den Einkünften iSd § 98 EStG 1988 der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht…

InvFR 2018 Rz 366–3773.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.3.4.1. Zeitliche Erfassung Rz 366: Siehe die Ausführungen unter Rz 193. 3.3.4.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG…

InvFR 2018 Rz 84–902.1.5. Immobilienfonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

2.1.5. Immobilienfonds Rz 84: Aus steuerlicher Sicht unterliegen folgende Gebilde der Besteuerung gemäß § 40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche…

InvFR 2018 Rz 466–4735.4. Regelung des Übermittlungsverfahrens durch die FMV 2015
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…maßgeblichen Fristen, die Voraussetzungen für die Übermittlung an die Meldestelle gemäß § 12 KMG, den Inhalt und die Struktur der übermittelten Daten, die Ermittlung der steuerlichen Werte auf Grundlage der übermittelten Daten durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, allfällige Korrekturen der übermittelten…

InvFR 2018 Rz 500–5086.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

6.2.3. Verlustvorträge und Verlustverrechnung Rz 500: Verlustvorträge sind immer in der Meldung einzumelden; eine automatische Übernahme aus den Vorjahren findet nicht statt. Nicht verbrauchte Verlustvorträge werden im Meldetool ausgerechnet und dem steuerlichen Vertreter für die Angabe in nachfolgenden Geschäftsjahren angezeigt. Rz 501: Bei…

InvFR 2018 Rz 355–3653.3. Anteile von Privatstiftungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.3. Anteile von Privatstiftungen 3.3.1. Allgemeines Rz 355: Als juristische Personen des privaten Rechts unterliegen Privatstiftungen grundsätzlich der unbeschränkten Steuerpflicht des KStG 1988. Erfüllt die Privatstiftung die Offenlegungsverpflichtungen des § 13 Abs. 6 KStG 1988, erfolgt die Besteuerung gemäß den Sondervorschriften des § 13…

InvFR 2018 Rz 581–5867.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.4.3.1.3. Besteuerung von Ausschüttungen an inländische und ausländische Anteilinhaber Rz 581: Im Falle von Immobilienfonds werden gemäß § 40 ImmoInvFG grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge bei den Anteilinhabern besteuert. Nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen gemäß § 40 ImmoInvFG gehören jedoch Gewinne ausländischer Immobilien…

InvFR 2018 Rz 537–5407.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7.4. Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht 7.4.1. Investmentfonds 7.4.1.1. Inländische Fonds 7.4.1.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 537: Veranlagen österreichische Investmentfonds iSd § 186 InvFG 2011 die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile an…

InvFR 2018 Rz 509–5177. Sonderthemen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

7. Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der…