12.2.2. Inlandsbezogenheit des Rechtsgeschäfts Rz 1065: Für die Gebührenpflicht einer Auslandsbeurkundung ist neben der Inländereigenschaft der Parteien (siehe Rz 1060 ff) zusätzlich auch erforderlich, dass das Rechtsgeschäft eine im Inland befindliche Sache betrifft (vgl. § 16 Abs. 2 Z 1 lit. a GebG) oder…
11.3. Von der Gebührenpflicht ausgenommene Rechtsgeschäfte (§ 15 Abs. 3 GebG) Rz 1040: Von der Gebührenpflicht ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, die unter das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955, das Grunderwerbsteuergesetz 1987, das Kapitalverkehrsteuergesetz oder das Versicherungssteuergesetz 1953 fallen; dies gilt auch für Rechtsgeschäfte, sofern und insoweit diese…
27.8.2. Mehrere Eigentümer, mehrere Liegenschaften Rz 1531: Verpfänden mehrere Miteigentümer zur Sicherstellung einer Verbindlichkeit ihre Liegenschaften, so wird die Gebühr nach § 33 TP 18 GebG in Verbindung mit § 7 GebG nur im einfachen Betrag erhoben, wenn diese Verpfändung sich auf eine (Zahlwort) Verbindlichkeit…
2.2.3.8. Gründungskosten und Vorlaufaufwand Rz 343: Die Gründung einer ausländischen Betriebsstätte verursacht regelmäßig Aufwendungen, die zu einem Zeitpunkt anfallen, zu dem diese Betriebsstätte noch nicht besteht. Die Gründungsaktivitäten stellen Funktionen des Stammhauses dar, sodass es sachgerecht ist, die entsprechenden Aufwendungen im Jahr…
7.4.3. Immobilienfonds 7.4.3.1. Inländische Fonds 7.4.3.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 573: Veranlagen österreichische Immobilieninvestmentfonds iSd § 40 ImmoInvFG die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile österreichischer Immobilieninvestmentfonds im Besitz ausländischer Anteilinhaber, kann es…
2.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern Rz 322: Kommt es zu einer unternehmensinternen Überführung von körperlichen oder unkörperlichen Wirtschaftsgütern in eine ausländische Betriebsstätte, dann ist für diese Übertragung ein fremdüblicher Verrechnungspreis anzusetzen, der zur Aufdeckung der im Wirtschaftsgut erfassten stillen Reserven führt. Diese aus…
4. Besteuerung von laufenden Erträgen aus Immobilienfonds sowie Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen 4.1. Anteile im Privatvermögen 4.1.1. Unbeschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.1.1. Allgemeines 4.1.1.1.1. Modifiziertes Transparenzprinzip Rz 386: Wie auch bei Investmentfonds erfolgt…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
27.5.3.1. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1468: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
27.3.2.3. Zusammenfassung der Ermittlung der Bemessungsgrundlage in Kurzdarstellung Rz 1349: | Vertragsinhalt | Bemessungsgrundlage | Vertrag auf bestimmte Zeit (keine Kündigungsrechte) | Bestimmte Dauer: Jahreswert der wiederkehrenden Leistungen X bestimmte Zeit + einmalige Leistungen (insgesamt maximal 18 Jahre) | Vertrag auf unbestimmte Zeit…
4.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds 4.1.1.5.1. Allgemeines Rz 428: Mit Inkrafttreten des BBG 2011 am 1.4.2012 erfolgte eine Ausweitung der Besteuerung auf realisierte Substanzgewinne von Kapitalanlagen (§ 27 Abs…
17.2.3. Vertragsübernahme Rz 1146: Die Vertragsübernahme ist mangels Parteienidentität kein Anwendungsfall des § 21 GebG. Die Vertragsübernahme ist ein eigenes Rechtsinstitut und bewirkt, dass durch einen einheitlichen Akt nicht nur die Gesamtheit aller wechselseitigen Rechte und Pflichten übertragen wird, sondern dass der Vertragsübernehmer an…
2.1.5. Immobilienfonds Rz 84: Aus steuerlicher Sicht unterliegen folgende Gebilde der Besteuerung gemäß § 40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche…
2.2.4.2. Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen Rz 365: Finanziert ein Unternehmen dem Auftraggeber die Auftragssumme, sind die Finanzierungserlöse abzüglich eventueller Refinanzierungsaufwendungen in der Regel dem Stammhaus zuzuordnen, da dieses die entsprechenden Leistungen erbringt und Risiken trägt. Ein eventueller Leistungsbeitrag der Betriebsstätte bei…
3.1.1.5.3. Daten zur Modifizierung der Anschaffungskosten bei Nichtmeldefonds Rz 231: Bei Nichtmeldefonds stehen, anders als bei Meldefonds, der zum Kapitalertragsteuerabzug verpflichteten Stelle bzw. dem Fondsanteilinhaber selbst keine Daten der Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) betreffend die Korrektur der Anschaffungskosten eines Investmentfondsanteils…
4.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.2.1. Allgemeines Rz 444: Nach § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der…
12.2. Entstehen der Gebührenschuld bei im Ausland errichteten Urkunden (§ 16 Abs. 2 GebG) Rz 1058: Gemäß § 16 Abs. 2 Z 1 GebG unterliegt ein Rechtsgeschäft nach § 33 GebG, über das im Ausland eine Urkunde errichtet wurde, nur dann der Gebühr, wenn die Inländereigenschaft aller…
2.2.5. Ausländische AIF in Immobilien Rz 114: Gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz…
27.3.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1287: Die Bemessungsgrundlage ist abhängig von den vertraglich vereinbarten Leistungen und der vereinbarten Dauer. Rz 1288: Die Gebühr beträgt im Allgemeinen 1%, bei Jagdpachtverträgen 2% von der Bemessungsgrundlage. 27.3.2.1. Wert der vertraglich vereinbarten Leistungen Rz…
27.7.3. Leibrentenverträge 27.7.3.1. Abgrenzungen Rz 1494: Das Gebührengesetz 1957 enthält keine eigene Definition für den Leibrentenvertrag. Für die Auslegung sind §§ 1284 ff ABGB heranzuziehen (VwGH 7.10.1985, 84/15/0040; VwGH 17.3.1986, 84/15/0124). Danach liegt…