RIS AI
5 Treffer496 msnur geltende Fassungen
GebR 2025 Rz 1745–175029.4. Befreiung für Leitungsrechte (Rechtslage bis 31. Dezember 2024)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, darstellen (§ 107 des Einkommensteuergesetzes 1988…

VPR 2021 Rz 264–2702.1.2. Bauausführungen und Montagen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…ist weit zu verstehen und umfasst die Errichtung von Bauwerken jeder Art, von Anlagen oder Teilen einer Anlage, den Bau von Straßen, Bahn-, Tunnel- und Brückenanlagen, von Kanälen, das Verlegen von (Rohr-)Leitungen, Erd-, Bagger- und Bohrarbeiten (Tiefbohrungen, Probebohrungen; EAS 3200, EAS 3236, EAS 3354)…

PV-Erlass Rz 156–1583.2.3. Elektrizitätsabgabe
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…daher nicht begünstigungsschädlich, auch wenn dabei niedrige Ebenen öffentlicher Netze eingesetzt werden, damit für die begünstigte Erzeugergemeinschaft nicht gesondert Leitungen verlegt werden müssen. Strommengen, die von begünstigten Elektrizitätserzeugern an einem anderen Ort verbraucht werden oder die sich keinem Mitglied einer EEG zuordnen lassen, sind von…

ZustRL Rz 99–1043.1.5. Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Leitungsrechten 3.1.6.1. Abfuhr der Abzugsteuer aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten Rz 103: Wird einem Infrastrukturbetreiber das Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, entgeltlich eingeräumt, unterliegen die daraus resultierenden…

GebR 2025 Rz 1151–116119. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…kann wertmäßig durchaus mit dem Abschluss eines entsprechenden Versicherungsvertrages selbst verglichen werden (VwGH 17.2.1994, 93/16/0160). Rz 1160: Bezüglich bedingter Leistungen sowie der Bewertung im Allgemeinen wird auf die Regelungen im § 26 GebG verwiesen (siehe Rz 1163 ff). Rz 1161: Zum undeutlichen…