Lastkraftwagen (Klasse N1) | Rechtslage | BerechnungBerechnung Steuersatz in % (WLTP) (WLTP) | BerechnungBerechnung Steuersatz in % (NEFZ - auslaufende Serien) (NEFZ - auslaufende Serien) | Ersatzberechnung | Höchststeuersatz | CO2--MalusBonus | CO2-Malus | NOx- Bonus | Umwelt-Bonus | Partikel-Malus | Abzugsposten | Erhöhungsbetrag |…
…vier Rädern Klasse N: Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung mit mindestens vier Rädern Klasse L6e: leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge Klasse L7e: schwere vierrädrige Kraftfahrzeuge Hinsichtlich der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Einordnung von vierrädrigen Kraftfahrzeugen der Klassen L6e und L7e siehe Rz 1520. Zugmaschinen Motorkarren Sonstige Kraftwagen Lastkraftwagen Rz 18: Ein Kraftwagen…
…als bloße Beförderungszwecke verwendbar zu machen. Es sind demnach Kraftfahrzeuge, deren wesentlicher Zweck nicht das Befördern von Personen oder Gütern ist. Somit sind diese Kraftfahrzeuge nicht von der Normverbrauchsabgabe erfasst. Beispiele: Abschleppwagen, bestehend aus einem Lastkraftwagenfahrgestell, auch mit Ladepritsche, Hebezeug, wie nicht drehbarem Kran, Hebebaum…
…nach § 3 Z 1 oder 2 NoVAG 1991 die Normverbrauchsabgabe trotzdem berechnet, weiterverrechnet und abgeführt (z.B. Verkauf eines Klein-Lastkraftwagen der KN Position 8704 oder eines Elektrofahrzeuges), so kommt eine Vergütung nicht in Betracht. Es ist in solchen Fällen vielmehr eine Berichtigung (siehe § 8…
…Sattelanhängern), aufsteigend von dem Anhänger, der die niedrigste Bemessungsgrundlage aufweist. Beispiele: Ein Sattelzugfahrzeug, zwei ziehende Lastkraftwagen, zwei Sattelanhänger mit 20 und 25 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht (jeweils nach Abzug der Sattellast), ein anderer Anhänger mit 15 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht: Ein Sattelanhänger ist überzählig, daher…
…Jänner 2024) Leichtkraftfahrzeuge | L7e | vierrädrigeSchwere vierrädrige Kraftfahrzeuge Kraftfahrzeuge | M1 | Personenkraftwagen | N1 | Lastkraftwagen bis 3,5 t Automatische Sperrsetzung im Rahmen der Dateneinbringung Diese erfolgt bei der Erfassung der Fahrzeugdaten von eigenimportierten (Import durch andere Personen als Fahrzeughändler) oder händler…
…Kraftfahrzeugsteuer die Verwendung eines nicht im Inland zugelassenen Kraftfahrzeuges im Inland, welches nach den Vorschriften des KFG 1967 zuzulassen wäre. Bei Lastkraftwagen über 12 Tonnen höchstem zulässigem Gesamtgewicht besagt die Wegekosten-RL (Eurovignetten-RL, Richtlinie 1999/62/EG über die Erhebung von Gebühren für die…
…Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen (Klasse M1), mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen3,5 Tonnen (z.B. Fahrzeuge der Klassen L6e oder L7e sowie Lastkraftwagen der Klasse N1), die, vor dem 1. Oktober 2020 erstmalig zugelassen wurden: für die ersten 24 Kilowatt der eingetragenen…
Fahrzeugdokumente Rz 8: Zulassungsbescheinigung Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen erst nach der behördlichen Registrierung (Zulassung) auf Straßen mit öffentlichem Verkehr verwendet werden. Die Zulassungsbescheinigung wird dem Fahrzeugbesitzer bei der Kraftfahrzeugzulassung ausgestellt und besteht aus zwei Teilen: Zulassungsbescheinigung Teil I als Papierdokument oder im Scheckkartenformat und Zulassungsbescheinigung…
Sattelanhänger (§ 2 Z 12 KFG 1967) Rz 28: Ein Anhänger, der nach seiner Bauart und Ausrüstung dazu bestimmt ist, so mit einem Sattelzugfahrzeug gezogen zu werden, dass er dieses mit einem wesentlichen Teil seines Eigengewichtes oder, bei gleichmäßiger Verteilung der Ladung auf der Ladefläche, seines…
B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge) Rz 568: Mehrzweck-Kraftfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge, die sich auf Grund ihrer Bauart und Konzeption tarifarisch sowohl als Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung der Position 8704 (Lkw) als auch…
B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau Rz 572: Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau (z.B. Van, SUV, Kombi, Doppelkabinen-Kraftfahrzeug) sind ihrer Beschaffenheit nach eher zur Personen- als zur Warenbeförderung bestimmt und…
C.5.2.3. Alle übrigen Kraftfahrzeuge Rz 1518: Die Steuer je Monat beträgt bei allen übrigen Kraftfahrzeugen (nicht Krafträder und Kraftfahrzeuge der Klasse M1 [Personenkraftwagen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht bis 3,5 Tonnen] (beispielsweise Kraftfahrzeuge der Klasse L6e, L7e oder N1) je Kilowatt…
B.2.2.1.4. Unvollständige oder schadhafte Kraftfahrzeuge (Wrack) Rz 543: Nicht unter die Position 8703 fallen Teile von Kraftfahrzeugen oder schadhafte Personen- oder Kombinationskraftwagen (sogenannte Wracks), welche nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht oder nicht mehr bestimmungsgemäß verwendet werden können. Dies gilt grundsätzlich für Kraftfahrzeuge…
C.2.2.5. Invalidenkraftfahrzeuge (§ 2 Abs. 1 Z 5 KfzStG 1992) Rz 1413: Die Kategorie "Invalidenkraftfahrzeug" wurde durch die 31. KFG-Novelle (BGBl. I Nr. 43/2013) mit 26. Februar 2013 ersatzlos gestrichen und ist daher faktisch als gegenstandslos bzw. "totes Recht" zu betrachten…