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KfzBStR 2021 Rz 559–564B.2.2.3.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…Personen inkl. Fahrer) gebaute Kraftfahrzeuge. Beispiel: Kleinbusse (der Beschaffenheit nach gebaut für maximal neun Personen inkl. Fahrer) tarifieren nach 8703. B.2.2.3.2.2. Position 8704 (Lkw) Rz 560: Die Position 8704 umfasst Kraftfahrzeuge für den Gütertransport, insbesondere: gewöhnliche Lkw, Sattelschlepper, auch mit…

KfzBStR 2021 Rz 550–558B.2.2.3. Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…fallen vor allem Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen. Die sogenannten "Klein-Lkw" unterliegen, wenn sie Kraftfahrzeuge der Position 8704 der Kombinierten Nomenklatur sind, nicht der Normverbrauchsabgabe (siehe Rz 523). Kleinbusse (Pkw bis zu neun Sitzplätzen inklusive Fahrersitz) sind demgegenüber normverbrauchsabgabepflichtig (Position 8703). Unter die Position 8703 fallen…

KfzBStR 2021 Rz 572–575B.2.2.4.2.2. Kraftfahrzeuge mit mehr als einer Sitzreihe und geschlossenem Aufbau
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…als zur Warenbeförderung bestimmt und daher in die Position 8703 (Pkw) einzureihen, wenn sie beispielsweise folgende Merkmale aufweisen: ein höchstes zulässiges Gesamtgewicht bis zu 5 Tonnen und entweder einen einzigen umschlossenen Innenraum (Bereich) für Fahrer, Passagiere und Ladegut (auch mit undichter Trennwand) oder zwei durch…

KfzBStR 2021 Rz 568–571B.2.2.4.2. Mehrzweck-Kraftfahrzeuge oder Kombinationskraftwagen (8703 - 8704: Van, SUV, Pick-up, Pritschenwagen, Doppelkabinen-Kraftfahrzeuge)
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…die sich auf Grund ihrer Bauart und Konzeption tarifarisch sowohl als Kraftfahrzeuge für die Warenbeförderung der Position 8704 (Lkw) als auch als Kraftfahrzeuge für die Personenbeförderung der Position 8703 (Pkw) darstellen können. Rz 569: Der Ausdruck "Kombinationskraftwagen" bezeichnet Kraftfahrzeuge mit maximal neun Sitzplätzen (einschließlich Fahrersitz)…

KfzBStR 2021 Rz 545–549B.2.2.2. Krafträder
geltende FassungRichtlinien01.07.2021

…NoVAG 1991). B.2.2.2.2. Begriffsabgrenzung zu anderen Positionen B.2.2.2.2.1. Position 8703 (Pkw)/8704 (Lkw) Rz 548: Dreirad-Kraftfahrzeuge (z.B. des Typs Lastendreirad) fallen unter die Position 8711, sofern sie nicht die unter Rz 581 dargestellten Beschaffenheitsmerkmale…