…und zwar dadurch, dass sie eine Vereinbarung mit der Tochtergesellschaft eingeht, der zufolge unter Zugrundelegung des bei der seinerzeitigen Vertriebsabwicklung geltenden Kursverhältnisses Euro zu USD von 1:1 die österreichische Muttergesellschaft die daraus resultierenden Währungsverluste (bzw. die Währungsgewinne) außerhalb einer gewissen Schwankungsbreite übernimmt, indem die…
…normiert für Investmentfonds eine eigene KESt-Befreiung bezüglich Dividenden, wenn deren Schuldner weder Wohnsitz, Sitz noch Ort der Geschäftsleitung im Inland haben. Darüber hinaus besteht eine KESt-Befreiung des Investmentfonds für Zinsen, Kursgewinne und Derivate gemäß § 27 Abs. 2 Z 2, Abs. 3 und Abs…
…die Parteien jedoch darüber einig sind, dass eine effektive Lieferung nicht durchgeführt werden soll, sondern das Geschäft durch Zahlung der Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Kurs am Erfüllungstag abgewickelt werden soll. Bei solchen Verträgen steht von vornherein fest, dass nur die Differenz zwischen dem…
…dass im Zollverfahren eine Gesamtsicherheit oder eine Befreiung von der Sicherheitsleistung bewilligt worden ist | Z 20 | An- und Abmeldevermerke, die von den Meldebehörden anlässlich der An- oder Abmeldung auf den Meldezetteln angebracht werden | Z 21 | Kursbesuchsbestätigungen, die von juristischen Personen iSd …
…0048). Demnach wäre jeder einzelne Geschäftsvorfall in österreichischer Währung zu erfassen und zu verbuchen. Ein Kursabsinken der ausländischen Währung könnte sich in diesem Fall nicht auf die Bilanz des Stammhauses auswirken, da die Abwertung der ausländischen Währung nicht den Wert der Wirtschaftsgüter mindert. Mangels Praktikabilität…
…2011) angelegt werden. Solche OGA dürfen auch in Anlagen investieren, die nur beschränkt marktgängig sind, hohen Kursschwankungen unterliegen, begrenzte Risikostreuung aufweisen oder deren Bewertung erschwert ist. Es kann sich dabei beispielsweise um derivative Produkte ("Hedgefonds") oder auch um Unternehmensveranlagungen ("Venture Capital Fonds") handeln. Damit jedoch…