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12 Treffer502 msnur geltende Fassungen
GMSR Rz 89–9312.7. Änderung der Gegebenheiten (§ 102 GMSG)
geltende FassungRichtlinien19.04.2020

…nicht vorhanden sind. Enthält beispielsweise eine elektronische Datenbank eines Finanzinstituts alle Informationen über die § 12 GMSG genannten Indizien mit Ausnahme von Informationen über den Bevollmächtigten oder Zeichnungsberechtigten des Kontoinhabers, ist die Suche in Papierunterlagen auf Informationen über den Bevollmächtigten oder Zeichnungsberechtigten beschränkt. Ist eine bestimmte…

2026-0.720.630Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. September 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.720.63027.08.2026

In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

2026-0.535.683Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Gesamtverlautbarung der Kassenwerte zum 1. Juli 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.535.68326.06.2026

In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

2026-0.807.570Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57029.09.2026

In Abänderung des Erlasses vom 27. August 2026, 2026-0.720.630, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

2026-0.640.491Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Kassenwerten zum 1. August 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.640.49129.07.2026

In Abänderung des Erlasses vom 26. Juni 2026, 2026-0.535.683, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. August 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…

2026-0.807.568Kundmachung des Bundesministers für Finanzen über die Neufestsetzung von Zollwertkursen zum 1. Oktober 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.56828.09.2026

…der Feuerschutzsteuer und von in ausländischer Währung ausgedrückten Versicherungsprämien für nachstehende ausländische Währungen festgesetzt: | ISO-Code | Währung | Gegenwert für je 1 Euro | AUD | Australischer Dollar | 1,6146 | BRL | Real | 5,8564 | CAD | Kanadischer Dollar…

VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

3.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG) Rz 458: Die Anlage 1 des länderbezogenen Berichts ist in einer einheitlichen Währung zu erstellen, die unter "Verwendete Währung" anzugeben ist. Wenn gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlüsse als Grundlage für die Berichterstattung dienen…

VPR 2021 Rz 322–3272.2.3.3. Überführung von Wirtschaftsgütern
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

…aus der abkommensrechtlichen Selbständigkeitsfiktion der Betriebsstätte folgende Behandlung gründet sich im innerstaatlichen Recht auf § 6 Z 6 EStG 1988. Beispiel: Ein Innsbrucker Reiseunternehmer überstellt einen Reisebus im Marktwert von 50.000 €, der in den Büchern des Unternehmens bereits auf 10.000 € abgeschrieben ist…

2026-0.807.573Verordnung des Bundesministers für Finanzen mit der die Zollentrichtungsverordnung 2016 (Zollentrichtungskurse) mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 geändert wird
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2026-0.807.57328.09.2026

Verordnung Kundgemacht gemäß § 65 Abs. 1 Z 3 ZollR-DG durch Anschlag bei den Zollstellen Aufgrund des § 65 Abs. 1 des Zollrechts-Durchführungsgesetzes - ZollR-DG, BGBl. Nr. 659/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 110/2023, wird verordnet: Die Zollentrichtungsverordnung 2016, GZ…

GebR 2025 Rz 1648–164727.11.4. Im Ausland ausgestellte Wechsel
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…1648: Gemäß § 33 TP 22 Abs. 7 GebG sind Finanzwechsel und deren Prolongationen von der Wechselgebühr befreit: die für einen ERP-Kredit beigebracht werden müssen (Z 1), die für einen Kredit, für den eine Refinanzierungszusage der Exportfonds-Gesellschaft mit beschränkter Haftung besteht, beigebracht werden müssen…

VPR 2021 Rz 192–1951.3.7. Einzelfragen
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Einzelfragen 1.3.7.1. Aufteilung des Währungsrisikos Rz 192: Werden von einem inländischen Hersteller die produzierten Waren unter Euro-Fakturierung an seine US-Vertriebstochtergesellschaft geliefert, deren Umsätze aber ausschließlich in US-Dollar-Währung erzielt werden und daher durch den Dollar-Verfall Verluste erbracht haben…

VPR 2021 Rz 109–1201.3.3.1. Überlassung von Finanzmitteln im Konzern
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…des Fremdvergleichsgrundsatzes wird das Darlehen in Österreich als Fremdkapital anerkannt und werden die Zinsen als Betriebseinnahme erfasst. Im anderen Staat gilt eine Thin-Cap-Regelung (zB fixes Verhältnis von Fremd- zu Eigenkapital iHv 2:1), der zufolge ein Teil des Fremdkapitals in Eigenkapital umqualifiziert wird…