In Abänderung des Erlasses vom 29. Juli 2026, 2026-0.640.491, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. September 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 26. Juni 2026, 2026-0.535.683, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. August 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 27. Mai 2026, 2026-0.450.369, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Juli 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
In Abänderung des Erlasses vom 27. August 2026, 2026-0.720.630, werden aufgrund des § 12 Abs. 4 Konsulargebührengesetz 1992, BGBl. Nr. 100/1992, in der Fassung BGBl. I Nr. 30/2018, mit Wirkung vom 1. Oktober 2026 folgende Fremdwährungsgegenwerte für je 1 Euro neu…
…2 BAO aufgelisteten Zuständigkeitsbereiche (§ 61 Abs. 2 letzter Satz BAO). Rz 74: Konsulargebühren nach dem KGG 1992 sind ausschließlich durch die österreichischen Vertretungsbehörden (zB Botschaften) zu erheben. Sie fallen deshalb selbst dann nicht in die Zuständigkeit des Finanzamtes für Großbetriebe, wenn der persönliche Zuständigkeitsaspekt vorliegt…
…für die Erhebung des Agrarmarketingbeitrags gemäß § 21i Abs. 3 AMA-Gesetz 1992, BGBl. Nr. 376/1992, die Vertretungsbehörden gemäß § 15 Abs. 1 Konsulargebührengesetz 1992 - KGG 1992, BGBl. Nr. 100/1992, der für das Bergwesen zuständige Bundesminister gemäß § 191 Abs. 5 Mineralrohstoffgesetz - MinroG, BGBl. I Nr…
32. Exkurs: Gebühren im Meldewesen Rz 1850: Für alle schriftlichen Eingaben gilt: | Eingabengebühr | € 14,30 | Eingabengebühr bei Verwendung der Funktion E-ID | € 8,60 | Beilagengebühr | von jedem Bogen € 3,90 jedoch nicht mehr als € 21…
10.8.2. Höhe der Gebühr und Pauschalbeträge Rz 535: Die Gebühr für Reisepässe ist eine Pauschalgebühr, neben dieser fallen keine weiteren Gebühren nach dem GebG für Eingaben und Beilagen, die regelmäßig im Zusammenhang mit der Ausstellung oder Änderung der Schrift anfallen und auch keine…
10.2.1.2. Ausfertigungen für bestimmte freie Berufe Rz 298: Gegenstand der Gebühr ist die jeweilige Ausfertigung über die Ernennung zum Notar oder Handelsmakler, über die Zulassung als Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer und auch über die Eintragung als Rechts- oder Patentanwalt. Selbständige Buchhalter fallen nicht…
10.7.3. Befreiungen Rz 514: Gebührenfrei ist nach § 14 TP 8 Abs. 2 Z 1 GebG der Antrag auf Erteilung eines Visums für Forscher aus Drittstaaten, die sich iSd Empfehlung 2005/761/EG, ABl. Nr. L 289 vom 03.11.2005 S. 23, zu…
10.7. Einreise- und Aufenthaltstitel (§ 14 TP 8 GebG) 10.7.1. Gegenstand der Gebühr Rz 510: Gegenstand dieser Bestimmung sind Einreisetitel (Visum für den längerfristigen Aufenthalt), Aufenthaltstitel (befristete und unbefristete Aufenthaltstitel), Dokumentationen des unionsrechtlichen Aufenthaltsrechts (Anmeldebescheinigung; Bescheinigung des Daueraufenthalts; Daueraufenthaltskarte; Aufenthaltskarte für Angehörige eines…
…Die Fälligkeit und Höhe von Konsulargebühren richtet sich nach dem KGG 1992. | Z 6 | Eingaben in Bewirtschaftungsangelegenheiten | Diese Befreiungsbestimmung bezieht sich auf Angelegenheiten im Zusammenhang mit staatlichen Lenkungsmaßnahmen von Waren und Dienstleistungen. | Die Befreiungsbestimmung umfasst keine Eingaben im Rechtsmittelverfahren. | Z…
10.11. Ausländerbeschäftigungsverfahren (§ 14 TP 12 GebG) 10.11.1. Gegenstand der Gebühr Rz 590: Mit der Tarifpost 12 werden Pauschalgebühren für verschiedene Verfahren des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG) festgelegt. Mit Ausnahme einiger weniger Erledigungsgebühren, die für amtswegige Verfahren nach dem AuslBG anfallen, regelt die Tarifpost vor…
10.13.5. Höhe der Gebühr Rz 650: Die Gebühr ist eine feste Gebühr. Sie beträgt 14,30 Euro von jedem Bogen. Zum Begriff "Bogen" siehe Rz 104 ff. Beispiel: Die Behörde stellt ein Zeugnis (Ausmaß: 3 einseitig beschriebene DIN A4 - Blätter) samt englischsprachiger Übersetzung…
10.8. Reisedokumente (§ 14 TP 9 GebG) 10.8.1. Gegenstand der Gebühr Rz 530: Der Gebühr für Reisedokumente unterliegen nur die in § 14 TP 9 GebG taxativ aufgezählten Schriften: als Reisepass der gewöhnliche Reisepass, der Fremdenpass und der Konventionsreisepass sowie als Passersatz der Personalausweis…
10.8.3. Gebührenschuld und Gebührenschuldner Rz 538: Gemäß § 14 TP 9 Abs. 4 GebG entsteht die Gebührenschuld für Reisedokumente mit der Hinausgabe (Aushändigung) des Reisedokuments durch die Behörde (siehe Rz 138 ff). Gebührenschuldner ist derjenige, für den oder in dessen Interesse das Reisedokument ausgestellt…
10.2.1.1. Erteilung einer Befugnis, Anerkennung einer Befähigung oder sonstigen gesetzlichen Voraussetzung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit Rz 283: Bei der gebührenrechtlichen Beurteilung des Bestellungsaktes ist zu prüfen, ob der Zweck der Bestellung sich nur auf die Erteilung einer Befugnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit…
10.12. Unterschriftsbeglaubigungen (§ 14 TP 13 GebG) 10.12.1. Gegenstand der Gebühr Rz 610: Dieser Tarifpost unterliegt die Beglaubigung der Echtheit von Unterschriften oder von Handzeichen durch Notare oder andere zur Beurkundung befugte Personen (Urkundspersonen) sowie durch vergleichbare ausländische Urkundspersonen. Neben Notaren sind insbesondere…
10.16. Eheschließung (§ 14 TP 17 GebG) 10.16.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 730: Eheschließung § 14 TP 17 GebG | Abs. 1 | Verfahren zur Ermittlung der Ehefähigkeit | 50 Euro | Abs. 3 | Ausländische Schriften, die im Verfahren zur Ermittlung…
10.2. Amtliche Ausfertigungen (§ 14 TP 2 GebG und § 12 Abs. 2 GebG) 10.2.1. Gegenstand und Höhe der Gebühr Rz 280: Für die in dieser Tarifpost zusammengefassten amtlichen Ausfertigungen wird die Gebühr für die Beurkundung der Verleihung von Berechtigungen erhoben. Rz 281: Gegenstand…