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2025-1.070.626Durchschnittsbedarfssätze für Unterhaltsleistungen für das Kalenderjahr 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-1.070.62602.01.2026

Bezüglich der Voraussetzungen für die Anwendung wird auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 795 bis Rz 804 verwiesen. Die monatlichen Durchschnittsbedarfssätze werden jährlich per 01.01. angepasst. Über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Rechte und Pflichten können daraus nicht abgeleitet werden. | Altersgruppe |…

GebR 2025 Rz 1726–174429.3. Befreiung für von der Geburt veranlasste Schriften
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…entrichten, weil die Ausstellung nicht anlässlich der Geburt veranlasst ist. Beispiel 1: Ein Kind wird im Heimatland seiner Eltern geboren. Ein Jahr nach der Geburt zieht die Familie nach Österreich und beantragt einen Aufenthaltstitel. Die Gebührenbefreiung für das Kind kann nicht in Anspruch genommen werden…

GebR 2025 Rz 1250–125527. Tarif der gebührenpflichtigen Rechtsgeschäfte (§ 33 GebG)
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

… 69 BewG 1955 gehören, sind nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen. Dies gilt insbesondere für Hausrat (§ 70 Z 9 BewG 1955) sowie in- und ausländisches Kapitalvermögen, dessen Erträge einer Steuerabgeltung unterliegen (§ 69 Abs. 1 Z 1 lit. d BewG 1955). Zum sonstigen Vermögen gehören jedenfalls in…

GebR 2025 Rz 1256–126227.1.4. Entstehen der Gebührenschuld, Gebührenschuldner
geltende FassungRichtlinien01.04.2025

…A an Kindes statt angenommen. Der Wert des Vermögens des Annehmenden beträgt 150.000 Euro. Höhe der Gebühr für die Annahme des ersten Kindes (1% von 150.000) = 1.500 Euro Höhe der Gebühr für die Annahme des zweiten und dritten Kindes (je 1%…