…GrESt ist nach den Vorschriften des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 zu ermitteln. Gebühr | Kap Rente | : | x | = | Gem Wert insgesamt | : | Gem Wert bew BV | 98.420,57 | : | x | = | 93.000 | : | 53.000…
…Zusammenhang mit einer Energiegemeinschaft sowohl auf Ebene der Energiegemeinschaft als auch auf Ebene der Mitglieder anfallen. § 107 EStG 1988 (Steuerabzug bei Einkünften im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden) ist nicht anwendbar. 3.2.1.2. Besteuerung von EEG…
…Steuersatz gemäß § 37 Abs. 8 EStG 1988 idF vor BBG 2011 und ist im Veranlagungsweg zu besteuern (Erfassung in der Einkommensteuererklärung 2011 unter Kennzahl 754). 2012 Die Ausschüttung von 1.400 Euro (2,8 Euro x 500 Fondsanteile), zugeflossen am 4.10.2012, unterliegt bei…
2.2.1.4. Körperschaftsteuer - Betrieb gewerblicher Art (§ 2 KStG 1988) Rz 46: Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts (zB eine Gemeinde) eine Photovoltaikanlage, hat die Beurteilung, ob eine privatwirtschaftliche oder hoheitliche Tätigkeit vorliegt, danach zu erfolgen, ob der mit der Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung…
… 35 Abs. 6 GebG von der Gebührenpflicht befreit. Kurz vor seinem 2. Geburtstag wird ein Personalausweis für dieses Kind ausgestellt. Die Ausstellung des Personalausweises ist nicht mehr unmittelbar durch die Geburt des Kindes veranlasst, da bereits ein Reisedokument, nämlich der gewöhnliche Reisepass, ausgestellt wurde. Bei…
…315. 3.2.2.5.2. Verlustausgleich durch die depotführende Stelle (§ 93 Abs. 6 EStG 1988) Rz 327: Gibt der Anteilinhaber an, dass das Depot betrieblichen Zwecken dient, ist ein Verlustausgleich durch die depotführende Stelle unzulässig. Andernfalls kann der Verlustausgleich durch die depotführende Stelle auf…
… 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 nur auf natürliche Personen anwendbar ist, unterliegen sowohl Einkünfte aus der Überlassung der Energieerzeugungsanlagen als auch Einkünfte aus der Stromlieferung an die Energiegemeinschaft und der Einspeisung der elektrischen Energie in das öffentliche Netz der allgemeinen Körperschaftsteuerpflicht. 3.2…
…land- und forstwirtschaftlichen Betriebs Rz 42: Durch Wind-, Solar- oder Wasserkraftwerke gewonnene Energie stellt kein Urprodukt im Sinne des § 21 EStG 1988 dar; dementsprechend stellt die Energieerzeugung grundsätzlich keine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit dar. Wird die erzeugte Energie aber überwiegend im eigenen land- und forstwirtschaftlichen…
2.2. Überschusseinspeiser 2.2.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.2.1.1. Allgemeines Rz 36: Bei Überschusseinspeisung stellt die Photovoltaikanlage insoweit eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) dar, als Strom in das öffentliche Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen…
…wenn zwischen leiblichem Elternteil und Stiefelternteil keine Ehe oder eingetragene Partnerschaft, sondern eine Lebensgemeinschaft besteht. Rz 1262: Werden mehrere Personen an Kindes statt angenommen, ist - gleichgültig ob die Folgeadoptionen gleichzeitig mit der ersten Adoption oder später erfolgen - die Gebühr für das erste Wahlkind in vollem…
…mit dem besonderen Steuersatz gemäß § 27a Abs. 1 Z 2 EStG 1988 gesondert neben dem übrigen Einkommen in einer eigenen Schedule. Sofern der steuerliche Vertreter des Nichtmeldefonds aber fristgerecht eine Ausschüttungsmeldung an die Meldestelle gemäß § 12 KMG (OeKB) übermittelt, ist der im Rahmen der Ausschüttung…
2.3.2. Personengesellschaften/Mitunternehmerschaften Rz 382: Der Begriff "Personengesellschaften" wird in einem sehr weiten Sinn verwendet. Er schließt alle Personenvereinigungen ein, in denen eine zur Gemeinschaftlichkeit führende Verbundenheit bezüglich der Einkünfte besteht. Geboten ist hierbei allein ein gemeinschaftsrechtliches, gesellschaftsrechtliches oder selbst nur ein faktisches…
…der jeweiligen Anlage die Grenze von 25 kWp nicht überschreitet (§ 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988). Ab der Veranlagung 2023 (AbgÄG 2023) bezieht sich die Begrenzung auf eine Engpassleistung von 35 kWp und eine Anschlussleistung von 25 kWp. Als Engpassleistung gilt gemäß § 5 Abs…
…eines AIF ist zu beachten, dass dieser alle Einkunftsarten erzielen kann. Soweit die erzielten Einkünfte unter den Anwendungsbereich des § 98 EStG 1988 fallen, sind sie von der beschränkten Steuerpflicht umfasst. Siehe dazu die Darstellung bei beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in Rz 274. 3.4…
2.2.2.5. Körperschaften öffentlichen Rechts - Betrieb gewerblicher Art Rz 61: Das Vorliegen eines Betriebs gewerblicher Art richtet sich nach den Ausführungen unter Abschnitt 2.2.1.4. Wird ein Teil des mit der Anlage produzierten Stroms in das Stromnetz eingespeist und handelt es…
…die Befreiung des § 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988, soweit die dort genannten Voraussetzungen für den Energieerzeuger erfüllt sind. Rz 134: Beispiel 27: Auf einem Einfamilienhaus wird eine netzgekoppelte 20 kWp-Anlage (Überschusseinspeisung) errichtet und damit 20.000 kWh Strom produziert. Der Kaufpreis beträgt…
… 3 Abs. 1 Z 39 EStG 1988 ist auf Körperschaften nicht anwendbar. Etwaige Zuschüsse nach dem Kommunalinvestitionsgesetz 2017 (KIG-Mittel) oder andere Subventionen aus öffentlichen Mitteln sind bei Ermittlung der Anschaffungskosten gemäß § 6 Z 10 EStG 1988 zu berücksichtigen (vgl. Rz 4). Rz 17: Der…
…Annahmeverträge (§ 33 TP 1 GebG) 27.1.1 Gegenstand der Gebühr Rz 1250: Die Annahme an Kindes statt kommt durch schriftlichen Vertrag zwischen dem Annehmenden und dem Wahlkind und durch gerichtliche Bewilligung auf Antrag eines Vertragsteiles zustande. 27.1.2. Bemessungsgrundlage und Gebührensatz Rz 1251…
…Photovoltaikanlagen 2.1. Volleinspeiser 2.1.1. Einkommensteuer/Körperschaftsteuer 2.1.1.1. Allgemeines Rz 10: Bei Volleinspeisung stellt die Photovoltaikanlage grundsätzlich hinsichtlich des gesamten eingespeisten (verkauften) Stroms eine eigene gewerbliche Einkunftsquelle (§ 23 EStG 1988, § 7 Abs. 3 KStG 1988) unabhängig davon dar, ob der…
Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025