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961 Treffer373 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 326–3313.2.2.5. Verlustausgleich
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…gehalten, werden die Einkünfte im Wesentlichen gleich besteuert wie im Betriebsvermögen einer unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person. Die Erfassung erfolgt im Rahmen der betrieblichen Einkünfte. Die Bank behält auf Grund der Privatvermögensfiktion KESt wie bei einer beschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person, die den Anteil im Privatvermögen hält…

InvFR 2018 Rz 344–3543.2.4.2. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Eine KESt-Ausschüttung kann nur unter den in § 58 Abs. 2 InvFG 2011 angeführten Bedingungen (zB Vorliegen von KESt-Befreiungserklärungen) mit entsprechender Nachweisführung durch die den OGAW verwaltende Verwaltungsgesellschaft entfallen. Rz 354: Wenn ein inländischer Fonds eine Auszahlung in Höhe der auf die ausschüttungsgleichen Erträge…

InvFR 2018 Rz 495–4996. Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…ausgewiesen, wobei hier die tatsächlich abgezogenen Quellensteuern maßgeblich sind. Für die steuerliche Behandlung in Österreich ist dies grundsätzlich ohne Bedeutung, weil für die Erstattung die jeweiligen ausländischen Steuerbehörden zuständig sind. Die ausländischen Einkünfte werden in Punkt 7 nach der Art der Einkünfte zusammengefasst dargestellt, eine…

InvFR 2018 Rz 287–2993.2.2.1.2. Komponenten und steuerliche Behandlung
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…realisierten Wertsteigerungen bzw. aus Derivaten vor, führt der KESt-Abzug nicht zur Steuerabgeltung. 3.2.2.1.2.2.2. Meldefonds und Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot Rz 289: Befindet sich ein Investmentfondsanteil eines inländischen oder ausländischen Meldefonds auf einem Depot eines ausländischen Kreditinstitutes, ist der…

InvFR 2018 Rz 484–4945.14. Veröffentlichung der Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abzugsverpflichtete eine Korrektur der einbehaltenen KESt nicht vornehmen darf. Diese Einschränkung dient der Transparenz der Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Anteilinhaber und verhindert, dass es zu einer Mehrfacherstattung einer - aufgrund der Bestimmungen der jeweils anzuwendenden DBA - überhöht einbehaltenen KESt kommt. Eine Erstattung ist daher nur im Rahmen…

InvFR 2018 Rz 541–5527.4.1.1.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…als Ausgabe geltend macht (vgl. EAS 1346) und der KESt-Abzug durch die inländische depotführende Stelle von der Nettodividende erfolgt. Eine Anrechnung oder Erstattung der jeweiligen ausländischen Quellensteuern kommt in solchen Fällen nicht mehr in Betracht. Rz 546: Bei Einkünften aus Kapitalvermögen, die nicht von …

InvFR 2018 Rz 378–3853.4. Anteile von beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

… 10 KStG 1988 nicht anzuwenden, somit unterliegen diese Einkünfte der beschränkten Steuerpflicht. Die Steuer auf diese Dividenden wird im Inland durch den Abzugsverpflichteten mittels KESt-Abfuhr eingehoben. Eine Steuerfreiheit ergibt sich lediglich dann, wenn die Gewinnausschüttung an eine im Inland unterhaltene Betriebsstätte einer EU- bzw…

InvFR 2018 Rz 177–1823.1.1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…1.3.4. Beträge, die keine Einkünfte iSd EStG 1988 darstellen Rz 177: Ein Fonds kann auch ohne Erzielung eines Ertrages Ausschüttungen tätigen. Handelt es sich bei derartigen Substanzauszahlungen nach der Meldung des Investmentfonds nicht um ausgeschüttete Erträge aus Einkünften iSd EStG 1988, liegen keine…

ZustRL Rz 93–983.1.3. Kapitalertragsteuer
geltende FassungRichtlinien26.03.2024

…Einkünfte findet sich in § 94 Z 6 EStG 1988. Sollte ungeachtet der Steuerbefreiung Kapitalertragsteuer einbehalten worden sein, steht der Körperschaft die Möglichkeit des Ausgleichs im Rahmen der Veranlagung offen bzw kann auf Antrag deren Erstattung gemäß § 240 Abs. 3 BAO erfolgen, weil sie in diesem…

InvFR 2018 Rz 203–2093.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…3.1.1.4.2.1. Ausschüttungen Rz 206: Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, unterliegen im Zeitpunkt des Zuflusses an den Fondsanteilinhaber in voller Höhe dem KESt-Abzug gemäß § 93 Abs. 1 EStG 1988. Eine Korrektur kann nur im…

InvFR 2018 Rz 401–4074.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…KESt-Abzug statt; die Besteuerung findet in diesem Fall im Rahmen der Veranlagung zum progressiven Einkommensteuertarif statt (siehe EStR 2000 Rz 7702 und Rz 7738). Bei ausländischen Immobilienfondsanteilen hat die depotführende Stelle jedoch gemäß § 93 Abs. 5 zweiter Teilstrich EStG 1988 für Zwecke des KESt…

InvFR 2018 Rz 275–2813.1.2.2. Meldefonds auf einem inländischen Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Abs. 1 Z 5 lit. b EStG 1988 enthalten, unterliegen diese entsprechend der Meldung nach der FMV 2015 dem KESt-Abzug. Rz 278: Jene Teile der Ausschüttung bzw. der ausschüttungsgleichen Erträge, die aus Erträgen von im Inland gelegenen Immobilien resultieren und Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen iSd …

InvFR 2018 Rz 332–3433.2.4. Juristische Personen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…nach Abzug allfälliger ausländischer Quellensteuern zu. Bei der steuerlichen Behandlung der Zinsen ist vom Anleger das entsprechende Doppelbesteuerungsabkommen mit dem Quellenstaat zu berücksichtigen. Dies ist insbesondere dann von Relevanz, wenn es zur Anrechnung von fiktiven Quellensteuern ("Matching Credit") kommt. Eine KESt-Erstattung beim Anteilinhaber ist…

InvFR 2018 Rz 564–5727.4.1.2.2. Besteuerung von Fondseinkünften
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…so ist im Falle von Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen des ausländischen Investmentfonds das inländische Kreditinstitut gemäß § 95 Abs. 2 Z 1 lit. b EStG 1988 zum Abzug der KESt verpflichtet. Zur Herstellung einer abkommenskonformen Besteuerung ist das gleiche Verfahren wie im Falle eines ausländischen Anteilinhabers…

InvFR 2018 Rz 366–3773.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.3.4. Ausschüttungsgleicher Ertrag 3.3.4.1. Zeitliche Erfassung Rz 366: Siehe die Ausführungen unter Rz 193. 3.3.4.2. Komponenten und steuerliche Behandlung Rz 367: Siehe die Ausführungen unter Rz 178 ff. 3.3.4.2.1. Einkünfte iSd § 27 EStG…

InvFR 2018 Rz 158–1663.1.1.2. Grundzüge der Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…durchgeführt werden. Dies hat auch eine Berichtigung des KESt-Abzuges bei der Teilveräußerung zur Folge. Wurde bereits eine Verlustausgleichsbescheinigung gemäß § 96 Abs. 4 Z 2 des EStG 1988 ausgestellt, darf eine Erstattung der Kapitalertragsteuer und entsprechende Korrektur der Anschaffungskosten allerdings nur dann erfolgen, wenn der…

InvFR 2018 Rz 245–2463.1.1.5.9. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Investmentfondsanteilen bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…veräußert. Steuerliche Daten des Fonds (bezogen auf einen Fondsanteil): | Ausschüttungsgleiche Erträge | Datum | Agl. ordentl. Ertrag | KESt-Betrag agl. E. | Im PV steuerpfl. Substanzgewinne | 1.10.2012 | 8,0261 | 2,0100 | 0,0000 | 1.10.2013…

InvFR 2018 Rz 526–5367.3. Fondsverschmelzungen und Fondsliquidationen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Wird daher eine Auszahlung vorgenommen, ist diese als Ausschüttung anzusehen und damit stets steuerpflichtig, wenn keine steuerliche Meldung nach § 186 Abs. 2 Z 2 InvFG 2011 vorgenommen wird. Werden in Folge die Anteile ausgebucht, ohne dass im Gegenzug eine Auszahlung vorgenommen wird (weil bereits Teilzahlungen…

InvFR 2018 Rz 553–5637.4.1.2. Ausländische Fonds
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

…Sofern diese Investmenteinrichtungen als solche der britischen Körperschaftsbesteuerung unterliegen und die an Anteilinhaber fließenden Ausschüttungen keine gewinnmindernde Wirkung haben, wird ohne Rücksicht auf die Fondsinvestoren eine KESt-Herabsetzung auf 15% erfolgen können (vgl. EAS 2947). Rz 563: Sobald ein im Ausland als intransparent eingestufter Investmentfonds…

InvFR 2018 Rz 210–2133.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot
geltende FassungRichtlinien19.07.2018

3.1.1.4.4. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei ausländischem Depot 3.1.1.4.4.1. Ausschüttungen Rz 210: Bei Ausschüttungen aus einem Fonds, der nicht rechtzeitig eine Ausschüttungsmeldung abgegeben hat, bildet der gesamte ausgeschüttete Betrag die Bemessungsgrundlage für die Einkommensbesteuerung. Der…