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8 Treffer541 msnur geltende Fassungen
VPR 2021 Rz 339–3422.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen
geltende FassungRichtlinien07.10.2021

2.2.3.7. Werbe- und Markterschließungsmaßnahmen Rz 339: Aufwendungen für Werbemaßnahmen sind von dem Betriebsteil (Stammhaus oder Betriebsstätte) zu tragen, für dessen Aufgabenbereich durch diese Maßnahme geworben wird. Soweit Betriebsteile mit Herstellungs- und Vertriebsfunktionen auch Werbemaßnahmen für andere Betriebsteile durchführen, ist der Werbeaufwand zwischen…

VPR 2021 Rz 458–4643.2.3.4.3. Umrechnung und Rundung von Beträgen (Anlage 1 zum VPDG)
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Nominalwert der jeweiligen Währungseinheit abhängig sein. Beispielsweise wird die Rundung von Finanzdaten auf 1.000 EUR, 1.000 USD oder 1.000.000 JPY als angemessen erachtet. In allen Fällen sollten die Beträge in voller Zahl angegeben werden, einschließlich aller Nullen ohne Kürzung (vgl. OECD…

PV-Erlass Rz 1–51. Allgemeines und Anwendungsbereich
geltende FassungRichtlinien30.07.2025

…Leistungsfähigkeit von Photovoltaikanlagen wird in kWp Nennleistung angegeben, wobei bei derzeitigem technischem Stand 1 kWp Nennleistung etwa einer zu erwartenden Jahresproduktion von ca. 1.000 kWh entspricht. Rz 4: Soweit die Anlage Zwecken der Einkünfteerzielung dient, sind die Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage nach allfälliger Kürzung um…

VPR 2021 Rz 498–5064. Teil: Abgabenbehördliche Verrechnungspreisprüfung
geltende FassungRichtlinien11.03.2025

…Land muss sodann der Gewinn des anderen verbundenen Unternehmens im Wege einer Gegenberichtigung korrigiert werden, um eine wirtschaftliche Doppelbesteuerung zu vermeiden (primäre Gegenberichtigung). Diese primäre Gewinnkorrektur (Erhöhung oder Kürzung), welche in Österreich auf Basis von § 6 Z 6 EStG 1988 iVm Art. 9 DBA erfolgt…

2025-0.843.613Zinsenersparnis 2026
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2025-0.843.61322.10.2025

Der Prozentsatz gemäß § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerteverordnung (Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge) beträgt für das Kalenderjahr 2026 3%. Bundesministerium für Finanzen, 22. Oktober 2025

2023-0.913.349Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Artikel 15 Absatz 6 und Artikel 19 Absatz 1a des deutsch-österreichischen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2023-0.913.34922.12.2023Teil 1/2

…der Grenzzone 2.4Begrenzung der 45-Tages-Grenze auf höchstens 20 Prozent der tatsächlichen Arbeitstage 2.4.1Ermittlung der tatsächlichen Arbeitstage 2.4.2Höchstgrenze von 20 Prozent der tatsächlichen Arbeitstage 2.4.3Teilzeitbeschäftigung 2.4.4Unterjähriger Zuzug / Wegzug 2.4.5Ansässigkeitswechsel innerhalb der Grenzzone 2…

2021-0.866.003Ergänzung zur aws-Garantierichtlinie 2019 in der Fassung vom 19. Juni 2019
geltende FassungErlässe & InformationenErlass2021-0.866.00331.01.2022

…konkret vorgesehenen Weise das garantiewerbende Unternehmen über keine positive Fortbestandsprognose verfügt, der anteilige Beitrag der aws maximal 70% des von der aws garantierten Kreditbetrages (im Ausmaß der Garantiequote) beträgt, insgesamt zumindest 70% der unbesicherten Verbindlichkeiten des garantiewerbenden Unternehmens einer Kürzung unterliegen, alle unbesicherten maßgeblichen Gläubiger…

BMF-010221/0113-IV/8/2019Konsultationsvereinbarung zu Zweifelsfragen hinsichtlich der Auslegung der Grenzgängerregelung nach Art. 15 Abs. 6 des österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungsabkommens vom 24. August 2000
geltende FassungErlässe & InformationenErlassBMF-010221/0113-IV/8/201930.04.2019

…1. Grundsätzliche Auslegungsfragen zur Grenzgängerregelung: 1. Die für die Grenzgängerregelung des Artikel 15 Absatz 6 des Abkommens maßgebliche Grenzzone umfasst einen Grenzstreifen entlang der Grenze von 30 km, wobei für die Berechnung der Entfernung die Luftlinie und nicht die Zahl der Straßenkilometer maßgeblich ist. 2…