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2 Treffer408 msnur geltende Fassungen
InvFR 2018 Rz 13–231.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts
geltende FassungRichtlinien19.07.2018
…Meldefonds" bezeichnet. Alle sonstigen Fonds werden als "Nichtmeldefonds" bezeichnet (siehe Rz 163 ff). Während bei Meldefonds die Besteuerung auf Grundlage der tatsächlich gemeldeten Erträge erfolgt, wird bei einem Nichtmeldefonds eine pauschale Besteuerung zum Jahresultimo vorgenommen (§ 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011). Im Rahmen eines…
InvFR 2018 Rz 481–4835.13. Verspätete Meldungen
geltende FassungRichtlinien19.07.2018
…gelegt werden; sei es, weil dieser bereits erfolgt ist, sei es, weil aufgrund der Fristversäumnis der Meldestatus verloren geht und zum nächsten Jahresultimo der KESt-Abzug auf Grundlage der nach der pauschalen Ermittlungsmethode der § 186 Abs. 2 Z 3 InvFG 2011 und § 40 Abs. 2…