…als die Anlage zur Produktion von Strom dient, der gegen Entgelt ins Netz eingespeist bzw. für einen steuerpflichtigen Betrieb gewerblicher Art genutzt wird. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar einem bestehenden Betrieb gewerblicher Art dient, ist die Stromproduktion diesem Betrieb gewerblicher Art zuzuordnen…
…den umsatzsteuerpflichtigen Eigentümer der Energieerzeugungsanlage an die EEG. Unter den Voraussetzungen des § 2 Z 2 UStBBKV schuldet diesfalls die EEG die Steuer für die Lieferung der Elektrizität. Ist der Eigentümer der Energieerzeugungsanlage ein pauschalierter Land- und Forstwirt, unterliegen die Umsätze aus der Einspeisung dem Pauschalsteuersatz…
…Der mit der Anlage produzierte Strom wird wie folgt verwendet: 6.000 kWh (30% der gesamten produzierten Strommenge) werden für den privaten Eigenbedarf verwendet, 14.000 kWh (70% der gesamten produzierten Strommenge) werden in das Netz eingespeist und an ein Energieversorgungsunternehmen verkauft. Es ergibt sich…
…hoheitlichen Sphäre oder der Sphäre der Einkünfteerzielung bzw. der privatwirtschaftlichen Sphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen für private Zwecke verwendet wird, ist die Anlage der Privatsphäre zuzuordnen. Soweit der mit der Anlage produzierte Strom von natürlichen Personen oder Körperschaften…
…00 | Einspeisung 20.000 kWh à 10 Cent | 2.000,00 | USt: 400,00 Im Jahr der Anschaffung ergibt sich ein Vorsteuerabzug von 6.600,00 €. Die Umsatzsteuerschuld für die Stromlieferung geht auf den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) über, sofern die Voraussetzungen des …
…den unter Abschnitt 2.2.1.3. dargestellten ertragsteuerlichen Kriterien. Bei Zurechenbarkeit der gesamten Anlage zur Land- und Forstwirtschaft sind die Vorsteuerbeträge abpauschaliert, soweit die Pauschalregelung für Land- und Forstwirtschaft gemäß § 22 Abs. 1 UStG 1994 zur Anwendung kommt. Die Überschusseinspeisung unterliegt dann dem pauschalen…
…Liebhaberei ist ausgeschlossen (§ 5 Z 1 LVO). Betreibt eine Körperschaft öffentlichen Rechts mehrere Photovoltaikanlagen als Volleinspeiser, ist grundsätzlich für jede Photovoltaikanlage gesondert zu prüfen, ob Einnahmen von wirtschaftlichem Gewicht vorliegen. Eine Zusammenfassung mehrerer Einrichtungen zu einem einheitlichen Betrieb gewerblicher Art (Einheitsbetrieb) ist bei einem organisatorischen…
…den Leistungsempfänger (Energieversorgungsunternehmen) übergeht, sofern die Voraussetzungen des § 2 Z 2 iVm § 1 UStBBKV erfüllt sind. Der Anlagenbetreiber haftet für diese Steuer. Die Umsatzsteuerschuld von 62,00 €, die auf die anteilige Privatnutzung entfällt, kann nicht auf den Leistungsempfänger übergehen. Der Vorsteuerabzug im Jahr der…
…Betrieb verwendet wird. Bei Vorliegen eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes ist die Überschusseinspeisung dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb zuzuordnen, wenn die Stromproduktion für den Verkauf an ein Energieversorgungsunternehmen, die OeMAG oder eine Energiegemeinschaft als land- und forstwirtschaftlicher Nebenbetrieb (Substanzbetrieb) anzusehen ist (vgl. Rz 42 f…
… 79 Abs. 2 EAG). Sie fördert somit die eigenen Mitglieder und ist daher eigennützig. Auch reicht die fehlende Gewinnabsicht allein nicht für die abgabenrechtliche Gemeinnützigkeit, wobei nach dem Gesetzestext Gewinnabsicht nur kein "Hauptzweck" sein darf. In diesem Sinne ergibt sich auch aus den Erläuterungen zum…
…Die Tatsache, dass für den privaten und/oder einen betrieblichen Verbrauch Strom aus dem öffentlichen Netz bezogen wird, ist für die steuerliche Beurteilung ohne Bedeutung. Durch diese Sichtweise wird sachgerecht die Sphäre der Einkommenserzielung (aus dem Betrieb der Stromerzeugung) von der steuerlich unbeachtlichen Einkommensverwendung abgegrenzt…
…Photovoltaikanlage produzierte Strom der Erfüllung privatwirtschaftlicher oder hoheitlicher Aufgaben dient. Für die Abgrenzung gilt bei Überschusseinspeisung Folgendes: Soweit der mit der Anlage produzierte Strom unmittelbar hoheitlichen Zwecken dient (zB unmittelbare Versorgung einer Schule mit Strom), ist die Stromproduktion der hoheitlichen Sphäre zuzuordnen und steuerlich unbeachtlich…
…Rz 1292). Rz 1307: Auch der Wert der vom Bestandnehmer vertraglich übernommenen Verpflichtung zur Leistung von bestimmten Investitionen ist in die Bemessungsgrundlage für die Gebühr einzubeziehen. Rz 1308: Bei der Höhe der einzubeziehenden Investitionskosten kommt es nur auf die vertraglich bedungenen Leistungen (in ungefährer Höhe…
…Zuordnung der Einkünfte zu einem entbehrlichen Hilfsbetrieb (§ 45 Abs. 1 BAO), einem begünstigungsschädlichen Geschäftsbetrieb (§ 45 Abs. 3 BAO) oder einem Gewerbebetrieb (§ 44 Abs. 1 BAO) siehe Rz 47. Diese Einkünfte unterliegen mangels Anwendbarkeit der Steuerbefreiung für Körperschaften der Körperschaftsteuer. Randzahlen 148 bis 150: derzeit frei
…Umsatzsteuerliche Sekundärberichtigungen 4.1.4.1. Anwendung des Normalwerts (§ 4 Abs. 9 UStG 1994) Rz 521: Aufgrund der gesellschaftsrechtlichen Verflechtung bei konzerninternen Leistungen ist für Umsätze ab dem 1.1.2013 umsatzsteuerlich zu prüfen, ob § 4 Abs. 9 UStG 1994 zur Anwendung gelangt und somit…
…Hingewiesen sei darauf, dass die Begünstigungen für den Eigenverbrauch elektrischer Energie - auch von Überschusseinspeisern - in den letzten Jahren mehrfach geändert wurden und auch weiter geändert werden. Die folgenden Ausführungen beschränken sich auf die aktuelle Rechtslage. Rz 67: Bis zu einer Freigrenze in Höhe von 5…
…1.3. Besteuerung der Mitglieder Rz 129: Einzelne Teilnehmer (Prosumenten) der EEG haben die Einnahmen, die sie aus der EEG für die Nutzung des Überschussstroms (Lieferung von Strom/Erlöse aus der Nutzungsvereinbarung) erhalten, steuerlich zu erfassen und unter den allgemeinen Voraussetzungen der Einkommensteuer bzw. Körperschaftsteuer…
…bezieht sich sowohl auf positive als auch negative Einkünfte. Rz 15: Bei Überschreiten der 12.500 kWh kommt eine anteilige Befreiung zur Anwendung (im Sinne eines Freibetrages). Für die übersteigende Menge ist grundsätzlich der darauf entfallende Preis heranzuziehen. Ist dieser aus der Abrechnung nicht ersichtlich…
…15 kWp aus. Aus beiden Anlagen werden in Summe 14.000 kWh ins öffentliche Netz eingespeist. B steht die Befreiung für beide Anlagen dem Grunde nach zu, weil diese jeweils die Engpassleistung von 35 kWp und die Anschlussleistung von 25 kWp nicht übersteigen. Der "Freibetrag…
…1 und 2 VersStG 1953) hat spätestens am 15. Tag (Fälligkeitstag) des auf einen Kalendermonat (Anmeldungszeitraum) zweitfolgenden Kalendermonates die motorbezogene Versicherungssteuer für den Anmeldungszeitraum selbst zu berechnen und zu entrichten. Zahlungen des Versicherungsnehmers sind anteilsmäßig auf die Versicherungsprämie, die Versicherungssteuer und die motorbezogene Versicherungssteuer aufzuteilen. …