…gemäß § 33 TP 5 und 9 GebG sind Rechtsgeschäfte befreit, die die Grundlage für die Erzielung von Einkünften in Zusammenhang mit dem einem Infrastrukturbetreiber eingeräumten Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen, darstellen…
…mit Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sowie gegebenenfalls für wirtschaftliche und statistische Analysen nach § 5 dieser Vereinbarung; ii) die Infrastruktur für eine wirksame Austauschbeziehung (einschließlich bestehender Verfahren zur Gewährleistung eines fristgerechten, fehlerfreien und vertraulichen Informationsaustauschs, wirksamer und zuverlässiger Übertragungswege sowie Ressourcen für die zügige Klärung von Fragen…
…die zuständige Behörde der Vereinigten Staaten von Amerika (die "zuständigen Behörden") anerkennen, dass jeder Staat über geeignete Schutzvorkehrungen zur Sicherstellung der vertraulichen Behandlung der nach dieser Vereinbarung ausgetauschten Informationen und ihrer Verwendung sowie über die Infrastruktur für eine wirksame Austauschbeziehung verfügt, in der Erwägung…
…Abzugsteuer aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten 3.1.6.1. Abfuhr der Abzugsteuer aus Anlass der Einräumung von Leitungsrechten Rz 103: Wird einem Infrastrukturbetreiber das Recht, Grund und Boden zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse zu nutzen…