…Bewirtschaftungs- sowie Wertpapier- und Liquiditätsgewinne, nicht jedoch für Aufwertungsgewinne an. Rz 390: Bei Immobilienfonds wird zwischen Bewirtschaftungs- und Aufwertungsgewinnen unterschieden: Der Bewirtschaftungsgewinn ist der Gewinn aus der Vermietung bzw. Verpachtung des Immobilienvermögens im Sinne des § 21 ImmoInvFG und aller Gegenstände, die zur Bewirtschaftung der Immobilien…
…von Immobilien an Dritte erwirtschaftet hat. Somit ist ein Fonds unabhängig vom Anlegerkreis als "AIF in Immobilien" anzusehen, wenn er mehr als 50% seiner Erträge aus Immobilienvermögen erwirtschaftet. Ein AIF in Immobilien wird für steuerliche Zwecke erst dann zu einem "normalen" AIF umqualifiziert (bzw. umgekehrt)…
…die Art. 13 Abs. 5 OECD-MA entspricht. Wenn es sich um Beteiligungen handelt, die mehr als 50% ihres Wertes aus Immobilienvermögen beziehen, können die Substanzgewinne gemäß der Art. 13 Abs. 4 OECD-MA nachgebildeten Bestimmung im Belegenheitsstaat der Immobilien besteuert werden. Der Ansässigkeitsstaat des…
…dann können die Anteilinhaber keinen unmittelbaren Einfluss auf die Immobiliennutzung ausüben. Diese Art der Investition in Immobilienvermögen ist vergleichbar mit einem Portfolioanteil an einer Kapitalgesellschaft und wird daher gleich behandelt. Der internationalen Entwicklung folgend werden daher die von Kleininvestoren erzielten ausschüttungsgleichen Erträge abkommensrechtlich als Dividenden…
…aus ausländischen Immobilien erfahren eine abkommensrechtliche Qualifikation als Veräußerungsgewinne iSd Art. 13 OECD-MA. Denn durch die zwingende steuerliche Immobilienaufwertung werden nicht Früchte des Immobilienvermögens generiert, sondern es erfolgt eine Gleichbehandlung mit einem Veräußerungsvorgang, weil nicht laufender Ertrag aus dem Vermögen sondern der Wertzuwachs am…
2.2.2.2. Wirtschaftsgüterzuordnung Rz 288: Eine Betriebsstätte eines Unternehmens kann rechtlich kein Eigentum erwerben; für die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Betriebsvermögen einer Betriebsstätte ist daher gemäß AOA light nicht das rechtliche, sondern das wirtschaftliche Eigentum im Sinne der OECD-Leitlinien maßgebend (AOA Report…
2.2.5. Ausländische AIF in Immobilien Rz 114: Gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz…
4.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 4.1.2.1. Allgemeines Rz 444: Nach § 98 Abs. 1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der…
4.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Immobilienfonds 4.1.1.5.1. Allgemeines Rz 428: Mit Inkrafttreten des BBG 2011 am 1.4.2012 erfolgte eine Ausweitung der Besteuerung auf realisierte Substanzgewinne von Kapitalanlagen (§ 27 Abs…
4.1.1.5.2. Anschaffung von Immobilienfondsanteilen zwischen 1.1.2011 und 31.3.2012 4.1.1.5.2.1. Anschaffung über ein inländisches Depot Rz 435: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 239. 4.1.1.5.2…
4.1.1.1.4. Ausschüttungen und ausschüttungsgleiche Erträge Rz 393: Anders als bei Investmentfonds, werden bei Immobilienfonds grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert; allerdings stets im vollen Umfang, unabhängig davon, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt. Gemäß § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten mit der Auszahlung…
7.2. Besteuerung der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund…