…Sinne des § 42 Z 2 ImmoInvFG 2.2.6.1. Allgemeines Rz 117: § 42 Z 2 ImmoInvFG bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Veranlagungsgemeinschaften in Immobilien rechtsformunabhängig erfasst, wenn die Regelungen des § 40 ImmoInvFG nicht schon gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG zur Anwendung gelangen. Damit wird…
…40 und § 42 ImmoInvFG (Immobilienfonds): Immobilienfonds im Sinne des § 1 Abs. 1 ImmoInvFG Immobilienspezialfonds im Sinne des § 1 Abs. 3 ImmoInvFG AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, ausgenommen solche, die unter § 7 Abs. 3 des KStG 1988 fallen. Dabei ist zu beachten, dass ein…
…in Immobilien im Sinne des AIFMG (siehe Rz 99); jeder andere einem ausländischen Recht unterstehende Organismus, unabhängig von seiner Rechtsform, dessen Vermögen nach den Grundsätzen der Risikostreuung angelegt ist und im Ausland nicht oder niedrig besteuert wird (siehe Rz 103). Rz 93: Ausländische Investmentfonds sind…
…der Erträge von ausländischen REITs, die von in- bzw. ausländischen Investmentfonds gehalten werden Rz 522: REITs bzw. die von REITs gehaltenen Projektgesellschaften erwirtschaften in einem hohen Ausmaß Erträge aus ausländischen Immobilien, die gemäß den jeweils geltenden DBA in Österreich steuerfrei sind. Aufgrund dieser geringen steuerlichen…
…und als Sondervermögen gebildete und bewilligte Alternative Investmentfonds iSd § 3 Abs. 2 Z 31 InvFG 2011 (in der Folge: "§ 3-AIF") bezeichnet (§ 3 Abs. 2 Z 19 InvFG 2011). Rz 4: Eine Sonderstellung nehmen Fonds zur Veranlagung in Immobilien ein: Wie auch im Bereich der…
…AIF im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsmitgliedstaat Österreich ist (siehe dazu unten, Rz 76) und der kein AIF in Immobilien ist. Zu ausländischen Investmentfonds im Sinne des § 188 InvFG 2011 siehe Rz 91 ff. Rz 26: Inländische Immobilienfonds im Sinne des § 40 ImmoInvFG können sein…
…einer natürlichen Person im Privatvermögen gehaltenen Investmentfondsanteils zu Einkünften aus Kapitalvermögen. 3.1.1.1.2. Öffentliches Angebot Rz 149: Nach § 27a Abs. 2 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 gilt der besondere Steuersatz nicht für Einkünfte aus Anteilscheinen und Anteilen an einem Immobilien-Investmentfonds…
… 14 ImmoInvFG einen Gewinnbegriff sui generis und zum Teil eigenständige Gewinnermittlungsvorschriften. Eine Unterscheidung in ordentliche und außerordentliche Erträge kennt das Immobilien-Investmentfondsgesetz nicht. Der ausschüttbare Jahresgewinn eines Immobilienfonds setzt sich aus folgenden Gewinnarten zusammen (taxative Aufzählung): dem Bewirtschaftungsgewinn, dem Aufwertungsgewinn, dem Wertpapier- und Liquiditätsgewinn und…
…1 Z 5 lit. d EStG 1988 unterliegen Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 40 ImmoInvFG, soweit die Aufwertungs- und Bewirtschaftungsgewinne aus im Inland gelegenen Immobilien stammen, der beschränkten Einkommensteuerpflicht. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen inländischen oder ausländischen Immobilienfonds handelt. Daneben…
…Inländische Fonds 7.4.3.1.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 573: Veranlagen österreichische Immobilieninvestmentfonds iSd § 40 ImmoInvFG die Gelder der Anteilinhaber im Ausland oder befinden sich die Anteile österreichischer Immobilieninvestmentfonds im Besitz ausländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der den Fonds - und in weiterer…
…des ausländischen Immobilienfonds im ausländischen Steuerrecht. Im ausländischen Rechtskreis als intransparent behandelte Fonds werden daher auf Ebene des österreichischen innerstaatlichen Rechtskreises als transparent eingestuft. Rz 589: Die Abkommensberechtigung eines ausländischen Immobilieninvestmentfonds hängt jedoch von seiner steuerlichen Behandlung im Fondsstaat bzw. von der Art seiner Anteilinhaber…
…Trennung der Immobilienfondserträgnisse in steuerfreie und steuerpflichtige Ertragsteile muss im Rahmen der erhöhten Mitwirkungspflicht seitens des Steuerpflichtigen vorgenommen und belegt werden. Rz 582: Sieht das DBA mit dem Belegenheitsstaat die Befreiungsmethode vor, sind die Bewirtschaftungsgewinne der ausländischen Immobilien von der Bemessungsgrundlage gemäß § 40 ImmoInvFG ausgenommen…
…Anders als bei Investmentfonds, werden bei Immobilienfonds grundsätzlich nur die ausschüttungsgleichen Erträge besteuert; allerdings stets im vollen Umfang, unabhängig davon, ob Betriebsvermögen oder Privatvermögen vorliegt. Gemäß § 40 Abs. 1 ImmoInvFG gelten mit der Auszahlung der Kapitalertragsteuer Gewinne gemäß § 14 ImmoInvFG (bei inländischen Immobilieninvestmentfonds iSd ImmoInvFG…
…des freiwillig geleisteten Betrages gemäß § 124b Z 186 EStG 1988 auszuzahlen. Die Regelungen im Einzelnen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 169 ff. 4.1.1.3.3. Umfang der Besteuerung - Übergangsregelung Rz 410: Ab dem 1.4.2012 besteht keine Verpflichtung zur…
…1.5.4. Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Immobilienfondsanteilen bei ausländischem Depot 4.1.1.5.4.1. Veräußerung von Anteilen an Meldefonds Rz 439: Die realisierten Wertsteigerungen aus der Veräußerung eines Anteils an einem Investmentfonds stellen gemäß § 40 Abs. 3 ImmoInvFG Einkünfte…
…Anleger. Im Anschluss wird das Meldeschema der FMV 2015 behandelt sowie die wichtigsten Besteuerungsgrundlagen anhand des Berechnungsmoduls. Sonderfragen wie die Umqualifikation von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds und die Behandlung von Investmentfonds im zwischenstaatlichen Steuerrecht sind abschließend in einem eigenen Abschnitt dargestellt.
…Rz 332. Rz 283: Bei der ertragsteuerlichen Behandlung ist grundsätzlich zwischen ausschüttenden und thesaurierenden Fonds zu unterscheiden. Der steuerliche Vertreter des Investmentfonds bzw. AIF iSd AIFMG hat auf Basis der FMV 2015 die steuerrelevanten Daten der Ausschüttung und der ausschüttungsgleichen Erträge an die Meldestelle gemäß…
…des Zuflusses an; der Zufluss findet im tatsächlichen Zeitpunkt der Ausschüttung statt. Bei Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich erfolgt die Erfassung allfälliger Erträge mit dem Entstehen des Anspruches auf Ausschüttung, dies ist idR mit dem Ende des Geschäftsjahres des Investmentfonds (nicht erst im Zeitpunkt des Ausschüttungsbeschlusses) gegeben.
4.1.1.4. Besteuerung von Ausschüttungen und ausschüttungsgleichen Erträgen bei Nichtmeldefonds 4.1.1.4.1. Allgemeines Rz 422: Die Regelungen entsprechen jenen zu den Investmentfonds; siehe dazu Rz 203 ff. 4.1.1.4.2. Besteuerung von Erträgen aus Nichtmeldefonds bei inländischem Depot…
…Ermittlung der ertragsteuerlichen Behandlung und die Veröffentlichung der ertragsteuerlichen Daten samt zugrundeliegender steuerrelevanter Daten durch die Meldestelle gemäß § 12 KMG wurden mit der Verordnung der Bundesministerin für Finanzen über die Meldung der steuerrelevanten Daten für Investmentfonds, Immobilienfonds und AIF (Fonds-Melde-Verordnung 2015 - FMV 2015)…