Im Rahmen eines nach Art. 23 Abs. 3 DBA-Großbritannien, BGBl. III Nr. 32/2019, geführten Verständigungsverfahrens wurde mit Großbritannien für Zwecke der Quellensteuerentlastung in Österreich im Zusammenhang mit Dividenden, die von in Großbritannien ansässigen Gesellschaften bezogen werden, folgendes Einvernehmen erzielt. Mit dieser Konsultationsvereinbarung…
…IV/4/2006, AÖF Nr. 11/2007, betreffend "Abkommenskonforme Behandlung von internationaler Arbeitskräfteüberlassung", "Grenzüberschreitende Dividendenausschüttungen - Zwischenschaltung von Holdinggesellschaften", "Anwendung des Art. 19 Abs. 3" und "Besteuerung von Geschäftsführervergütungen bei Ferngeschäftsführung" sind nicht mehr erforderlich und werden daher aufgehoben. (2) Die Punkte 1, 3 und 4…
…1 VPDG ist, deren eigene Umsätze jedoch die Umsatzgrenze im Sinne von § 3 Abs. 2 VPDG nicht überschritten haben (weil es sich etwa um eine reine Holdinggesellschaft handelt), greift - mit Ausnahme von § 3 Abs. 3 VPDG für das Master File - keine Verpflichtung zur Erstellung eines…
…irrelevant. Sofern jedoch deshalb kein AIF vorliegt, weil eine in Art. 2 Abs. 3 der RL 2011/61/EU statuierte Ausnahme aus der AIF-Eigenschaft zur Anwendung kommt (zB Holdinggesellschaften, nationale Zentralbanken, bestimmte staatliche Einrichtungen und Verbriefungszweckgesellschaften), sind die einschlägigen Gebilde dennoch im Anwendungsbereich des …
… 95 Z 1 GMSG herangezogen werden (Sec. VIII Rz 130 CRS-Kommentar). Beispiel: Wenn eine Holdinggesellschaft zu 60% Holding-, Finanz- oder Dienstleistungsaktivitäten für eine oder mehrere Tochtergesellschaften erbringt und zu 40% die Funktionen eines Verteilungszentrums für in der dazugehörigen Gruppe produzierte Waren wahrnimmt und die…
…Lebensversicherungen abschließt, gilt grundsätzlich als spezifizierte Versicherungsgesellschaft. Rechtsträger, die keine rückkaufsfähigen Versicherungsverträge oder Rentenversicherungsverträge abschließen oder nicht verpflichtet sind, diesbezügliche Zahlungen zu leisten, gelten nicht als spezifizierte Versicherungsgesellschaften. Zu diesen zählen beispielsweise Gesellschaften, die keine Lebensversicherungen abschließen, der Großteil der Holdinggesellschaften von Versicherungsgesellschaften sowie Versicherungsmakler.
3.2.2.2. Oberste Muttergesellschaft Rz 436: § 2 Z 3 lit. b VPDG verlangt für eine Einordnung als oberste Muttergesellschaft, dass keine andere Geschäftseinheit Anteile an ihr besitzt, sodass diese zur Aufstellung von konsolidierten Abschlüssen verpflichtet ist (vgl. insb. § 244 ff UGB) oder - im…