…Zusammenhang mit einer Energiegemeinschaft sowohl auf Ebene der Energiegemeinschaft als auch auf Ebene der Mitglieder anfallen. § 107 EStG 1988 (Steuerabzug bei Einkünften im Zusammenhang mit der Einräumung von Leitungsrechten und Maßnahmen zur Abwehr von Hochwasserschäden) ist nicht anwendbar. 3.2.1.2. Besteuerung von EEG…
…von Hochwasserschäden (Rechtslage ab 1. Jänner 2025) Rz 1749: Entgelte im Zusammenhang mit dem einem Rechtsträger (§ 107 Abs. 2 Z 2 EStG 1988) eingeräumten Recht, Grund und Boden nach Maßgabe der Bestimmungen des Wasserrechtsgesetzes - WRG 1959, BGBl. Nr. 215/1959, zur Abwehr von Hochwasserschäden durch…
…Ausfälle aufgrund der natürlichen Selektion ("Dürrlinge") und der Überalterung von Waldbeständen (VwGH 25.03.1966, 1564/65), Hochwasserschäden in Überschwemmungsgebieten, Schäden am stehenden Holz in Wild- und Jagdgattern, Rotfäule als Folge von Schneitelung und Beweidung, Rotfäule, soweit sie in Erstaufforstungsbeständen auftritt, Rotfäule in späteren Aufforstungen…
…f und 1749 f | Es werden Aussagen zu der durch das AbgÄG 2024 neu gefassten Befreiung für Leitungsrechte und für die Abwehr von Hochwasserschäden eingearbeitet. | Abschnitt 30. Rz 1780 | Es wird eine Übersicht mit kurzen Ausführungen über ausgewählte Gebührenbefreiungen außerhalb des Gebührengesetzes…