5.3. Feststellung, ob der Rechtsträger eine meldepflichtige Person ist (§ 38 GMSG) 5.3.1. Allgemeines Rz 33: Das meldende Finanzinstitut hat das betreffende Konto im Falle, dass Informationen zur Ansässigkeit des Rechtsträgers in einem teilnehmenden Staat vorliegen, als meldepflichtiges Konto zu behandeln. Es besteht…
2.2.4. Auffangtatbestand des § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 2.2.4.1. Allgemeines Rz 103: § 188 Abs. 1 Z 3 InvFG 2011 bildet einen Auffangtatbestand, der ausländische Investmentstrukturen rechtsformunabhängig erfasst, die keine OGAW oder AIF sind. Die Besteuerungsfolgen des § 186 InvFG…
3.3. Meldepflicht für grenzüberschreitende Steuergestaltungen Rz 495: Gemäß EU-Meldepflichtgesetz ("EU-MPfG", BGBl. I Nr. 91/2019) sind Intermediäre dazu verpflichtet, ihnen bekannte, in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befindliche Informationen über gewisse meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen bei den zuständigen Steuerbehörden zu melden. Zu…
7. Besondere Sorgfaltsvorschriften (§§ 47 bis 53 GMSG) 7.1. Verlass auf Selbstauskünfte und Belege (§ 47 GMSG) Rz 43: Ein meldendes Finanzinstitut darf sich nicht auf eine Selbstauskunft oder auf Belege verlassen, wenn ihm bekannt ist oder bekannt sein müsste, dass die Selbstauskunft oder Belege nicht…
2.2.5. Ausländische AIF in Immobilien Rz 114: Gemäß § 42 Z 1 ImmoInvFG sind die steuerlichen Vorschriften des § 40 ImmoInvFG auch auf ausländische AIF in Immobilien im Sinne des AIFMG, deren Herkunftsstaat nicht Österreich ist, anzuwenden. Zum Begriff des AIF in Immobilien siehe Rz…
4.1.3.3. Verdeckte Ausschüttungen Rz 514: Scheidet im Fall von Verrechnungspreisberichtigungen gemäß § 6 Z 6 EStG 1988 iVm Art. 9 DBA der Ansatz einer Verrechnungspreisforderung in der Tochtergesellschaft als Sekundärberichtigung aus (Rz 509), wird eine verdeckte Ausschüttung als Sekundärfolge der Verrechnungspreisberichtigung zu prüfen…
3. Sorgfaltspflichten bei bestehenden Konten natürlicher Personen (§§ 10 bis 28 GMSG, § 81 GMSG) 3.1. Allgemeines Rz 10: Wenn von einem bestehenden Konto natürlicher Personen gesprochen wird, ist ein Konto angesprochen, dessen Inhaber eine natürliche Person ist oder mehrere natürliche Personen sind (§ 81 GMSG). 3…
5.4. Feststellung, ob der Rechtsträger ein bestimmter passiver NFE ist (§ 39 GMSG) Rz 37: Es ist festzustellen, ob bei bestehenden Konten von Rechtsträgern der Kontoinhaber ein passiver NFE (§ 94 GMSG) mit einer oder mehreren beherrschenden Person(en) ist, bei denen es sich um meldepflichtige…
3.3. Konten von hohem Wert (§§ 17 bis 28 GMSG) Rz 17: Bei Konten von hohem Wert (Gesamtsaldo oder -wert in Höhe eines Betrags im Gegenwert von mehr als 1.000.000 US-Dollar zum 30. September 2016 oder 31. Dezember eines Folgejahres) sind erweiterte…
10.12. Ausgenommenes Konto (§ 87 GMSG) Rz 72: Ein "ausgenommenes Konto" ist kein Finanzkonto iSd GMSG (vgl. Rz 61 zu § 71 GMSG). § 87 GMSG listet ausgenommene Konten auf und enthält in seiner Z 8 auch eine Verordnungsermächtigung, um eine gewisse Flexibilität zu wahren. Die in…
1.3. Grundzüge des Besteuerungskonzepts 1.3.1. Durchgriffs- oder Transparenzprinzip Rz 13: Investmentfonds und Immobilienfonds im steuerlichen Sinn sind keine Steuersubjekte. Dementsprechend werden die Erträge des Investment- oder Immobilienfonds - wie bei Miteigentum - direkt den Anteilinhabern zugerechnet. Ein Anteil an einem Investmentfonds liegt nur dann…
3.1.1.5. Besteuerung von Gewinnen/Verlusten aus der Veräußerung von Anteilscheinen an einem Investmentfonds 3.1.1.5.1. Allgemeines Rz 224: Die Veräußerung von Wirtschaftsgütern, deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital iSd § 27 Abs. 2 EStG 1988 darstellen, ist auch…
3.1.1.7. Exkurs: Vornahme der Veranlagung steuerpflichtiger Einkünfte von Meldefonds bei natürlichen Personen im Privatvermögen Rz 258: Werden Anteile an einem Investmentfonds auf einem ausländischen Depot gehalten, sind die Ausschüttungen bzw. ausschüttungsgleichen Erträge von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen in der Einkommensteuererklärung (Beilage E1kv…
7.4.3.2. Ausländische Fonds 7.4.3.2.1. Abkommensberechtigung und Ansässigkeit Rz 587: Veranlagen ausländische Immobilieninvestmentfonds iSd § 42 ImmoInvFG die Gelder ihrer Anteilinhaber im Inland oder befinden sich die Anteile an ausländischen Immobilieninvestmentfonds im Besitz inländischer Anteilinhaber, kann es zur Doppelbesteuerung der…
2.2.3.10. Indirekte Gewinnaufteilungsmethode Rz 348: Das Wesen der indirekten Gewinnaufteilungsmethode besteht darin, dass der Gesamtgewinn des Unternehmens nach einem bestimmten Aufteilungsschlüssel auf das Stammhaus und seine ausländischen Betriebsstätten aufgeteilt wird (UFS 10.1.2012, RV/1638-W/08). Diese Gewinnaufteilung beruht auf…
2.3. Personengesellschaften 2.3.1. Transparenz- und Intransparenzprinzip Rz 375: Nach österreichischem Steuerrecht werden Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften) nicht als eigenes Steuersubjekt behandelt, sondern es werden die von ihnen erwirtschafteten Gewinne anteilig in den Händen der Gesellschafter besteuert (Transparenzprinzip). Aus dieser auf der Bilanzbündeltheorie fußenden Sichtweise…
1.3.4.4. Hard-to-value intangibles Rz 154: Die OECD stellt es den Staaten frei, die Regelungen für schwer zu bewertende immaterielle Werte ("hard-to-value intangibles", im Folgenden: HTVI) einzuführen (Z 6.188 OECD-VPL). Österreich folgt der Empfehlung der OECD und…
7. Sonderthemen 7.1. Umqualifizierung von Kapital- und Personengesellschaften in AIF bzw. Investmentfonds 7.1.1. Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1. Österreichische Private Equity Kapitalgesellschaften 7.1.1.1.1. Steuerliche Auswirkungen der Umqualifikation Rz 509: Die Ebene der Kapitalgesellschaft ist von der…
3.1.2. Beschränkt steuerpflichtige natürliche Personen 3.1.2.1. Allgemeines Rz 270: Natürliche Personen, die im Inland weder ihren Wohnsitz noch den gewöhnlichen Aufenthalt haben, unterliegen der beschränkten Einkommensteuerpflicht gemäß § 1 Abs. 3 EStG 1988. Die Steuerpflicht umfasst die in § 98 EStG 1988…
3.2.2.5. Verlustausgleich 3.2.2.5.1. Allgemeines Rz 326: Zum Verlustausgleich siehe EStR 2000 Rz 6231 ff. Verluste, die im Fonds erzielt werden, können nicht außerhalb des Fonds ausgeglichen werden (ausgenommen der Wertverlust führt zur Teilwertabschreibung), siehe Rz 249, 315. 3…