…10.1968, 0628/68). 10.13.1.4. Amtliche Befunde und Gutachten Rz 641: Amtliche Befunde (Feststellen von tatsächlichen Umständen) sind gebührenpflichtige Zeugnisse, amtliche Gutachten unterliegen nicht der Zeugnisgebühr. Von den hier genannten amtlichen Befunden ist die Befundaufnahme über die Nichtentrichtung von Gebühren gemäß § 34…
19. Schätzbare und unschätzbare Leistungen (§ 23 GebG) Rz 1151: § 23 GebG besagt, dass unschätzbare Leistungen außer Ansatz bleiben, wenn in einer Urkunde über ein Rechtsgeschäft schätzbare und unschätzbare Leistungen bedungen sind. Rz 1152: Eine Leistung ist in sinngemäßer Anwendung des § 303 ABGB nur dann unschätzbar…
13. Inhalt der Urkunde - Urkundenprinzip (§ 17 GebG) 13.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Urkundeninhalt - Gegenbeweis bei undeutlichem Urkundeninhalt 13.1.1. Unwiderlegbare Vermutung bei deutlichem Vertragsinhalt Rz 1083: Das Urkundenprinzip besagt, dass die Gebührenpflicht grundsätzlich an das Vorhandensein einer Schrift gebunden ist, für die Feststellung…